Psalm - Kapitel 83
Psalm 83
1 Ein Psalmlied; von Asaph. Bleibe nicht stille, o Gott, schweige nicht und halte nicht inne! 2 Denn siehe, deine Feinde toben, und die dich hassen, erheben das Haupt. 3 Sie machen listige Anschläge wider dein Volk, verabreden sich wider deine Schutzbefohlenen. 4 Sie sprechen: «Kommt, wir wollen sie vertilgen, daß sie kein Volk mehr seien, daß des Namens Israel nicht mehr gedacht werde!» (Psalm 27.5) (Psalm 35.20) 5 Ja, sie fassen einen einmütigen Beschluß, sie schließen einen Bund wider dich; 6 die Zelte Edoms und die Ismaeliter, Moab und die Hagariter; 7 Gebal, Ammon und Amalek, die Philister samt denen zu Tyrus. 8 Auch Assur hat sich mit ihnen befreundet und leiht den Kindern Lots seinen Arm. (Pause.) 9 Tue ihnen wie Midian, wie Sisera, wie Jabin am Bach Kison, 10 die vertilgt wurden zu Endor, zu Dünger wurden fürs Ackerfeld. (Richter 4.15) (Richter 4.21) (Richter 4.23) (Richter 7.22) 11 Mache ihre Edlen wie Oreb und Seb, wie Sebach und Zalmuna alle ihre Fürsten, 12 die da sagen: «Wir wollen die Wohnstätten Gottes für uns erobern!» (Richter 7.25) (Richter 8.21) 13 O Gott, setze sie dem Wirbelsturm aus, mache sie wie Stoppeln vor dem Wind; (Psalm 74.8) 14 wie ein Feuer, das den Wald verbrennt, und wie eine Flamme, welche die Berge versengt; 15 also verfolge sie mit deinem Wetter und schrecke sie mit deinem Sturm! 16 Mache ihr Angesicht voll Schande, daß sie deinen Namen suchen, o HERR! 17 Laß sie beschämt und abgeschreckt werden für immer, laß sie schamrot werden und umkommen, 18 so daß sie erfahren müssen, daß du, der du HERR heißest, allein der Höchste bist über die ganze Erde!3. Mose - Kapitel 12
Bestimmungen für die Wöchnerinnen
1 Und der HERR redete mit Mose und sprach: 2 Rede mit den Kindern Israel und sprich: Wenn ein Weib empfängt und gebiert ein Knäblein, so soll sie sieben Tage unrein sein, wie wenn sie ihre Krankheit leidet. (3. Mose 15.19) 3 Und am achten Tage soll man das Fleisch seiner Vorhaut beschneiden. (1. Mose 17.11-12) (Lukas 2.21) (Johannes 7.22) 4 Und sie soll daheimbleiben dreiunddreißig Tage im Blut ihrer Reinigung. Kein Heiliges soll sie anrühren, und zum Heiligtum soll sie nicht kommen, bis daß die Tage ihrer Reinigung aus sind. 5 Gebiert sie aber ein Mägdlein, so soll sie zwei Wochen unrein sein, wie wenn sie ihre Krankheit leidet, und soll sechsundsechzig Tage daheimbleiben in dem Blut ihrer Reinigung. 6 Und wenn die Tage ihrer Reinigung aus sind für den Sohn oder für die Tochter, soll sie ein jähriges Lamm bringen zum Brandopfer und eine junge Taube oder Turteltaube zum Sündopfer dem Priester vor die Tür der Hütte des Stifts. (3. Mose 5.7)7 Der soll es opfern vor dem HERRN und sie versöhnen, so wird sie rein von ihrem Blutgang. Das ist das Gesetz für die, so ein Knäblein oder Mägdlein gebiert. 8 Vermag aber ihre Hand nicht ein Schaf, so nehme sie zwei Turteltauben oder zwei junge Tauben, eine zum Brandopfer, die andere zum Sündopfer; so soll sie der Priester versöhnen, daß sie rein werde. (Lukas 2.24)