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Psalm - Kapitel 84

Psalm 84

1 Dem Vorsänger. Auf der Gittit. Von den Kindern Korahs. Ein Psalm. Wie lieblich sind deine Wohnungen, HERR der Heerscharen! (1. Chronik 26.1) 2 Meine Seele verlangte und sehnte sich nach den Vorhöfen des HERRN; nun jubelt mein Herz und mein Fleisch dem lebendigen Gott zu! 3 Hat doch der Vogel ein Haus gefunden und die Schwalbe ein Nest für sich, da sie ihre Jungen hinlegen kann: deine Altäre, HERR der Heerscharen, mein König und mein Gott! (Psalm 42.3) (Psalm 42.5) 4 Wohl denen, die in deinem Hause wohnen, die werden dich noch preisen! (Pause.) (Psalm 5.3) 5 Wohl den Menschen, deren Stärke in dir liegt, in deren Herzen gebahnte Wege sind. (Psalm 65.5) 6 Wenn solche durch das Jammertal gehen, machen sie es zu lauter Brunnen, und der Frühregen bedeckt es mit Segen. 7 Sie schreiten von Kraft zu Kraft, erscheinen vor Gott in Zion. 8 HERR, Gott der Heerscharen, höre mein Gebet; du Gott Jakobs, merke auf! (Pause.) 9 O Gott, unser Schild, schaue doch; siehe auf das Antlitz deines Gesalbten! 10 Denn ein Tag in deinen Vorhöfen ist besser als sonst tausend; ich will lieber an der Schwelle stehen in meines Gottes Haus, als wohnen in der Gottlosen Hütten! (Psalm 72.15) 11 Denn Gott, der HERR, ist Sonne und Schild, der HERR gibt Gnade und Herrlichkeit; wer in Unschuld wandelt, dem versagt er nichts Gutes. (Psalm 27.4) 12 O HERR der Heerscharen, wohl dem Menschen, der auf dich vertraut! (Psalm 3.4) (Psalm 34.11)

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4. Mose - Kapitel 30

Gesetze über die Verbindlichkeit von Gelübden

1 Und Mose sagte den Kindern Israel alles, was ihm der HERR geboten hatte. 2 Und Mose redete mit den Fürsten der Stämme der Kinder Israel und sprach: das ist's, was der HERR geboten hat:
3 Wenn jemand dem HERRN ein Gelübde tut oder einen Eid schwört, daß er seine Seele verbindet, der soll sein Wort nicht aufheben, sondern alles tun, wie es zu seinem Munde ist ausgegangen. (3. Mose 27.2) (5. Mose 23.22) (Richter 11.35) (Prediger 5.3-4)
4 Wenn ein Weib dem HERRN ein Gelübde tut und sich verbindet, solange sie in ihres Vaters Hause und ledig ist,
5 und ihr Gelübde und Verbündnis, das sie nimmt auf ihre Seele, kommt vor ihren Vater, und er schweigt dazu, so gilt all ihr Gelübde und all ihr Verbündnis, das sie ihrer Seele aufgelegt hat. 6 Wo aber ihr Vater ihr wehrt des Tages, wenn er's hört, so gilt kein Gelübde noch Verbündnis, das sie auf ihre Seele gelegt hat; und der HERR wird ihr gnädig sein, weil ihr Vater ihr gewehrt hat. 7 Wird sie aber eines Mannes und hat ein Gelübde auf sich oder ist ihr aus ihren Lippen ein Verbündnis entfahren über ihre Seele,
8 und der Mann hört es, und schweigt desselben Tages, wenn er's hört, so gilt ihr Gelübde und Verbündnis, das sie auf ihre Seele genommen hat. 9 Wo aber ihr Mann ihr wehrt des Tages, wenn er's hört, so ist ihr Gelübde los, das sie auf sich hat, und das Verbündnis, das ihr aus den Lippen entfahren ist über ihre Seele; und der HERR wird ihr gnädig sein. 10 Das Gelübde einer Witwe und Verstoßenen, alles Verbündnis, das sie nimmt auf ihre Seele, das gilt auf ihr.
11 Wenn eine in ihres Mannes Hause gelobt oder sich mit einem Eide verbindet über ihre Seele,
12 und ihr Mann hört es, und schweigt dazu und wehrt es nicht, so gilt all dasselbe Gelübde und alles Verbündnis, das sie auflegt ihrer Seele. 13 Macht's aber ihr Mann des Tages los, wenn er's hört, so gilt das nichts, was aus ihren Lippen gegangen ist, was sie gelobt oder wozu sie sich verbunden hat über ihre Seele; denn ihr Mann hat's losgemacht, und der HERR wird ihr gnädig sein. 14 Alle Gelübde und Eide, die verbinden den Leib zu kasteien, mag ihr Mann bekräftigen oder aufheben also: 15 wenn er dazu schweigt von einem Tag zum andern, so bekräftigt er alle ihre Gelübde und Verbündnisse, die sie auf sich hat, darum daß er geschwiegen hat des Tages, da er's hörte; 16 wird er's aber aufheben, nachdem er's gehört hat, so soll er ihre Missetat tragen. 17 Das sind die Satzungen, die der HERR dem Mose geboten hat zwischen Mann und Weib, zwischen Vater und Tochter, solange sie noch ledig ist in ihres Vaters Hause.