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Psalm - Kapitel 75

Psalm 75

1 Dem Vorsänger. «Verdirb nicht.» Ein Psalmlied, von Asaph. Wir danken dir, o Gott, wir danken dir, und die mit deinem Namen vertraut sind, erzählen deine Wunder! 2 «Wenn ich finde, daß die Zeit dafür da ist, so werde ich recht richten. (Jesaja 46.13) 3 Mag die Erde zittern und alle ihre Bewohner: Ich habe ihre Säulen festgestellt.» (Pause.) 4 Ich sprach zu den Übermütigen: Seid nicht übermütig! und zu den Gottlosen: Erhebet nicht das Horn! 5 Erhebet nicht gar so hoch euer Horn, redet nicht mit frech emporgerecktem Hals! 6 Denn weder vom Aufgang noch vom Niedergang, noch von der Wüste her kommt Erhöhung; 7 sondern Gott ist Richter, der den einen erniedrigt, den andern erhöht. 8 Denn der HERR hat einen Becher in der Hand, der ist mit schäumendem Würzwein gefüllt; davon schenkt er ein; sogar die Hefen davon müssen schlürfen und trinken alle Gottlosen auf Erden. (1. Samuel 2.7) 9 Ich aber will allezeit frei bekennen; dem Gott Jakobs will ich lobsingen; (Psalm 60.5) 10 und alle Hörner der Gottlosen will ich abhauen; aber die Hörner des Gerechten sollen erhoben werden!

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3. Mose - Kapitel 12

Bestimmungen für die Wöchnerinnen

1 Und der HERR redete mit Mose und sprach: 2 Rede mit den Kindern Israel und sprich: Wenn ein Weib empfängt und gebiert ein Knäblein, so soll sie sieben Tage unrein sein, wie wenn sie ihre Krankheit leidet. (3. Mose 15.19) 3 Und am achten Tage soll man das Fleisch seiner Vorhaut beschneiden. (1. Mose 17.11-12) (Lukas 2.21) (Johannes 7.22) 4 Und sie soll daheimbleiben dreiunddreißig Tage im Blut ihrer Reinigung. Kein Heiliges soll sie anrühren, und zum Heiligtum soll sie nicht kommen, bis daß die Tage ihrer Reinigung aus sind. 5 Gebiert sie aber ein Mägdlein, so soll sie zwei Wochen unrein sein, wie wenn sie ihre Krankheit leidet, und soll sechsundsechzig Tage daheimbleiben in dem Blut ihrer Reinigung. 6 Und wenn die Tage ihrer Reinigung aus sind für den Sohn oder für die Tochter, soll sie ein jähriges Lamm bringen zum Brandopfer und eine junge Taube oder Turteltaube zum Sündopfer dem Priester vor die Tür der Hütte des Stifts. (3. Mose 5.7)
7 Der soll es opfern vor dem HERRN und sie versöhnen, so wird sie rein von ihrem Blutgang. Das ist das Gesetz für die, so ein Knäblein oder Mägdlein gebiert. 8 Vermag aber ihre Hand nicht ein Schaf, so nehme sie zwei Turteltauben oder zwei junge Tauben, eine zum Brandopfer, die andere zum Sündopfer; so soll sie der Priester versöhnen, daß sie rein werde. (Lukas 2.24)