Psalm - Kapitel 90
Psalm 90
1 Ein Gebet Moses, des Mannes Gottes. Herr, du bist unsre Zuflucht von Geschlecht zu Geschlecht! 2 Ehe denn die Berge wurden und die Erde und die Welt geschaffen worden, bist du Gott von Ewigkeit zu Ewigkeit! 3 Du wandelst den Sterblichen in Staub und sprichst: Kehret zurück, ihr Menschenkinder! (Prediger 1.4) (Prediger 12.7) 4 Denn tausend Jahre sind vor dir wie der gestrige Tag, der vergangen ist, und wie eine Nachtwache; (2. Petrus 3.8) 5 du lässest sie dahinfahren wie einen Strom, sie sind wie ein Schlaf am Morgen, wie das Gras, das aufsprießt, (Hiob 14.2) (Psalm 102.12) (Psalm 103.15) (Jesaja 40.6-7) 6 das am Morgen blüht und grünt, am Abend welkt und verdorrt. 7 Denn wir werden aufgerieben durch deinen Zorn und schnell dahingerafft durch deinen Grimm. 8 Du hast unsre Missetaten vor dich hingestellt, unsre verborgenen Sünden in das Licht deines Angesichts. 9 Denn alle unsre Tage sind dahingeschwunden durch deinen Zorn, wir haben unsre Jahre zugebracht wie ein Geschwätz. 10 Unser Leben währt siebzig Jahre, und wenn es hoch kommt, so sind's achtzig Jahre, und worauf man stolz ist, das war Mühsal und Nichtigkeit; denn es fährt schnell dahin, als flögen wir davon. (Prediger 1.3) (Prediger 1.8) 11 Wer erkennt aber die Stärke deines Zorns, deinen Grimm so, wie er zu fürchten ist? 12 Lehre uns unsre Tage richtig zählen, daß wir ein weises Herz erlangen! (Psalm 39.5) 13 Kehre wieder, o HERR, (wie lange verziehst du?) und habe Mitleid mit deinen Knechten! 14 Sättige uns frühe mit deiner Gnade, so wollen wir jubeln und fröhlich sein unser Leben lang. 15 Erfreue uns so viele Tage, wie du uns beugtest, so viele Jahre, als wir Unglück sahen. 16 Zeige deinen Knechten dein Werk und deine Herrlichkeit ihren Kindern! 17 Und die Freundlichkeit des Herrn, unsres Gottes, sei über uns, und das Werk unsrer Hände ordne du für uns, ja, das Werk unsrer Hände ordne du!3. Mose - Kapitel 12
Bestimmungen für die Wöchnerinnen
1 Und der HERR redete mit Mose und sprach: 2 Rede mit den Kindern Israel und sprich: Wenn ein Weib empfängt und gebiert ein Knäblein, so soll sie sieben Tage unrein sein, wie wenn sie ihre Krankheit leidet. (3. Mose 15.19) 3 Und am achten Tage soll man das Fleisch seiner Vorhaut beschneiden. (1. Mose 17.11-12) (Lukas 2.21) (Johannes 7.22) 4 Und sie soll daheimbleiben dreiunddreißig Tage im Blut ihrer Reinigung. Kein Heiliges soll sie anrühren, und zum Heiligtum soll sie nicht kommen, bis daß die Tage ihrer Reinigung aus sind. 5 Gebiert sie aber ein Mägdlein, so soll sie zwei Wochen unrein sein, wie wenn sie ihre Krankheit leidet, und soll sechsundsechzig Tage daheimbleiben in dem Blut ihrer Reinigung. 6 Und wenn die Tage ihrer Reinigung aus sind für den Sohn oder für die Tochter, soll sie ein jähriges Lamm bringen zum Brandopfer und eine junge Taube oder Turteltaube zum Sündopfer dem Priester vor die Tür der Hütte des Stifts. (3. Mose 5.7)7 Der soll es opfern vor dem HERRN und sie versöhnen, so wird sie rein von ihrem Blutgang. Das ist das Gesetz für die, so ein Knäblein oder Mägdlein gebiert. 8 Vermag aber ihre Hand nicht ein Schaf, so nehme sie zwei Turteltauben oder zwei junge Tauben, eine zum Brandopfer, die andere zum Sündopfer; so soll sie der Priester versöhnen, daß sie rein werde. (Lukas 2.24)