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Psalm - Kapitel 85

Psalm 85

1 Dem Vorsänger. Von den Kindern Korahs. Ein Psalm. HERR, du warst einst gnädig deinem Land, hast das Gefängnis Jakobs gewendet, 2 vergabst deines Volkes Schuld, decktest alle ihre Sünden zu, (Pause) 3 du ließest ab von deinem Grimm, wandtest dich von deines Zornes Glut: (Psalm 89.50) 4 Stelle uns wieder her, o Gott unsres Heils, laß ab von deinem Grimm gegen uns! 5 Oder willst du ewig mit uns zürnen, deinen Zorn währen lassen von Geschlecht zu Geschlecht? 6 Willst du uns nicht wieder neu beleben, daß dein Volk sich deiner freuen kann? (Psalm 77.8) 7 HERR, laß uns deine Gnade schauen und schenke uns dein Heil! 8 Ich will hören, was Gott, der HERR, reden wird; denn er wird Frieden zusagen seinem Volk und seinen Frommen. Nur daß sie sich nicht wieder zur Torheit wenden! 9 Gewiß ist sein Heil denen nahe, die ihn fürchten, daß Herrlichkeit in unserm Lande wohne, (Psalm 72.3) 10 daß Gnade und Wahrheit einander begegnen, Gerechtigkeit und Friede sich küssen, 11 daß Treue aus der Erde sprieße und Gerechtigkeit vom Himmel schaue. 12 Der HERR wird uns auch Gutes geben, und unser Land wird seinen Ertrag abwerfen; 13 Gerechtigkeit wird vor ihm hergehen und ihre Füße setzen auf den Pfad.

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3. Mose - Kapitel 12

Bestimmungen für die Wöchnerinnen

1 Und der HERR redete mit Mose und sprach: 2 Rede mit den Kindern Israel und sprich: Wenn ein Weib empfängt und gebiert ein Knäblein, so soll sie sieben Tage unrein sein, wie wenn sie ihre Krankheit leidet. (3. Mose 15.19) 3 Und am achten Tage soll man das Fleisch seiner Vorhaut beschneiden. (1. Mose 17.11-12) (Lukas 2.21) (Johannes 7.22) 4 Und sie soll daheimbleiben dreiunddreißig Tage im Blut ihrer Reinigung. Kein Heiliges soll sie anrühren, und zum Heiligtum soll sie nicht kommen, bis daß die Tage ihrer Reinigung aus sind. 5 Gebiert sie aber ein Mägdlein, so soll sie zwei Wochen unrein sein, wie wenn sie ihre Krankheit leidet, und soll sechsundsechzig Tage daheimbleiben in dem Blut ihrer Reinigung. 6 Und wenn die Tage ihrer Reinigung aus sind für den Sohn oder für die Tochter, soll sie ein jähriges Lamm bringen zum Brandopfer und eine junge Taube oder Turteltaube zum Sündopfer dem Priester vor die Tür der Hütte des Stifts. (3. Mose 5.7)
7 Der soll es opfern vor dem HERRN und sie versöhnen, so wird sie rein von ihrem Blutgang. Das ist das Gesetz für die, so ein Knäblein oder Mägdlein gebiert. 8 Vermag aber ihre Hand nicht ein Schaf, so nehme sie zwei Turteltauben oder zwei junge Tauben, eine zum Brandopfer, die andere zum Sündopfer; so soll sie der Priester versöhnen, daß sie rein werde. (Lukas 2.24)