Psalm - Kapitel 81
Psalm 81
1 Dem Vorsänger. Auf der Gittit. Von Asaph. Jubelt Gott, der unsre Stärke ist, jauchzet dem Gott Jakobs! 2 Stimmt ein Lied an und nehmt die Pauke zur Hand, die liebliche Harfe mit dem Psalter! 3 Blaset am Neumond die Posaune, am Vollmond, unserm festlichen Tag! 4 Denn das ist Israels Pflicht; der Gott Jakobs hat ein Anrecht darauf. (3. Mose 23.24) (3. Mose 23.34) 5 Er verordnete es zum Zeugnis in Joseph, als er auszog wider Ägypten. 6 Eine Sprache, die ich nicht kannte, hörte ich: «Ich habe die Last von seiner Schulter genommen, seine Hände sind des Tragkorbes los geworden. 7 Da du mich anriefst in der Not, errettete ich dich; ich antwortete dir mit geheimnisvoller Donnerstimme und prüfte dich am Haderwasser. (Pause.) 8 Höre, mein Volk, ich will dich ermahnen; Israel, wenn du mir doch Gehör schenken wolltest! (2. Mose 17.7) (4. Mose 20.13) 9 Kein fremder Gott soll unter dir sein, und einen unbekannten Gott bete nicht an! 10 Ich bin der HERR, dein Gott, der dich aus Ägyptenland heraufgeführt hat. Tue deinen Mund weit auf, so will ich ihn füllen! (2. Mose 20.2-3) 11 Aber mein Volk hat meiner Stimme nicht gehorcht, und Israel wollte nichts von mir. 12 Da überließ ich sie der Verstocktheit ihres Herzens, daß sie wandelten nach ihrem eigenen Rat. 13 Wollte mein Volk mir gehorchen und Israel in meinen Wegen wandeln, (Apostelgeschichte 14.16) 14 wie leicht könnte ich ihre Feinde demütigen und meine Hand gegen ihre Widersacher wenden! 15 Die den HERRN hassen, müßten ihm schmeicheln; ihre Zeit aber würde ewiglich währen! 16 Und er würde sie mit dem besten Weizen speisen und mit Honig aus dem Felsen sättigen!»3. Mose - Kapitel 12
Bestimmungen für die Wöchnerinnen
1 Und der HERR redete mit Mose und sprach: 2 Rede mit den Kindern Israel und sprich: Wenn ein Weib empfängt und gebiert ein Knäblein, so soll sie sieben Tage unrein sein, wie wenn sie ihre Krankheit leidet. (3. Mose 15.19) 3 Und am achten Tage soll man das Fleisch seiner Vorhaut beschneiden. (1. Mose 17.11-12) (Lukas 2.21) (Johannes 7.22) 4 Und sie soll daheimbleiben dreiunddreißig Tage im Blut ihrer Reinigung. Kein Heiliges soll sie anrühren, und zum Heiligtum soll sie nicht kommen, bis daß die Tage ihrer Reinigung aus sind. 5 Gebiert sie aber ein Mägdlein, so soll sie zwei Wochen unrein sein, wie wenn sie ihre Krankheit leidet, und soll sechsundsechzig Tage daheimbleiben in dem Blut ihrer Reinigung. 6 Und wenn die Tage ihrer Reinigung aus sind für den Sohn oder für die Tochter, soll sie ein jähriges Lamm bringen zum Brandopfer und eine junge Taube oder Turteltaube zum Sündopfer dem Priester vor die Tür der Hütte des Stifts. (3. Mose 5.7)7 Der soll es opfern vor dem HERRN und sie versöhnen, so wird sie rein von ihrem Blutgang. Das ist das Gesetz für die, so ein Knäblein oder Mägdlein gebiert. 8 Vermag aber ihre Hand nicht ein Schaf, so nehme sie zwei Turteltauben oder zwei junge Tauben, eine zum Brandopfer, die andere zum Sündopfer; so soll sie der Priester versöhnen, daß sie rein werde. (Lukas 2.24)