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Psalm - Kapitel 77

Psalm 77

1 Dem Vorsänger. Nach Jedutun. Ein Psalm Asaphs. Ich rufe zu Gott und will schreien, zu Gott rufe ich, und er wolle auf mich hören! (Psalm 62.1) 2 Zur Zeit meiner Not suchte ich den Herrn; meine Hand war des Nachts unablässig ausgestreckt, meine Seele wollte sich nicht trösten lassen. 3 Dachte ich an Gott, so mußte ich seufzen, sann ich nach, so ward mein Geist bekümmert. (Pause.) 4 Du hieltest meine Augenlider offen; ich warf mich hin und her und konnte nicht reden. 5 Da gedachte ich der alten Zeit, der vorigen Jahre; 6 ich erinnerte mich wieder an mein Saitenspiel, betete in meinem Herzen, und mein Geist fing an zu forschen: (Psalm 143.5) 7 Wird denn der Herr auf ewig verstoßen und fortan nicht mehr gnädig sein? 8 Ist's denn ganz und gar aus mit seiner Gnade, und hat sein Reden für immer aufgehört? (Psalm 85.6) 9 Hat denn Gott vergessen, gnädig zu sein, und im Zorn seine Barmherzigkeit verschlossen? (Pause.) 10 Und ich sprach: Ich will das leiden, die Änderungen, welche die rechte Hand des Höchsten getroffen hat. 11 Ich will rühmen die Taten des HERRN; denn ich gedenke deiner vorigen Wunder 12 und besinne mich aller deiner Werke und ziehe deine großen Taten in Betracht: 13 O Gott, dein Weg ist heilig! Wer ist ein so großer Gott wie du? 14 Du bist der Gott, der Wunder tut; du hast deine Macht bewiesen an den Völkern! (2. Mose 15.11) 15 Du hast dein Volk erlöst mit deinem Arm, die Kinder Jakobs und Josephs. (Pause.) 16 Als dich, o Gott, die Wasser sahen, als dich die Wasser sahen, da brausten sie und das Meer ward aufgeregt; 17 die Wolken gossen Wasser, es donnerte in den Lüften, und deine Pfeile fuhren daher; 18 deine Donnerstimme erschallte im Wirbelwind, die Blitze beleuchteten den Erdkreis, daß die Erde in Zittern und Beben geriet; 19 dein Weg war im Meer und deine Bahn in großen Wassern, und deine Fußstapfen waren nicht zu erkennen; 20 du führtest dein Volk wie eine Herde durch Mose und Aaron.

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4. Mose - Kapitel 30

Gesetze über die Verbindlichkeit von Gelübden

1 Und Mose sagte den Kindern Israel alles, was ihm der HERR geboten hatte. 2 Und Mose redete mit den Fürsten der Stämme der Kinder Israel und sprach: das ist's, was der HERR geboten hat:
3 Wenn jemand dem HERRN ein Gelübde tut oder einen Eid schwört, daß er seine Seele verbindet, der soll sein Wort nicht aufheben, sondern alles tun, wie es zu seinem Munde ist ausgegangen. (3. Mose 27.2) (5. Mose 23.22) (Richter 11.35) (Prediger 5.3-4)
4 Wenn ein Weib dem HERRN ein Gelübde tut und sich verbindet, solange sie in ihres Vaters Hause und ledig ist,
5 und ihr Gelübde und Verbündnis, das sie nimmt auf ihre Seele, kommt vor ihren Vater, und er schweigt dazu, so gilt all ihr Gelübde und all ihr Verbündnis, das sie ihrer Seele aufgelegt hat. 6 Wo aber ihr Vater ihr wehrt des Tages, wenn er's hört, so gilt kein Gelübde noch Verbündnis, das sie auf ihre Seele gelegt hat; und der HERR wird ihr gnädig sein, weil ihr Vater ihr gewehrt hat. 7 Wird sie aber eines Mannes und hat ein Gelübde auf sich oder ist ihr aus ihren Lippen ein Verbündnis entfahren über ihre Seele,
8 und der Mann hört es, und schweigt desselben Tages, wenn er's hört, so gilt ihr Gelübde und Verbündnis, das sie auf ihre Seele genommen hat. 9 Wo aber ihr Mann ihr wehrt des Tages, wenn er's hört, so ist ihr Gelübde los, das sie auf sich hat, und das Verbündnis, das ihr aus den Lippen entfahren ist über ihre Seele; und der HERR wird ihr gnädig sein. 10 Das Gelübde einer Witwe und Verstoßenen, alles Verbündnis, das sie nimmt auf ihre Seele, das gilt auf ihr.
11 Wenn eine in ihres Mannes Hause gelobt oder sich mit einem Eide verbindet über ihre Seele,
12 und ihr Mann hört es, und schweigt dazu und wehrt es nicht, so gilt all dasselbe Gelübde und alles Verbündnis, das sie auflegt ihrer Seele. 13 Macht's aber ihr Mann des Tages los, wenn er's hört, so gilt das nichts, was aus ihren Lippen gegangen ist, was sie gelobt oder wozu sie sich verbunden hat über ihre Seele; denn ihr Mann hat's losgemacht, und der HERR wird ihr gnädig sein. 14 Alle Gelübde und Eide, die verbinden den Leib zu kasteien, mag ihr Mann bekräftigen oder aufheben also: 15 wenn er dazu schweigt von einem Tag zum andern, so bekräftigt er alle ihre Gelübde und Verbündnisse, die sie auf sich hat, darum daß er geschwiegen hat des Tages, da er's hörte; 16 wird er's aber aufheben, nachdem er's gehört hat, so soll er ihre Missetat tragen. 17 Das sind die Satzungen, die der HERR dem Mose geboten hat zwischen Mann und Weib, zwischen Vater und Tochter, solange sie noch ledig ist in ihres Vaters Hause.