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Psalm - Kapitel 92

Psalm 92

1 Ein Psalmlied. Für den Sabbattag. Gut ist's, dem HERRN zu danken und zu singen deinem Namen, du Höchster; 2 des Morgens deine Gnade und des Nachts deine Treue zu verkünden, (Psalm 147.1) 3 auf der zehnsaitigen Laute und dem Psalter, zum Harfenspiel. 4 Denn du hast mich erfreut, o HERR, durch dein Tun, und ich rühme die Werke deiner Hände: (Psalm 33.2) 5 HERR, wie sind deine Werke so groß, deine Gedanken sind sehr tief! 6 Ein unvernünftiger Mensch erkennt das nicht, und ein Tor beachtet es nicht. (Psalm 104.24) (Jesaja 55.9) 7 Wenn die Gottlosen grünen wie das Gras und alle Übeltäter blühen, so ist's nur, damit sie für immer vertilgt werden. 8 Du aber, HERR, bist auf ewig erhaben! (Psalm 37.2) 9 Denn siehe, HERR, deine Feinde, ja, deine Feinde kommen um, alle Übeltäter werden zerstreut werden! (Psalm 97.9) 10 Aber mein Horn erhöhst du wie das eines Büffels; ich werde übergossen mit frischem Öl; 11 und mein Auge wird seine Lust sehen an denen, die mir auflauern; und mein Ohr wird seine Lust hören an den Bösen, die sich wider mich erheben. (Psalm 23.5) 12 Der Gerechte wird grünen wie ein Palmbaum, er wird wachsen wie eine Zeder auf dem Libanon. (Psalm 91.8) 13 Die gepflanzt sind im Hause des HERRN, werden in den Vorhöfen unsres Gottes grünen; 14 noch im Alter tragen sie Frucht, sind saftig und frisch, (Psalm 84.3) 15 zu verkünden, daß der HERR gerecht ist, mein Fels, und daß nichts Verkehrtes an ihm ist. (Psalm 1.3)

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3. Mose - Kapitel 12

Bestimmungen für die Wöchnerinnen

1 Und der HERR redete mit Mose und sprach: 2 Rede mit den Kindern Israel und sprich: Wenn ein Weib empfängt und gebiert ein Knäblein, so soll sie sieben Tage unrein sein, wie wenn sie ihre Krankheit leidet. (3. Mose 15.19) 3 Und am achten Tage soll man das Fleisch seiner Vorhaut beschneiden. (1. Mose 17.11-12) (Lukas 2.21) (Johannes 7.22) 4 Und sie soll daheimbleiben dreiunddreißig Tage im Blut ihrer Reinigung. Kein Heiliges soll sie anrühren, und zum Heiligtum soll sie nicht kommen, bis daß die Tage ihrer Reinigung aus sind. 5 Gebiert sie aber ein Mägdlein, so soll sie zwei Wochen unrein sein, wie wenn sie ihre Krankheit leidet, und soll sechsundsechzig Tage daheimbleiben in dem Blut ihrer Reinigung. 6 Und wenn die Tage ihrer Reinigung aus sind für den Sohn oder für die Tochter, soll sie ein jähriges Lamm bringen zum Brandopfer und eine junge Taube oder Turteltaube zum Sündopfer dem Priester vor die Tür der Hütte des Stifts. (3. Mose 5.7)
7 Der soll es opfern vor dem HERRN und sie versöhnen, so wird sie rein von ihrem Blutgang. Das ist das Gesetz für die, so ein Knäblein oder Mägdlein gebiert. 8 Vermag aber ihre Hand nicht ein Schaf, so nehme sie zwei Turteltauben oder zwei junge Tauben, eine zum Brandopfer, die andere zum Sündopfer; so soll sie der Priester versöhnen, daß sie rein werde. (Lukas 2.24)