zurückEinzelansichtvor

Psalm - Kapitel 91

Psalm 91

1 Wer unter dem Schirm des Höchsten sitzt und unter dem Schatten des Allmächtigen wohnt, 2 der spricht zum HERRN: Meine Zuflucht und meine Burg, mein Gott, auf den ich traue! (Psalm 18.3) 3 Ja, er wird dich erretten von der Schlinge des Voglers und von der verderblichen Pest; (Psalm 124.7) 4 er wird dich mit seinem Fittich decken, und unter seinen Flügeln wirst du dich bergen; seine Treue ist Schirm und Schild. 5 Du brauchst dich nicht zu fürchten vor den Schrecken der Nacht, vor den Pfeilen, die bei Tage fliegen; 6 vor der Pestilenz, die im Finstern schleicht, vor der Seuche, die am Mittag verderbt. 7 Ob tausend fallen zu deiner Seite und zehntausend zu deiner Rechten, dir naht sie nicht; 8 nur mit deinen Augen wirst du zusehen und schauen, wie den Gottlosen vergolten wird. 9 Denn du sprichst : Der HERR ist meine Zuflucht! Den Höchsten hast du zu deiner Schutzwehr gemacht; 10 es wird dir kein Unglück zustoßen und keine Plage zu deinem Zelte sich nahen; 11 denn er hat seine Engel für dich aufgeboten, daß sie dich behüten auf allen deinen Wegen, (Matthäus 4.6) 12 daß sie dich auf den Händen tragen und du deinen Fuß nicht an einen Stein stoßest. 13 Auf Löwen und Ottern wirst du treten, wirst zertreten junge Löwen und Drachen. (Lukas 10.19) 14 Denn er klammert sich an mich an, darum will ich ihn erretten; ich will ihn sicherstellen, weil er meinen Namen kennt. 15 Ruft er mich an, so will ich ihn erhören; ich bin bei ihm in der Not, ich will ihn herausreißen und zu Ehren bringen; 16 ich will ihn sättigen mit langem Leben und ihn seine Lust schauen lassen an meinem Heil!

zurückEinzelansichtvor

Josua - Kapitel 20

Bestimmung von Freistädten

1 Und der HERR redete mit Josua und sprach: 2 Sage den Kindern Israel: Gebt unter euch Freistädte, davon ich durch Mose euch gesagt habe, (4. Mose 35.6) 3 dahin fliehen möge ein Totschläger, der eine Seele unversehens und unwissend schlägt, daß sie unter euch frei seien von dem Bluträcher. 4 Und der da flieht zu der Städte einer, soll stehen draußen vor der Stadt Tor und vor den Ältesten der Stadt seine Sache ansagen; so sollen sie ihn zu sich in die Stadt nehmen und ihm Raum geben, daß er bei ihnen wohne. 5 Und wenn der Bluträcher ihm nachjagt, sollen sie den Totschläger nicht in seine Hände übergeben, weil er unwissend seinen Nächsten geschlagen hat und ist ihm zuvor nicht feind gewesen. 6 So soll er in der Stadt wohnen, bis daß er stehe vor der Gemeinde vor Gericht, und bis daß der Hohepriester sterbe, der zur selben Zeit sein wird. Alsdann soll der Totschläger wiederkommen in seine Stadt und in sein Haus, zur Stadt, davon er geflohen ist. 7 Da heiligten sie Kedes in Galiläa, auf dem Gebirge Naphthali, und Sichem auf dem Gebirge Ephraim und Kirjath-Arba, das ist Hebron, auf dem Gebirge Juda; (Josua 15.13) (Josua 19.37)
8 und jenseit des Jordans, da Jericho liegt, gegen Aufgang, gaben sie Bezer in der Wüste auf der Ebene aus dem Stamm Ruben und Ramoth in Gilead aus dem Stamm Gad und Golan in Basan aus dem Stamm Manasse. (5. Mose 4.43) 9 Das waren die Städte, bestimmt allen Kindern Israel und den Fremdlingen, die unter ihnen wohnten, daß dahin fliehe, wer eine Seele unversehens schlägt, daß er nicht sterbe durch den Bluträcher, bis daß er vor der Gemeinde gestanden sei.