Psalm - Kapitel 86
Psalm 86
1 Ein Gebet Davids. Neige dein Ohr, o HERR, und erhöre mich; denn ich bin elend und arm; 2 bewahre meine Seele, denn ich bin dir zugetan; rette du, mein Gott, deinen Knecht, der sich auf dich verläßt! (Psalm 18.21) 3 Sei mir gnädig, o Herr; denn zu dir rufe ich allezeit! (Psalm 6.3) 4 Erfreue die Seele deines Knechtes; denn zu dir, Herr, erhebe ich meine Seele! 5 Denn du, Herr, bist gut und vergibst gern und bist reich an Gnade gegen alle, die dich anrufen. (Psalm 86.15) 6 Vernimm, o HERR, mein Gebet, und merke auf die Stimme meines Flehens! 7 Am Tage meiner Not rufe ich dich an; denn du erhörst mich. (Psalm 50.15) 8 Dir, Herr, ist keiner gleich unter den Göttern, und nichts gleicht deinen Werken! (Psalm 71.19) 9 Alle Nationen, die du gemacht, werden kommen und vor dir anbeten, o Herr, und deinem Namen Ehre geben; 10 denn du bist groß und tust Wunder, du Gott allein! 11 HERR, zeige mir deinen Weg, daß ich wandle in deiner Wahrheit; richte mein Herz auf das Eine, daß ich deinen Namen fürchte! (Psalm 27.11) 12 Ich will dich, Herr, mein Gott, von ganzem Herzen preisen und deinem Namen ewig Ehre erweisen. 13 Denn deine Gnade ist groß gegen mich, und du hast meine Seele aus der Tiefe des Totenreiches errettet. 14 O Gott, es sind Stolze wider mich aufgestanden, und eine Rotte von Frevlern trachtet mir nach dem Leben und haben dich nicht vor Augen; 15 du aber, Herr, bist ein barmherziger und gnädiger Gott, langsam zum Zorn und von großer Gnade und Treue. (2. Mose 34.6) 16 Wende dich zu mir und sei mir gnädig, verleihe deinem Knechte deine Stärke und hilf dem Sohn deiner Magd! (Psalm 116.16) 17 Tue ein Zeichen an mir zum Guten, so werden meine Hasser zu ihrer Beschämung sehen, daß du, HERR, mir geholfen und mich getröstet hast.3. Mose - Kapitel 15
Unreinheit bei Männern
1 Und der HERR redete mit Mose und Aaron und sprach: 2 Redet mit den Kindern Israel und sprecht zu ihnen: Wenn ein Mann an seinem Fleisch einen Fluß hat, derselbe ist unrein. (4. Mose 5.2) 3 Dann aber ist er unrein an diesem Fluß, wenn sein Fleisch eitert oder verstopft ist. 4 Alles Lager, darauf er liegt, und alles, darauf er sitzt, wird unrein werden. 5 Und wer sein Lager anrührt, der soll seine Kleider waschen und sich mit Wasser baden und unrein sein bis auf den Abend. 6 Und wer sich setzt, wo er gesessen hat, der soll seine Kleider waschen und sich mit Wasser baden und unrein sein bis auf den Abend. 7 Wer sein Fleisch anrührt, der soll seine Kleider waschen und sich mit Wasser baden und unrein sein bis auf den Abend. 8 Wenn er seinen Speichel wirft auf den, der rein ist, der soll seine Kleider waschen und sich mit Wasser baden und unrein sein bis auf den Abend. 9 Und der Sattel, darauf er reitet, wird unrein werden. 10 Und wer anrührt irgend etwas, das er unter sich gehabt hat, der wird unrein sein bis auf den Abend. Und wer solches trägt, der soll seine Kleider waschen und sich mit Wasser baden und unrein sein bis auf den Abend. 11 Und welchen er anrührt, ehe er die Hände wäscht, der soll seine Kleider waschen und sich mit Wasser baden und unrein sein bis auf den Abend. 12 Wenn er ein irdenes Gefäß anrührt, das soll man zerbrechen; aber das hölzerne Gefäß soll man mit Wasser spülen. (3. Mose 11.33) 13 Und wenn er rein wird von seinem Fluß, so soll er sieben Tage zählen, nachdem er rein geworden ist, und seine Kleider waschen und sein Fleisch mit fließendem Wasser baden, so ist er rein.14 Und am achten Tage soll er zwei Turteltauben oder zwei junge Tauben nehmen und vor den HERRN bringen vor die Tür der Hütte des Stifts und dem Priester geben. (3. Mose 5.7) 15 Und der Priester soll aus einer ein Sündopfer, aus der andern ein Brandopfer machen und ihn versöhnen vor dem HERRN seines Flusses halben. 16 Wenn einem Mann im Schlaf der Same entgeht, der soll sein ganzes Fleisch mit Wasser baden und unrein sein bis auf den Abend. (3. Mose 22.4)
17 Und alles Kleid und alles Fell, das mit solchem Samen befleckt ist, soll er waschen mit Wasser und unrein sein bis auf den Abend. 18 Ein Weib, bei welchem ein solcher liegt, die soll sich mit Wasser baden und unrein sein bis auf den Abend.
Unreinheit bei Frauen
19 Wenn ein Weib ihres Leibes Blutfluß hat, die soll sieben Tage unrein geachtet werden; wer sie anrührt, der wird unrein sein bis auf den Abend. (3. Mose 18.19)20 Und alles, worauf sie liegt, solange sie ihre Zeit hat, und worauf sie sitzt, wird unrein sein. 21 Und wer ihr Lager anrührt, der soll seine Kleider waschen und sich mit Wasser baden und unrein sein bis auf den Abend. 22 Und wer anrührt irgend etwas, darauf sie gesessen hat, soll seine Kleider waschen und sich mit Wasser baden und unrein sein bis auf den Abend. 23 Und wer anrührt irgend etwas, das auf ihrem Lager gewesen ist oder da, wo sie gesessen hat soll unrein sein bis auf den Abend. 24 Und wenn ein Mann bei ihr liegt und es kommt sie ihre Zeit an bei ihm, der wird sieben Tage unrein sein, und das Lager, auf dem er gelegen hat wird unrein sein. 25 Wenn aber ein Weib den Blutfluß eine lange Zeit hat, zu ungewöhnlicher Zeit oder über die gewöhnliche Zeit, so wird sie unrein sein, solange sie ihn hat; wie zu ihrer gewöhnlichen Zeit, so soll sie auch da unrein sein.
26 Alles Lager, darauf sie liegt die ganze Zeit ihres Flußes, soll sein wie ihr Lager zu ihrer gewöhnlichen Zeit. Und alles, worauf sie sitzt, wird unrein sein gleich der Unreinigkeit ihrer gewöhnlichen Zeit. 27 Wer deren etwas anrührt, der wird unrein sein und soll seine Kleider waschen und sich mit Wasser baden und unrein sein bis auf den Abend. 28 Wird sie aber rein von ihrem Fluß, so soll sie sieben Tage zählen; darnach soll sie rein sein. 29 Und am achten Tage soll sie zwei Turteltauben oder zwei junge Tauben nehmen und zum Priester bringen vor die Tür der Hütte des Stifts. (3. Mose 15.14) 30 Und der Priester soll aus einer machen ein Sündopfer, aus der andern ein Brandopfer, und sie versöhnen vor dem HERRN über den Fluß ihrer Unreinigkeit. 31 So sollt ihr die Kinder Israel warnen vor ihrer Unreinigkeit, daß sie nicht sterben in ihrer Unreinigkeit, wenn sie meine Wohnung verunreinigen, die unter ihnen ist.
32 Das ist das Gesetz über den, der einen Fluß hat und dem der Same im Schlaf entgeht, daß er unrein davon wird,
33 und über die, die ihren Blutfluß hat, und wer einen Fluß hat, es sei Mann oder Weib, und wenn ein Mann bei einer Unreinen liegt.