Psalm - Kapitel 88
Psalm 88
1 Ein Psalmlied. Von den Kindern Korahs. Dem Vorsänger. Auf der Machalat-Leannot. Eine Unterweisung Hemans, des Esrachiten. o HERR, Gott meines Heils, ich schreie Tag und Nacht vor dir! 2 Laß mein Gebet vor dich kommen, neige dein Ohr zu meinem Flehen; 3 denn meine Seele ist der Leiden satt, und mein Lebenslauf neigt sich dem Totenreiche zu. 4 Ich werde schon zu denen gerechnet, die ins Grab sinken, bin geworden wie ein kraftloser Mann. 5 Ich liege unter den Toten, bin den Erschlagenen gleich, die im Grabe ruhen, deren du nicht mehr gedenkst und die von deiner Hand abgeschnitten sind. 6 Du hast mich in die unterste Grube gelegt, in die Finsternis, in die Tiefe. 7 Auf mir lastet dein Grimm, und du bedrängst mich mit allen deinen Wogen. (Pause.) 8 Du hast alle meine Bekannten von mir entfernt, hast mich ihnen zum Abscheu gemacht; ich bin eingeschlossen und kann nicht heraus. (Psalm 42.8) 9 Mein Auge ist verschmachtet vor Elend; ich habe dich, HERR, täglich angerufen, meine Hände nach dir ausgestreckt. (Psalm 31.12) (Psalm 38.12) 10 Wirst du an den Toten Wunder tun, oder werden die Schatten auferstehen und dich preisen? (Pause.) 11 Wird man im Grabe deine Gnade verkündigen, deine Wahrheit im Abgrund? (Psalm 6.6) 12 Werden deine Wunder in der Finsternis bekanntgemacht, deine Gerechtigkeit im Lande der Vergessenheit? 13 Und doch habe ich zu dir, HERR, geschrieen, und am Morgen kommt dir mein Gebet entgegen. 14 Warum, HERR, verwirfst du denn meine Seele und verbirgst dein Angesicht vor mir? 15 Von Jugend auf bin ich elend und siech, trage deine Schrecken und weiß mir keinen Rat. 16 Deine Zorngerichte sind über mich ergangen, deine Schrecknisse haben mich gänzlich vernichtet. 17 Sie umgaben mich wie Wasser den ganzen Tag, sie umringten mich allzumal. 18 Du hast Freunde und Gefährten von mir getan; meine Bekannten sind Finsternis.5. Mose - Kapitel 19
Aussonderung von Freistädten als Asyl
1 Wenn der HERR, dein Gott, die Völker ausgerottet hat, welcher Land dir der HERR, dein Gott, geben wird, daß du es einnehmest und in ihren Städten und Häusern wohnst, 2 sollst du dir drei Städte aussondern in dem Lande, das dir der HERR, dein Gott, geben wird einzunehmen. (5. Mose 4.41-43) 3 Und sollst den Weg dahin zurichten und das Gebiet deines Landes, das dir der HERR, dein Gott, austeilen wird, in drei Kreise scheiden, daß dahin fliehe, wer einen Totschlag getan hat. 4 Und also soll's sein mit der Sache des Totschlägers, der dahin flieht, daß er lebendig bleibe: wenn jemand seinen Nächsten schlägt, nicht vorsätzlich, und hat zuvor keinen Haß auf ihn gehabt,5 sondern als wenn jemand mit seinem Nächsten in den Wald ginge, Holz zu hauen, und seine Hand holte mit der Axt aus, das Holz abzuhauen, und das Eisen führe vom Stiel und träfe seinen Nächsten, daß er stürbe: der soll in dieser Städte eine fliehen, daß er lebendig bleibe, 6 auf daß nicht der Bluträcher dem Totschläger nachjage, weil sein Herz erhitzt ist, und ergreife ihn, weil der Weg so ferne ist, und schlage ihn tot, so er doch nicht des Todes schuldig ist, weil er keinen Haß gegen ihn getragen hat. 7 Darum gebiete ich dir, daß du drei Städte aussonderst. 8 Und so der HERR, dein Gott, deine Grenzen erweitern wird, wie er deinen Vätern geschworen hat, und gibt dir alles Land, das er geredet hat deinen Vätern zu geben
9 (so du anders alle diese Gebote halten wirst, daß du darnach tust, die ich dir heute gebiete, daß du den HERRN, deinen Gott, liebst und in seinen Wegen wandelst dein Leben lang), so sollst du noch drei Städte tun zu diesen dreien, 10 auf daß nicht unschuldig Blut in deinem Land vergossen werde, das dir der HERR, dein Gott, zum Erbe gibt, und Blutschulden auf dich kommen. 11 Wenn aber jemand Haß trägt wider seinen Nächsten und lauert auf ihn und macht sich über ihn und schlägt ihn tot und flieht in dieser Städte eine,
12 so sollen die Ältesten in seiner Stadt hinschicken und ihn von da holen lassen und ihn in die Hände des Bluträchers geben, daß er sterbe. 13 Deine Augen sollen ihn nicht verschonen, und du sollst das unschuldige Blut aus Israel tun, daß dir's wohl gehe.
Gegen Landraub und falsches Zeugnis
14 Du sollst deines Nächsten Grenze nicht zurücktreiben, die die Vorfahren gesetzt haben in deinem Erbteil, das du erbest in dem Lande, das dir der HERR, dein Gott, gegeben hat einzunehmen. (5. Mose 27.17)Bestrafung falscher Zeugen
15 Es soll kein einzelner Zeuge wider jemand auftreten über irgend eine Missetat oder Sünde, es sei welcherlei Sünde es sei, die man tun kann, sondern in dem Mund zweier oder dreier Zeugen soll die Sache bestehen. (5. Mose 17.6) (Johannes 8.17) (2. Korinther 13.1)16 Wenn ein frevler Zeuge wider jemand auftritt, über ihn zu bezeugen eine Übertretung,
17 so sollen die beiden Männer, die eine Sache miteinander haben, vor dem HERRN, vor den Priestern und Richtern stehen, die zur selben Zeit sein werden; (5. Mose 17.9) 18 und die Richter sollen wohl forschen. Und wenn der falsche Zeuge hat ein falsches Zeugnis wider seinen Bruder gegeben, 19 so sollt ihr ihm tun, wie er gedachte seinem Bruder zu tun, daß du das Böse von dir wegtust, 20 auf daß es die andern hören, sich fürchten und nicht mehr solche böse Stücke vornehmen zu tun unter dir. 21 Dein Auge soll sie nicht schonen; Seele um Seele, Auge um Auge, Zahn um Zahn, Hand um Hand, Fuß um Fuß. (2. Mose 21.23-25)