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Psalm - Kapitel 9

Psalm 9

1 Dem Vorsänger. Auf Muth-Labben. Ein Psalm Davids. Ich will den HERRN von ganzem Herzen loben, ich will alle deine Wunder erzählen. 2 Ich will mich freuen und in dir frohlocken, ich will deinen Namen besingen, du Höchster, 3 darob, daß meine Feinde zurückweichen, daß sie fallen und umkommen vor deinem Angesicht. 4 Denn du hast mein Recht und meine Sache geführt, du sitzest als ein gerechter Richter auf dem Thron! 5 Du hast die Heiden gescholten, den Gottlosen umgebracht, ihren Namen ausgetilgt auf immer und ewig. (Psalm 7.12) 6 Der Feind! er ist völlig und auf immer zertrümmert, und die Städte hast du zerstört, ihr Andenken ist dahin. 7 Aber der HERR bleibt ewig, er hat seinen Thron aufgestellt zum Gericht. (Psalm 34.17) 8 Und er wird den Erdkreis richten mit Gerechtigkeit und den Völkern das Urteil sprechen, wie es billig ist. (Psalm 103.19) 9 Und der HERR wird eine Zuflucht sein dem Unterdrückten, eine Zuflucht jederzeit in der Not. (Psalm 96.13) 10 Darum vertrauen auf dich, die deinen Namen kennen; denn du hast nicht verlassen, die dich, HERR, suchten! 11 Singet dem HERRN, der zu Zion wohnt, verkündiget unter den Völkern seine Taten! 12 Denn er forscht nach den Blutschulden und denkt daran; er vergißt des Schreiens der Elenden nicht. (Psalm 132.13) 13 HERR, sei mir gnädig, siehe, wie ich unterdrückt werde von denen, die mich hassen; erhebe du mich aus den Pforten des Todes, (1. Mose 4.10) 14 auf daß ich all deinen Ruhm erzähle in den Toren der Tochter Zion, daß ich jauchze ob deinem Heil! 15 Die Heiden sind versunken in der Grube, die sie gemacht; ihr Fuß hat sich gefangen in dem Netz, das sie heimlich gestellt. (Psalm 13.6) (Psalm 22.23) (Psalm 40.10-11) 16 Der HERR hat sich kundgegeben, hat Gericht gehalten; der Gottlose ist in dem Werk seiner Hände verstrickt! (Harfenspiel Pause.) (Psalm 7.16) 17 Die Gottlosen müssen ins Totenreich kehren, alle Nationen, die Gottes vergessen. (Psalm 7.17) 18 Denn des Armen wird nicht für immer vergessen, die Hoffnung der Unterdrückten wird nicht stets vergeblich sein. 19 Stehe auf, o HERR, daß der Sterbliche nicht zu mächtig wird, daß die Heiden gerichtet werden vor deinem Angesicht! (Psalm 10.17-18) (Psalm 22.25) 20 O HERR, jage ihnen Schrecken ein, daß die Heiden erkennen, daß sie sterblich sind! (Pause.)

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3. Mose - Kapitel 27

Ablösung von Gelübden und Weihegaben

1 Und der HERR redete mit Mose und sprach: 2 Rede mit den Kindern Israel und sprich zu ihnen: Wenn jemand ein besonderes Gelübde tut, also daß du seinen Leib schätzen mußt, (4. Mose 30.1) 3 so soll dies eine Schätzung sein: ein Mannsbild, zwanzig Jahre alt bis ins sechzigste Jahr, sollst du schätzen auf fünfzig Silberlinge nach dem Lot des Heiligtums, 4 ein Weibsbild auf dreißig Silberlinge. 5 Von fünf Jahren an bis auf zwanzig Jahre sollst du ihn schätzen auf zwanzig Silberlinge, wenn's ein Mannsbild ist, ein Weibsbild aber auf zehn Silberlinge. 6 Von einem Monat an bis auf fünf Jahre sollst du ihn schätzen auf fünf Silberlinge, wenn's ein Mannsbild ist, ein Weibsbild aber auf drei Silberlinge. 7 Ist er aber sechzig Jahre alt und darüber, so sollst du ihn schätzen auf fünfzehn Silberlinge, wenn's ein Mannsbild ist, ein Weibsbild aber auf zehn Silberlinge. 8 Ist er aber zu arm zu solcher Schätzung, so soll er sich vor den Priester stellen, und der Priester soll ihn schätzen; er soll ihn aber schätzen, nach dem die Hand des, der gelobt hat, erwerben kann. 9 Ist's aber ein Vieh, das man dem HERRN opfern kann: alles, was man davon dem HERRN gibt ist heilig.
10 Man soll's nicht wechseln noch wandeln, ein gutes um ein böses, oder ein böses um ein gutes. Wird's aber jemand wechseln, ein Vieh um das andere, so sollen sie beide dem HERRN heilig sein. 11 Ist aber das Tier unrein, daß man's dem HERRN nicht opfern darf, so soll man's vor den Priester stellen, 12 und der Priester soll's schätzen, ob es gut oder böse sei; und es soll bei des Priesters Schätzung bleiben. 13 Will's aber jemand lösen, der soll den Fünften über die Schätzung geben. 14 Wenn jemand sein Haus heiligt, daß es dem HERRN heilig sei, das soll der Priester schätzen, ob's gut oder böse sei; und darnach es der Priester schätzt, so soll's bleiben.
15 So es aber der, so es geheiligt hat, will lösen, so soll er den fünften Teil des Geldes, zu dem es geschätzt ist, draufgeben, so soll's sein werden. 16 Wenn jemand ein Stück Acker von seinem Erbgut dem HERRN heiligt, so soll es geschätzt werden nach der Aussaat. Ist die Aussaat ein Homer Gerste, so soll es fünfzig Silberlinge gelten.
17 Heiligt er seinen Acker vom Halljahr an, so soll er nach seinem Wert gelten. 18 Hat er ihn aber nach dem Halljahr geheiligt, so soll der Priester das Geld berechnen nach den übrigen Jahren zum Halljahr und ihn darnach geringer schätzen. 19 Will aber der, so ihn geheiligt hat, den Acker lösen, so soll er den fünften Teil des Geldes, zu dem er geschätzt ist, draufgeben, so soll er sein werden. 20 Will er ihn aber nicht lösen, sondern verkauft ihn einem andern, so soll er ihn nicht mehr lösen können; 21 sondern derselbe Acker, wenn er im Halljahr frei wird, soll dem HERRN heilig sein wie ein verbannter Acker und soll des Priesters Erbgut sein. 22 Wenn aber jemand dem HERRN einen Acker heiligt, den er gekauft hat und der nicht sein Erbgut ist, 23 so soll der Priester berechnen, was er gilt bis an das Halljahr; und soll desselben Tages solche Schätzung geben, daß sie dem HERRN heilig sei. 24 Aber im Halljahr soll er wieder gelangen an den, von dem er ihn gekauft hat, daß sein Erbgut im Lande sei. (3. Mose 25.10) 25 Alle Schätzung soll geschehen nach dem Lot des Heiligtums; ein Lot aber hat zwanzig Gera. 26 Die Erstgeburt unter dem Vieh, die dem HERRN sonst gebührt, soll niemand dem HERRN heiligen, es sei ein Ochs oder Schaf; denn es ist des HERRN. (2. Mose 13.2)
27 Ist es aber unreines Vieh, so soll man's lösen nach seinem Werte, und darübergeben den Fünften. Will er's aber nicht lösen, so verkaufe man's nach seinem Werte. 28 Man soll kein Verbanntes verkaufen noch lösen, das jemand dem HERRN verbannt von allem, was sein ist, es seien Menschen, Vieh oder Erbacker; denn alles verbannte ist ein Hochheiliges dem HERRN. (4. Mose 18.14) (4. Mose 21.2)
29 Man soll auch keinen verbannten Menschen lösen, sondern er soll des Todes sterben. (1. Samuel 15.3) (1. Samuel 15.9) 30 Alle Zehnten im Lande von Samen des Landes und von Früchten der Bäume sind des HERRN und sollen dem HERRN heilig sein. (4. Mose 18.21)
31 Will aber jemand seinen Zehnten lösen, der soll den Fünften darübergeben. 32 Und alle Zehnten von Rindern und Schafen, von allem, was unter dem Hirtenstabe geht, das ist ein heiliger Zehnt dem HERRN. 33 Man soll nicht fragen, ob's gut oder böse sei; man soll's auch nicht wechseln. Wird's aber jemand wechseln, so soll's beides heilig sein und nicht gelöst werden. 34 Dies sind die Gebote, die der HERR dem Mose gebot an die Kinder Israel auf dem Berge Sinai. (3. Mose 26.46)