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Psalm - Kapitel 80

Psalm 80

1 Dem Vorsänger. Auf «Lilien des Zeugnisses.» Von Asaph. Ein Psalm. Du Hirte Israels, höre, der du Joseph führst wie Schafe; erscheine, der du thronst über Cherubim! (Psalm 45.1) 2 Erwecke deine Macht vor Ephraim, Benjamin und Manasse und komme uns zu Hilfe! (1. Samuel 4.4) (Psalm 99.1) 3 O Gott, stelle uns wieder her, und laß dein Antlitz leuchten, so wird uns geholfen. 4 O HERR, Gott der Heerscharen, wie lange willst du deinen Zorn rauchen lassen beim Gebet deines Volkes? (Psalm 80.8) 5 Du speisest sie mit Tränenbrot und tränkst sie mit einem Becher voller Tränen; 6 du machst uns unsern Nachbarn zum Zankapfel, und unsre Feinde spotten über uns. (Psalm 102.10) 7 O Gott der Heerscharen, stelle uns wieder her; und laß dein Antlitz leuchten, so wird uns geholfen! 8 Einen Weinstock hast du aus Ägypten gebracht; du hast die Heiden vertrieben und ihn gepflanzt; (Psalm 80.4) 9 du machtest vor ihm Raum, daß er Wurzeln schlug und das Land erfüllte; (Jesaja 5.1) (Hosea 10.1) 10 sein Schatten bedeckte die Berge und seine Ranken die Zedern Gottes; 11 er streckte seine Zweige aus bis ans Meer und seine Schosse bis zum Strom. 12 Warum hast du nun seine Mauer eingerissen, daß alle, die des Weges ziehen, ihn zerpflücken? 13 Der Eber aus dem Walde zerwühlt ihn, und die wilden Tiere des Feldes weiden ihn ab. (Psalm 89.42) 14 O Gott der Heerscharen, kehre doch wieder, blicke vom Himmel herab und schaue darein und nimm dich dieses Weinstocks an! 15 Und schütze, was deine Rechte gepflanzt, den Sohn, den du dir großgezogen hast! 16 Die ihn abgeschnitten und mit Feuer verbrannt haben, mögen sie umkommen vor dem Schelten deines Angesichts! 17 Deine Hand sei über dem Mann deiner Rechten, über dem Menschensohn, den du dir großgezogen hast, 18 so wollen wir nicht von dir weichen. Erhalte uns am Leben, so wollen wir deinen Namen anrufen! 19 O HERR, Gott der Heerscharen, stelle uns wieder her! Laß dein Antlitz leuchten, so wird uns geholfen!

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3. Mose - Kapitel 12

Bestimmungen für die Wöchnerinnen

1 Und der HERR redete mit Mose und sprach: 2 Rede mit den Kindern Israel und sprich: Wenn ein Weib empfängt und gebiert ein Knäblein, so soll sie sieben Tage unrein sein, wie wenn sie ihre Krankheit leidet. (3. Mose 15.19) 3 Und am achten Tage soll man das Fleisch seiner Vorhaut beschneiden. (1. Mose 17.11-12) (Lukas 2.21) (Johannes 7.22) 4 Und sie soll daheimbleiben dreiunddreißig Tage im Blut ihrer Reinigung. Kein Heiliges soll sie anrühren, und zum Heiligtum soll sie nicht kommen, bis daß die Tage ihrer Reinigung aus sind. 5 Gebiert sie aber ein Mägdlein, so soll sie zwei Wochen unrein sein, wie wenn sie ihre Krankheit leidet, und soll sechsundsechzig Tage daheimbleiben in dem Blut ihrer Reinigung. 6 Und wenn die Tage ihrer Reinigung aus sind für den Sohn oder für die Tochter, soll sie ein jähriges Lamm bringen zum Brandopfer und eine junge Taube oder Turteltaube zum Sündopfer dem Priester vor die Tür der Hütte des Stifts. (3. Mose 5.7)
7 Der soll es opfern vor dem HERRN und sie versöhnen, so wird sie rein von ihrem Blutgang. Das ist das Gesetz für die, so ein Knäblein oder Mägdlein gebiert. 8 Vermag aber ihre Hand nicht ein Schaf, so nehme sie zwei Turteltauben oder zwei junge Tauben, eine zum Brandopfer, die andere zum Sündopfer; so soll sie der Priester versöhnen, daß sie rein werde. (Lukas 2.24)