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Psalm - Kapitel 9

Psalm 9

1 Dem Vorsänger. Auf Muth-Labben. Ein Psalm Davids. Ich will den HERRN von ganzem Herzen loben, ich will alle deine Wunder erzählen. 2 Ich will mich freuen und in dir frohlocken, ich will deinen Namen besingen, du Höchster, 3 darob, daß meine Feinde zurückweichen, daß sie fallen und umkommen vor deinem Angesicht. 4 Denn du hast mein Recht und meine Sache geführt, du sitzest als ein gerechter Richter auf dem Thron! 5 Du hast die Heiden gescholten, den Gottlosen umgebracht, ihren Namen ausgetilgt auf immer und ewig. (Psalm 7.12) 6 Der Feind! er ist völlig und auf immer zertrümmert, und die Städte hast du zerstört, ihr Andenken ist dahin. 7 Aber der HERR bleibt ewig, er hat seinen Thron aufgestellt zum Gericht. (Psalm 34.17) 8 Und er wird den Erdkreis richten mit Gerechtigkeit und den Völkern das Urteil sprechen, wie es billig ist. (Psalm 103.19) 9 Und der HERR wird eine Zuflucht sein dem Unterdrückten, eine Zuflucht jederzeit in der Not. (Psalm 96.13) 10 Darum vertrauen auf dich, die deinen Namen kennen; denn du hast nicht verlassen, die dich, HERR, suchten! 11 Singet dem HERRN, der zu Zion wohnt, verkündiget unter den Völkern seine Taten! 12 Denn er forscht nach den Blutschulden und denkt daran; er vergißt des Schreiens der Elenden nicht. (Psalm 132.13) 13 HERR, sei mir gnädig, siehe, wie ich unterdrückt werde von denen, die mich hassen; erhebe du mich aus den Pforten des Todes, (1. Mose 4.10) 14 auf daß ich all deinen Ruhm erzähle in den Toren der Tochter Zion, daß ich jauchze ob deinem Heil! 15 Die Heiden sind versunken in der Grube, die sie gemacht; ihr Fuß hat sich gefangen in dem Netz, das sie heimlich gestellt. (Psalm 13.6) (Psalm 22.23) (Psalm 40.10-11) 16 Der HERR hat sich kundgegeben, hat Gericht gehalten; der Gottlose ist in dem Werk seiner Hände verstrickt! (Harfenspiel Pause.) (Psalm 7.16) 17 Die Gottlosen müssen ins Totenreich kehren, alle Nationen, die Gottes vergessen. (Psalm 7.17) 18 Denn des Armen wird nicht für immer vergessen, die Hoffnung der Unterdrückten wird nicht stets vergeblich sein. 19 Stehe auf, o HERR, daß der Sterbliche nicht zu mächtig wird, daß die Heiden gerichtet werden vor deinem Angesicht! (Psalm 10.17-18) (Psalm 22.25) 20 O HERR, jage ihnen Schrecken ein, daß die Heiden erkennen, daß sie sterblich sind! (Pause.)

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4. Mose - Kapitel 30

Gesetze über die Verbindlichkeit von Gelübden

1 Und Mose sagte den Kindern Israel alles, was ihm der HERR geboten hatte. 2 Und Mose redete mit den Fürsten der Stämme der Kinder Israel und sprach: das ist's, was der HERR geboten hat:
3 Wenn jemand dem HERRN ein Gelübde tut oder einen Eid schwört, daß er seine Seele verbindet, der soll sein Wort nicht aufheben, sondern alles tun, wie es zu seinem Munde ist ausgegangen. (3. Mose 27.2) (5. Mose 23.22) (Richter 11.35) (Prediger 5.3-4)
4 Wenn ein Weib dem HERRN ein Gelübde tut und sich verbindet, solange sie in ihres Vaters Hause und ledig ist,
5 und ihr Gelübde und Verbündnis, das sie nimmt auf ihre Seele, kommt vor ihren Vater, und er schweigt dazu, so gilt all ihr Gelübde und all ihr Verbündnis, das sie ihrer Seele aufgelegt hat. 6 Wo aber ihr Vater ihr wehrt des Tages, wenn er's hört, so gilt kein Gelübde noch Verbündnis, das sie auf ihre Seele gelegt hat; und der HERR wird ihr gnädig sein, weil ihr Vater ihr gewehrt hat. 7 Wird sie aber eines Mannes und hat ein Gelübde auf sich oder ist ihr aus ihren Lippen ein Verbündnis entfahren über ihre Seele,
8 und der Mann hört es, und schweigt desselben Tages, wenn er's hört, so gilt ihr Gelübde und Verbündnis, das sie auf ihre Seele genommen hat. 9 Wo aber ihr Mann ihr wehrt des Tages, wenn er's hört, so ist ihr Gelübde los, das sie auf sich hat, und das Verbündnis, das ihr aus den Lippen entfahren ist über ihre Seele; und der HERR wird ihr gnädig sein. 10 Das Gelübde einer Witwe und Verstoßenen, alles Verbündnis, das sie nimmt auf ihre Seele, das gilt auf ihr.
11 Wenn eine in ihres Mannes Hause gelobt oder sich mit einem Eide verbindet über ihre Seele,
12 und ihr Mann hört es, und schweigt dazu und wehrt es nicht, so gilt all dasselbe Gelübde und alles Verbündnis, das sie auflegt ihrer Seele. 13 Macht's aber ihr Mann des Tages los, wenn er's hört, so gilt das nichts, was aus ihren Lippen gegangen ist, was sie gelobt oder wozu sie sich verbunden hat über ihre Seele; denn ihr Mann hat's losgemacht, und der HERR wird ihr gnädig sein. 14 Alle Gelübde und Eide, die verbinden den Leib zu kasteien, mag ihr Mann bekräftigen oder aufheben also: 15 wenn er dazu schweigt von einem Tag zum andern, so bekräftigt er alle ihre Gelübde und Verbündnisse, die sie auf sich hat, darum daß er geschwiegen hat des Tages, da er's hörte; 16 wird er's aber aufheben, nachdem er's gehört hat, so soll er ihre Missetat tragen. 17 Das sind die Satzungen, die der HERR dem Mose geboten hat zwischen Mann und Weib, zwischen Vater und Tochter, solange sie noch ledig ist in ihres Vaters Hause.