zurückEinzelansichtvor

Psalm - Kapitel 91

Psalm 91

1 Wer unter dem Schirm des Höchsten sitzt und unter dem Schatten des Allmächtigen wohnt, 2 der spricht zum HERRN: Meine Zuflucht und meine Burg, mein Gott, auf den ich traue! (Psalm 18.3) 3 Ja, er wird dich erretten von der Schlinge des Voglers und von der verderblichen Pest; (Psalm 124.7) 4 er wird dich mit seinem Fittich decken, und unter seinen Flügeln wirst du dich bergen; seine Treue ist Schirm und Schild. 5 Du brauchst dich nicht zu fürchten vor den Schrecken der Nacht, vor den Pfeilen, die bei Tage fliegen; 6 vor der Pestilenz, die im Finstern schleicht, vor der Seuche, die am Mittag verderbt. 7 Ob tausend fallen zu deiner Seite und zehntausend zu deiner Rechten, dir naht sie nicht; 8 nur mit deinen Augen wirst du zusehen und schauen, wie den Gottlosen vergolten wird. 9 Denn du sprichst : Der HERR ist meine Zuflucht! Den Höchsten hast du zu deiner Schutzwehr gemacht; 10 es wird dir kein Unglück zustoßen und keine Plage zu deinem Zelte sich nahen; 11 denn er hat seine Engel für dich aufgeboten, daß sie dich behüten auf allen deinen Wegen, (Matthäus 4.6) 12 daß sie dich auf den Händen tragen und du deinen Fuß nicht an einen Stein stoßest. 13 Auf Löwen und Ottern wirst du treten, wirst zertreten junge Löwen und Drachen. (Lukas 10.19) 14 Denn er klammert sich an mich an, darum will ich ihn erretten; ich will ihn sicherstellen, weil er meinen Namen kennt. 15 Ruft er mich an, so will ich ihn erhören; ich bin bei ihm in der Not, ich will ihn herausreißen und zu Ehren bringen; 16 ich will ihn sättigen mit langem Leben und ihn seine Lust schauen lassen an meinem Heil!

zurückEinzelansichtvor

5. Mose - Kapitel 25

Weitere Schutzbestimmungen

1 Wenn ein Hader ist zwischen Männern, so soll man sie vor Gericht bringen und sie richten und den Gerechten gerecht sprechen und den Gottlosen verdammen. 2 Und so der Gottlose Schläge verdient hat, soll ihn doch der Richter heißen niederfallen, und man soll ihm vor dem Richter eine Zahl Schläge geben nach dem Maß seiner Missetat. 3 Wenn man ihm vierzig Schläge gegeben hat, soll man ihn nicht mehr schlagen, auf daß nicht, so man mehr Schläge gibt, er zuviel geschlagen werde und dein Bruder verächtlich vor deinen Augen sei. (2. Korinther 11.24) 4 Du sollst dem Ochsen, der da drischt, nicht das Maul verbinden. (1. Korinther 9.9) (1. Timotheus 5.18)

Gesetz über die Schwagerehe

5 Wenn Brüder beieinander wohnen und einer stirbt ohne Kinder, so soll des Verstorbenen Weib nicht einen fremden Mann draußen nehmen; sondern ihr Schwager soll sich zu ihr tun und sie zum Weibe nehmen und sie ehelichen. (Rut 4.5) (Matthäus 22.24) 6 Und den ersten Sohn, den sie gebiert, soll er bestätigen nach dem Namen seines verstorbenen Bruders, daß sein Name nicht vertilgt werde aus Israel. 7 Gefällt es aber dem Mann nicht, daß er sein Schwägerin nehme, so soll sie, seine Schwägerin hinaufgehen unter das Tor vor die Ältesten und sagen: Mein Schwager weigert sich, seinem Bruder einen Namen zu erwecken in Israel, und will mich nicht ehelichen. 8 So sollen ihn die Ältesten der Stadt fordern und mit ihm reden. Wenn er dann darauf besteht und spricht: Es gefällt mir nicht, sie zu nehmen, 9 so soll seine Schwägerin zu ihm treten vor den Ältesten und ihm einen Schuh ausziehen von seinen Füßen und ihn anspeien und soll antworten und sprechen: Also soll man tun einem jeden Mann, der seines Bruders Haus nicht erbauen will! 10 Und sein Namen soll in Israel heißen "des Barfüßers Haus". 11 Wenn zwei Männer miteinander hadern und des einen Weib läuft zu, daß sie ihren Mann errette von der Hand dessen, der ihn schlägt, und streckt ihre Hand aus und ergreift ihn bei seiner Scham,
12 so sollst du ihr die Hand abhauen, und dein Auge soll sie nicht verschonen. 13 Du sollst nicht zweierlei Gewicht in deinem Sack, groß und klein, haben;
14 und in deinem Hause soll nicht zweierlei Scheffel, groß und klein, sein. 15 Du sollst ein völlig und recht Gewicht und einen völligen und rechten Scheffel haben, auf daß dein Leben lange währe in dem Lande, das dir der HERR, dein Gott, geben wird. 16 Denn wer solches tut, der ist dem HERRN, deinem Gott, ein Greuel wie alle, die übel tun. (Micha 6.11)

Amaleks Schuld darf nicht vergessen werden

17 Gedenke was dir die Amalekiter taten auf dem Wege, da ihr aus Ägypten zoget, (2. Mose 17.8)
18 wie sie dich angriffen auf dem Wege und schlugen die letzten deines Heeres, alle die Schwachen, die dir hinten nachzogen, da du müde und matt warst, und fürchteten Gott nicht. 19 Wenn nun der HERR, dein Gott, dich zur Ruhe bringt von allen deinen Feinden umher im Lande, das dir der HERR, dein Gott, gibt zum Erbe einzunehmen, so sollst du das Gedächtnis der Amalekiter austilgen unter dem Himmel. Das vergiß nicht! (1. Samuel 15.2-3)