Psalm - Kapitel 81
Psalm 81
1 Dem Vorsänger. Auf der Gittit. Von Asaph. Jubelt Gott, der unsre Stärke ist, jauchzet dem Gott Jakobs! 2 Stimmt ein Lied an und nehmt die Pauke zur Hand, die liebliche Harfe mit dem Psalter! 3 Blaset am Neumond die Posaune, am Vollmond, unserm festlichen Tag! 4 Denn das ist Israels Pflicht; der Gott Jakobs hat ein Anrecht darauf. (3. Mose 23.24) (3. Mose 23.34) 5 Er verordnete es zum Zeugnis in Joseph, als er auszog wider Ägypten. 6 Eine Sprache, die ich nicht kannte, hörte ich: «Ich habe die Last von seiner Schulter genommen, seine Hände sind des Tragkorbes los geworden. 7 Da du mich anriefst in der Not, errettete ich dich; ich antwortete dir mit geheimnisvoller Donnerstimme und prüfte dich am Haderwasser. (Pause.) 8 Höre, mein Volk, ich will dich ermahnen; Israel, wenn du mir doch Gehör schenken wolltest! (2. Mose 17.7) (4. Mose 20.13) 9 Kein fremder Gott soll unter dir sein, und einen unbekannten Gott bete nicht an! 10 Ich bin der HERR, dein Gott, der dich aus Ägyptenland heraufgeführt hat. Tue deinen Mund weit auf, so will ich ihn füllen! (2. Mose 20.2-3) 11 Aber mein Volk hat meiner Stimme nicht gehorcht, und Israel wollte nichts von mir. 12 Da überließ ich sie der Verstocktheit ihres Herzens, daß sie wandelten nach ihrem eigenen Rat. 13 Wollte mein Volk mir gehorchen und Israel in meinen Wegen wandeln, (Apostelgeschichte 14.16) 14 wie leicht könnte ich ihre Feinde demütigen und meine Hand gegen ihre Widersacher wenden! 15 Die den HERRN hassen, müßten ihm schmeicheln; ihre Zeit aber würde ewiglich währen! 16 Und er würde sie mit dem besten Weizen speisen und mit Honig aus dem Felsen sättigen!»4. Mose - Kapitel 30
Gesetze über die Verbindlichkeit von Gelübden
1 Und Mose sagte den Kindern Israel alles, was ihm der HERR geboten hatte. 2 Und Mose redete mit den Fürsten der Stämme der Kinder Israel und sprach: das ist's, was der HERR geboten hat:3 Wenn jemand dem HERRN ein Gelübde tut oder einen Eid schwört, daß er seine Seele verbindet, der soll sein Wort nicht aufheben, sondern alles tun, wie es zu seinem Munde ist ausgegangen. (3. Mose 27.2) (5. Mose 23.22) (Richter 11.35) (Prediger 5.3-4)
4 Wenn ein Weib dem HERRN ein Gelübde tut und sich verbindet, solange sie in ihres Vaters Hause und ledig ist,
5 und ihr Gelübde und Verbündnis, das sie nimmt auf ihre Seele, kommt vor ihren Vater, und er schweigt dazu, so gilt all ihr Gelübde und all ihr Verbündnis, das sie ihrer Seele aufgelegt hat. 6 Wo aber ihr Vater ihr wehrt des Tages, wenn er's hört, so gilt kein Gelübde noch Verbündnis, das sie auf ihre Seele gelegt hat; und der HERR wird ihr gnädig sein, weil ihr Vater ihr gewehrt hat. 7 Wird sie aber eines Mannes und hat ein Gelübde auf sich oder ist ihr aus ihren Lippen ein Verbündnis entfahren über ihre Seele,
8 und der Mann hört es, und schweigt desselben Tages, wenn er's hört, so gilt ihr Gelübde und Verbündnis, das sie auf ihre Seele genommen hat. 9 Wo aber ihr Mann ihr wehrt des Tages, wenn er's hört, so ist ihr Gelübde los, das sie auf sich hat, und das Verbündnis, das ihr aus den Lippen entfahren ist über ihre Seele; und der HERR wird ihr gnädig sein. 10 Das Gelübde einer Witwe und Verstoßenen, alles Verbündnis, das sie nimmt auf ihre Seele, das gilt auf ihr.
11 Wenn eine in ihres Mannes Hause gelobt oder sich mit einem Eide verbindet über ihre Seele,
12 und ihr Mann hört es, und schweigt dazu und wehrt es nicht, so gilt all dasselbe Gelübde und alles Verbündnis, das sie auflegt ihrer Seele. 13 Macht's aber ihr Mann des Tages los, wenn er's hört, so gilt das nichts, was aus ihren Lippen gegangen ist, was sie gelobt oder wozu sie sich verbunden hat über ihre Seele; denn ihr Mann hat's losgemacht, und der HERR wird ihr gnädig sein. 14 Alle Gelübde und Eide, die verbinden den Leib zu kasteien, mag ihr Mann bekräftigen oder aufheben also: 15 wenn er dazu schweigt von einem Tag zum andern, so bekräftigt er alle ihre Gelübde und Verbündnisse, die sie auf sich hat, darum daß er geschwiegen hat des Tages, da er's hörte; 16 wird er's aber aufheben, nachdem er's gehört hat, so soll er ihre Missetat tragen. 17 Das sind die Satzungen, die der HERR dem Mose geboten hat zwischen Mann und Weib, zwischen Vater und Tochter, solange sie noch ledig ist in ihres Vaters Hause.