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Psalm - Kapitel 74

Psalm 74

1 Eine Unterweisung. Von Asaph. O Gott, warum hast du uns für immer verworfen und raucht dein Zorn wider die Schafe deiner Weide? 2 Gedenke deiner Gemeinde, die du vor alters erworben, an den Stamm deines Erbteils, den du erlöst hast, an den Berg Zion, darauf du Wohnung genommen! (Psalm 132.13) 3 Betritt den Ort, der beständig in Trümmern liegt! Alles hat der Feind im Heiligtum verderbt! 4 Deine Widersacher brüllen in deiner Versammlungsstätte; sie haben ihre Zeichen zum Panier aufgestellt. 5 Es sieht aus, als schwänge man oben im Dickicht des Waldes die Axt; 6 und jetzt zerschlagen sie sein Schnitzwerk allzumal mit Beilen und Hämmern. 7 Sie stecken dein Heiligtum in Brand, sie entweihen die Wohnung deines Namens und machen sie dem Erdboden gleich! (2. Könige 25.9) 8 Sie sprechen in ihren Herzen: «Laßt uns sie allesamt unterdrücken!» Sie verbrennen alle Versammlungsstätten Gottes im Lande. (Psalm 83.13) 9 Unsere eigenen Zeichen sehen wir nicht; es ist kein Prophet mehr da, und niemand bei uns weiß, wie lange das dauern soll. 10 O Gott, wie lange darf der Widersacher schmähen? Soll der Feind deinen Namen immerfort lästern? 11 Warum ziehst du deine Hand zurück, deine Rechte? Ziehe sie hervor aus deinem Busen, vertilge! 12 Und doch ist Gott mein König, der von alters her Sieg gab in diesem Land. 13 Du teiltest das Meer durch deine Kraft, zerschlugst die Köpfe der Krokodile am Wasser; (2. Mose 14.21) (2. Mose 15.8-10) 14 du zerbrachst die Köpfe des Leviatans, du gabst ihn dem Volk der Wüstenbewohner zur Speise. 15 Du ließest Quellen und Bäche entspringen, legtest Ströme trocken, die sonst beständig fließen. (Psalm 104.10) 16 Dein ist der Tag, dein ist auch die Nacht, du hast das Licht und die Sonne bereitet. (Psalm 104.19) 17 Du hast alle Grenzen des Landes festgesetzt, Sommer und Winter hast du gemacht. 18 HERR, gedenke daran: Der Feind schmäht dich, und ein törichtes Volk lästert deinen Namen! 19 Gib die Seele deiner Turteltaube nicht dem Raubtier preis und vergiß deiner elenden Tiere nicht immerdar! 20 Blicke auf den Bund! Denn die Schlupfwinkel des Landes sind voll Räuberhöhlen. 21 Weise den Unterdrückten nicht beschämt zurück, sondern laß die Elenden und Armen deinen Namen preisen! 22 Stehe auf, o Gott, führe deine Sache! Gedenke der Schmach, die dir täglich von den Gottlosen widerfährt! 23 Vergiß das Geschrei deiner Widersacher nicht, den Lärm deiner Feinde, der beständig emporsteigt!

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Josua - Kapitel 20

Bestimmung von Freistädten

1 Und der HERR redete mit Josua und sprach: 2 Sage den Kindern Israel: Gebt unter euch Freistädte, davon ich durch Mose euch gesagt habe, (4. Mose 35.6) 3 dahin fliehen möge ein Totschläger, der eine Seele unversehens und unwissend schlägt, daß sie unter euch frei seien von dem Bluträcher. 4 Und der da flieht zu der Städte einer, soll stehen draußen vor der Stadt Tor und vor den Ältesten der Stadt seine Sache ansagen; so sollen sie ihn zu sich in die Stadt nehmen und ihm Raum geben, daß er bei ihnen wohne. 5 Und wenn der Bluträcher ihm nachjagt, sollen sie den Totschläger nicht in seine Hände übergeben, weil er unwissend seinen Nächsten geschlagen hat und ist ihm zuvor nicht feind gewesen. 6 So soll er in der Stadt wohnen, bis daß er stehe vor der Gemeinde vor Gericht, und bis daß der Hohepriester sterbe, der zur selben Zeit sein wird. Alsdann soll der Totschläger wiederkommen in seine Stadt und in sein Haus, zur Stadt, davon er geflohen ist. 7 Da heiligten sie Kedes in Galiläa, auf dem Gebirge Naphthali, und Sichem auf dem Gebirge Ephraim und Kirjath-Arba, das ist Hebron, auf dem Gebirge Juda; (Josua 15.13) (Josua 19.37)
8 und jenseit des Jordans, da Jericho liegt, gegen Aufgang, gaben sie Bezer in der Wüste auf der Ebene aus dem Stamm Ruben und Ramoth in Gilead aus dem Stamm Gad und Golan in Basan aus dem Stamm Manasse. (5. Mose 4.43) 9 Das waren die Städte, bestimmt allen Kindern Israel und den Fremdlingen, die unter ihnen wohnten, daß dahin fliehe, wer eine Seele unversehens schlägt, daß er nicht sterbe durch den Bluträcher, bis daß er vor der Gemeinde gestanden sei.