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Psalm - Kapitel 91

Psalm 91

1 Wer unter dem Schirm des Höchsten sitzt und unter dem Schatten des Allmächtigen wohnt, 2 der spricht zum HERRN: Meine Zuflucht und meine Burg, mein Gott, auf den ich traue! (Psalm 18.3) 3 Ja, er wird dich erretten von der Schlinge des Voglers und von der verderblichen Pest; (Psalm 124.7) 4 er wird dich mit seinem Fittich decken, und unter seinen Flügeln wirst du dich bergen; seine Treue ist Schirm und Schild. 5 Du brauchst dich nicht zu fürchten vor den Schrecken der Nacht, vor den Pfeilen, die bei Tage fliegen; 6 vor der Pestilenz, die im Finstern schleicht, vor der Seuche, die am Mittag verderbt. 7 Ob tausend fallen zu deiner Seite und zehntausend zu deiner Rechten, dir naht sie nicht; 8 nur mit deinen Augen wirst du zusehen und schauen, wie den Gottlosen vergolten wird. 9 Denn du sprichst : Der HERR ist meine Zuflucht! Den Höchsten hast du zu deiner Schutzwehr gemacht; 10 es wird dir kein Unglück zustoßen und keine Plage zu deinem Zelte sich nahen; 11 denn er hat seine Engel für dich aufgeboten, daß sie dich behüten auf allen deinen Wegen, (Matthäus 4.6) 12 daß sie dich auf den Händen tragen und du deinen Fuß nicht an einen Stein stoßest. 13 Auf Löwen und Ottern wirst du treten, wirst zertreten junge Löwen und Drachen. (Lukas 10.19) 14 Denn er klammert sich an mich an, darum will ich ihn erretten; ich will ihn sicherstellen, weil er meinen Namen kennt. 15 Ruft er mich an, so will ich ihn erhören; ich bin bei ihm in der Not, ich will ihn herausreißen und zu Ehren bringen; 16 ich will ihn sättigen mit langem Leben und ihn seine Lust schauen lassen an meinem Heil!

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3. Mose - Kapitel 12

Bestimmungen für die Wöchnerinnen

1 Und der HERR redete mit Mose und sprach: 2 Rede mit den Kindern Israel und sprich: Wenn ein Weib empfängt und gebiert ein Knäblein, so soll sie sieben Tage unrein sein, wie wenn sie ihre Krankheit leidet. (3. Mose 15.19) 3 Und am achten Tage soll man das Fleisch seiner Vorhaut beschneiden. (1. Mose 17.11-12) (Lukas 2.21) (Johannes 7.22) 4 Und sie soll daheimbleiben dreiunddreißig Tage im Blut ihrer Reinigung. Kein Heiliges soll sie anrühren, und zum Heiligtum soll sie nicht kommen, bis daß die Tage ihrer Reinigung aus sind. 5 Gebiert sie aber ein Mägdlein, so soll sie zwei Wochen unrein sein, wie wenn sie ihre Krankheit leidet, und soll sechsundsechzig Tage daheimbleiben in dem Blut ihrer Reinigung. 6 Und wenn die Tage ihrer Reinigung aus sind für den Sohn oder für die Tochter, soll sie ein jähriges Lamm bringen zum Brandopfer und eine junge Taube oder Turteltaube zum Sündopfer dem Priester vor die Tür der Hütte des Stifts. (3. Mose 5.7)
7 Der soll es opfern vor dem HERRN und sie versöhnen, so wird sie rein von ihrem Blutgang. Das ist das Gesetz für die, so ein Knäblein oder Mägdlein gebiert. 8 Vermag aber ihre Hand nicht ein Schaf, so nehme sie zwei Turteltauben oder zwei junge Tauben, eine zum Brandopfer, die andere zum Sündopfer; so soll sie der Priester versöhnen, daß sie rein werde. (Lukas 2.24)