Psalm - Kapitel 76
Psalm 76
1 Dem Vorsänger. Mit Saitenspiel. Ein Psalmlied, von Asaph. Gott ist in Juda bekannt, in Israel ist sein Name groß; 2 in Salem ist sein Gezelt und seine Wohnung in Zion. 3 Daselbst hat er die Blitze des Bogens zerbrochen, Schild, Schwert und Kriegsgerät. (Pause.) (Psalm 132.13) 4 Glanzvoll bist du, Mächtiger, wegen der Berge von Beute die du gemacht ! (Psalm 46.10) 5 Die Tapfern mußten sich ausplündern lassen; sie sanken in Schlaf, und den Kriegsleuten versagten die Hände. 6 Von deinem Schelten, o Gott Jakobs, wurden Roß und Reiter betäubt! 7 Du bist zu fürchten, und wer kann vor deinem Angesicht bestehen, wenn dein Zorn entbrennt? 8 Als du das Urteil vom Himmel erschallen ließest, da erschrak die Erde und hielt sich still, 9 als sich Gott zum Gericht erhob, zu retten alle Elenden im Lande. (Pause.) (Psalm 46.11) (Habakuk 2.20) 10 Denn der Zorn des Menschen wird dir zum Lobpreis, daß du dich zuletzt mit Zornesflammen gürtest. 11 Tut Gelübde und bezahlt sie dem HERRN, eurem Gott; von allen Seiten soll man dem Furchtbaren Geschenke bringen! 12 Er beschneidet den Mut der Fürsten und ist furchtbar den Königen auf Erden. (2. Mose 15.11) (5. Mose 7.21)3. Mose - Kapitel 12
Bestimmungen für die Wöchnerinnen
1 Und der HERR redete mit Mose und sprach: 2 Rede mit den Kindern Israel und sprich: Wenn ein Weib empfängt und gebiert ein Knäblein, so soll sie sieben Tage unrein sein, wie wenn sie ihre Krankheit leidet. (3. Mose 15.19) 3 Und am achten Tage soll man das Fleisch seiner Vorhaut beschneiden. (1. Mose 17.11-12) (Lukas 2.21) (Johannes 7.22) 4 Und sie soll daheimbleiben dreiunddreißig Tage im Blut ihrer Reinigung. Kein Heiliges soll sie anrühren, und zum Heiligtum soll sie nicht kommen, bis daß die Tage ihrer Reinigung aus sind. 5 Gebiert sie aber ein Mägdlein, so soll sie zwei Wochen unrein sein, wie wenn sie ihre Krankheit leidet, und soll sechsundsechzig Tage daheimbleiben in dem Blut ihrer Reinigung. 6 Und wenn die Tage ihrer Reinigung aus sind für den Sohn oder für die Tochter, soll sie ein jähriges Lamm bringen zum Brandopfer und eine junge Taube oder Turteltaube zum Sündopfer dem Priester vor die Tür der Hütte des Stifts. (3. Mose 5.7)7 Der soll es opfern vor dem HERRN und sie versöhnen, so wird sie rein von ihrem Blutgang. Das ist das Gesetz für die, so ein Knäblein oder Mägdlein gebiert. 8 Vermag aber ihre Hand nicht ein Schaf, so nehme sie zwei Turteltauben oder zwei junge Tauben, eine zum Brandopfer, die andere zum Sündopfer; so soll sie der Priester versöhnen, daß sie rein werde. (Lukas 2.24)