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Psalm - Kapitel 74

Psalm 74

1 Eine Unterweisung. Von Asaph. O Gott, warum hast du uns für immer verworfen und raucht dein Zorn wider die Schafe deiner Weide? 2 Gedenke deiner Gemeinde, die du vor alters erworben, an den Stamm deines Erbteils, den du erlöst hast, an den Berg Zion, darauf du Wohnung genommen! (Psalm 132.13) 3 Betritt den Ort, der beständig in Trümmern liegt! Alles hat der Feind im Heiligtum verderbt! 4 Deine Widersacher brüllen in deiner Versammlungsstätte; sie haben ihre Zeichen zum Panier aufgestellt. 5 Es sieht aus, als schwänge man oben im Dickicht des Waldes die Axt; 6 und jetzt zerschlagen sie sein Schnitzwerk allzumal mit Beilen und Hämmern. 7 Sie stecken dein Heiligtum in Brand, sie entweihen die Wohnung deines Namens und machen sie dem Erdboden gleich! (2. Könige 25.9) 8 Sie sprechen in ihren Herzen: «Laßt uns sie allesamt unterdrücken!» Sie verbrennen alle Versammlungsstätten Gottes im Lande. (Psalm 83.13) 9 Unsere eigenen Zeichen sehen wir nicht; es ist kein Prophet mehr da, und niemand bei uns weiß, wie lange das dauern soll. 10 O Gott, wie lange darf der Widersacher schmähen? Soll der Feind deinen Namen immerfort lästern? 11 Warum ziehst du deine Hand zurück, deine Rechte? Ziehe sie hervor aus deinem Busen, vertilge! 12 Und doch ist Gott mein König, der von alters her Sieg gab in diesem Land. 13 Du teiltest das Meer durch deine Kraft, zerschlugst die Köpfe der Krokodile am Wasser; (2. Mose 14.21) (2. Mose 15.8-10) 14 du zerbrachst die Köpfe des Leviatans, du gabst ihn dem Volk der Wüstenbewohner zur Speise. 15 Du ließest Quellen und Bäche entspringen, legtest Ströme trocken, die sonst beständig fließen. (Psalm 104.10) 16 Dein ist der Tag, dein ist auch die Nacht, du hast das Licht und die Sonne bereitet. (Psalm 104.19) 17 Du hast alle Grenzen des Landes festgesetzt, Sommer und Winter hast du gemacht. 18 HERR, gedenke daran: Der Feind schmäht dich, und ein törichtes Volk lästert deinen Namen! 19 Gib die Seele deiner Turteltaube nicht dem Raubtier preis und vergiß deiner elenden Tiere nicht immerdar! 20 Blicke auf den Bund! Denn die Schlupfwinkel des Landes sind voll Räuberhöhlen. 21 Weise den Unterdrückten nicht beschämt zurück, sondern laß die Elenden und Armen deinen Namen preisen! 22 Stehe auf, o Gott, führe deine Sache! Gedenke der Schmach, die dir täglich von den Gottlosen widerfährt! 23 Vergiß das Geschrei deiner Widersacher nicht, den Lärm deiner Feinde, der beständig emporsteigt!

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5. Mose - Kapitel 17

1 Du sollst dem HERRN, deinem Gott, keinen Ochsen oder Schaf opfern, das einen Fehl oder irgend etwas Böses an sich hat; denn es ist dem HERRN, deinem Gott, ein Greuel. (3. Mose 22.20) 2 Wenn unter dir in der Tore einem, die dir der HERR, geben wird, jemand gefunden wird, Mann oder Weib, der da übel tut vor den Augen des HERRN, deines Gottes, daß er seinen Bund übertritt (5. Mose 13.7)
3 und hingeht und dient andern Göttern und betet sie an, es sei Sonne oder Mond oder allerlei Heer des Himmels, was ich nicht geboten habe, (5. Mose 4.19) 4 und es wird dir angesagt, und du hörst es, so sollst du wohl darnach fragen. Und wenn du findest, das es gewiß wahr ist, daß solcher Greuel in Israel geschehen ist, 5 so sollst du den Mann oder das Weib ausführen, die solches Übel getan haben, zu deinem Tor und sollst sie zu Tode steinigen. 6 Auf zweier oder dreier Zeugen Mund soll sterben, wer des Todes wert ist; aber auf eines Zeugen soll er nicht sterben. (4. Mose 35.30) (Hebräer 10.28)
7 Die Hand der Zeugen soll die erste sein, ihn zu töten, und darnach die Hand alles Volks, daß du das Böse von dir tust.

Einsetzung eines Obergerichtes

8 Wenn eine Sache vor Gericht dir zu schwer sein wird, zwischen Blut und Blut, zwischen Handel und Handel, zwischen Schaden und Schaden, und was Streitsachen sind in deinen Toren, so sollst du dich aufmachen und hingehen zu der Stätte, die der HERR, dein Gott, erwählen wird, 9 und zu den Priestern, den Leviten, und zu dem Richter, der zur Zeit sein wird, kommen und fragen; die sollen dir das Urteil sprechen. (2. Chronik 19.8) (2. Chronik 19.11) 10 Und du sollst tun nach dem, was sie dir sagen an der Stätte, die der HERR erwählen wird, und sollst es halten, daß du tust nach allem, was sie dich lehren werden. 11 Nach dem Gesetz, das sie dich lehren, und nach dem Recht, das sie dir sagen, sollst du dich halten, daß du davon nicht abweichest, weder zur Rechten noch zur Linken. (5. Mose 17.20) 12 Und wo jemand vermessen handeln würde, daß er dem Priester nicht gehorchte, der daselbst in des HERRN, deines Gottes, Amt steht, oder dem Richter, der soll sterben, und sollst das Böse aus Israel tun, 13 daß es alles Volk höre und sich fürchte und nicht mehr vermessen sei.

Das Königsgesetz

14 Wenn du in das Land kommst, das dir der HERR, dein Gott, geben wird, und nimmst es ein und wohnst darin und wirst sagen: Ich will einen König über mich setzen, wie alle Völker um mich her haben, (1. Samuel 8.5-6)
15 so sollst du den zum König über dich setzen, den der HERR, dein Gott, erwählen wird. Du sollst aber aus deinen Brüdern einen zum König über dich setzen. Du darfst nicht irgend einen Fremdem, der nicht dein Bruder ist, über dich setzen. 16 Allein daß er nicht viele Rosse halte und führe das Volk nicht wieder nach Ägypten um der Menge der Rosse willen; weil der HERR euch gesagt hat, daß ihr hinfort nicht wieder diesen Weg kommen sollt. (1. Könige 10.25) (1. Könige 10.28) 17 Er soll auch nicht viele Weiber nehmen, daß sein Herz nicht abgewandt werde, und soll auch nicht viel Silber und Gold sammeln. (1. Könige 11.4) 18 Und wenn er nun sitzen wird auf dem Stuhl seines Königreichs, soll er dies andere Gesetz von den Priestern, den Leviten, nehmen und in ein Buch schreiben lassen. 19 Das soll bei ihm sein, und er soll darin lesen sein Leben lang, auf daß er lerne fürchten den HERRN, seinen Gott, daß er halte alle Worte dieses Gesetzes und diese Rechte, daß er darnach tue. 20 Er soll sein Herz nicht erheben über seine Brüder und soll nicht weichen von dem Gebot, weder zur Rechten noch zur Linken, auf daß er seine Tage verlängere in seinem Königreich, er und seine Kinder in Israel. (5. Mose 5.29)