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Psalm - Kapitel 84

Psalm 84

1 Dem Vorsänger. Auf der Gittit. Von den Kindern Korahs. Ein Psalm. Wie lieblich sind deine Wohnungen, HERR der Heerscharen! (1. Chronik 26.1) 2 Meine Seele verlangte und sehnte sich nach den Vorhöfen des HERRN; nun jubelt mein Herz und mein Fleisch dem lebendigen Gott zu! 3 Hat doch der Vogel ein Haus gefunden und die Schwalbe ein Nest für sich, da sie ihre Jungen hinlegen kann: deine Altäre, HERR der Heerscharen, mein König und mein Gott! (Psalm 42.3) (Psalm 42.5) 4 Wohl denen, die in deinem Hause wohnen, die werden dich noch preisen! (Pause.) (Psalm 5.3) 5 Wohl den Menschen, deren Stärke in dir liegt, in deren Herzen gebahnte Wege sind. (Psalm 65.5) 6 Wenn solche durch das Jammertal gehen, machen sie es zu lauter Brunnen, und der Frühregen bedeckt es mit Segen. 7 Sie schreiten von Kraft zu Kraft, erscheinen vor Gott in Zion. 8 HERR, Gott der Heerscharen, höre mein Gebet; du Gott Jakobs, merke auf! (Pause.) 9 O Gott, unser Schild, schaue doch; siehe auf das Antlitz deines Gesalbten! 10 Denn ein Tag in deinen Vorhöfen ist besser als sonst tausend; ich will lieber an der Schwelle stehen in meines Gottes Haus, als wohnen in der Gottlosen Hütten! (Psalm 72.15) 11 Denn Gott, der HERR, ist Sonne und Schild, der HERR gibt Gnade und Herrlichkeit; wer in Unschuld wandelt, dem versagt er nichts Gutes. (Psalm 27.4) 12 O HERR der Heerscharen, wohl dem Menschen, der auf dich vertraut! (Psalm 3.4) (Psalm 34.11)

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Römer - Kapitel 13

1 Jeder soll sich den Trägern der staatlichen Gewalt unterordnen. Denn alle staatliche Gewalt kommt von Gott, und jede Regierung ist von Gott eingesetzt. (Sprüche 8.15) (Johannes 19.11) (Titus 3.1) 2 Wer sich daher der staatlichen Gewalt widersetzt, stellt sich gegen die von Gott eingesetzte Ordnung und wird zu Recht bestraft werden. 3 Denn wer Gutes tut, hat von den Regierenden nichts zu befürchten. Das hat nur der, der Böses tut. Wenn du also nicht in Furcht vor der Regierung leben willst, dann tue Gutes, und du wirst von ihr gelobt werden. (1. Petrus 2.13-14) 4 Sie steht ja zu deinem Besten im Dienst Gottes. Tust du aber Böses, hast du allen Grund, sie zu fürchten, schließlich ist sie nicht umsonst die Trägerin von Polizei- und Strafgewalt. Auch darin ist sie Gottes Dienerin. Sie zieht den Schuldigen zur Verantwortung und vollstreckt damit Gottes Urteil an denen, die Böses tun. (2. Chronik 19.6-7) 5 Es ist also notwendig, sich dem Staat unterzuordnen, nicht nur aus Angst vor Strafe, sondern auch wegen des Gewissens. 6 Deshalb zahlt ihr ja auch Steuern, denn die Beamten sind Gottes Diener und haben sich berufsmäßig damit zu befassen. 7 Gebt jedem das, was ihm zusteht: Steuer, dem die Steuer, Zoll, dem der Zoll, Respekt, dem Respekt, und Ehre, dem die Ehre gebührt. (Matthäus 22.21) 8 Abgesehen davon, dass ihr einander lieben sollt, bleibt keinem etwas schuldig! Wer den anderen liebt, hat das Gesetz erfüllt. (Galater 5.14) (1. Timotheus 1.5) 9 Denn das Gesetz sagt: "Du sollst die Ehe nicht brechen, du sollst niemand ermorden, du sollst nicht stehlen, du sollst der Begierde keinen Raum geben." Diese und alle anderen Gebote sind in dem einen Satz zusammengefasst: "Liebe deinen Nächsten wie dich selbst!" 10 Die Liebe tut dem Nächsten nichts Böses an. Darum wird durch die Liebe das ganze Gesetz erfüllt. (Matthäus 22.40) (1. Korinther 13.4) 11 Achtet also auf die Gelegenheiten, die Gott euch gibt. Es ist höchste Zeit, aus dem Schlaf aufzuwachen, denn jetzt ist unsere Rettung noch näher als damals, als wir zum Glauben kamen. (Epheser 5.14) (1. Thessalonicher 5.6-8) 12 Die Nacht geht zu Ende, bald ist es Tag. Tun wir alles von uns weg, was zu den Taten der Dunkelheit gehört, und ergreifen die Waffen des Lichts! (Epheser 5.11) (1. Johannes 2.8) 13 Lasst uns ein Leben führen, wie es zum hellen Tag passt, ein Leben ohne Fress- und Saufgelage, ohne Bettgeschichten und Sexorgien, ohne Streit und Rechthaberei. (Lukas 21.34) (Epheser 5.18) 14 Zieht vielmehr den Herrn Jesus Christus an und trefft keine Vorkehrungen für die Begierden, die in euch sind! (1. Korinther 9.27) (Galater 3.27) (Kolosser 2.23)