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Psalm - Kapitel 74

Psalm 74

1 Eine Unterweisung. Von Asaph. O Gott, warum hast du uns für immer verworfen und raucht dein Zorn wider die Schafe deiner Weide? 2 Gedenke deiner Gemeinde, die du vor alters erworben, an den Stamm deines Erbteils, den du erlöst hast, an den Berg Zion, darauf du Wohnung genommen! (Psalm 132.13) 3 Betritt den Ort, der beständig in Trümmern liegt! Alles hat der Feind im Heiligtum verderbt! 4 Deine Widersacher brüllen in deiner Versammlungsstätte; sie haben ihre Zeichen zum Panier aufgestellt. 5 Es sieht aus, als schwänge man oben im Dickicht des Waldes die Axt; 6 und jetzt zerschlagen sie sein Schnitzwerk allzumal mit Beilen und Hämmern. 7 Sie stecken dein Heiligtum in Brand, sie entweihen die Wohnung deines Namens und machen sie dem Erdboden gleich! (2. Könige 25.9) 8 Sie sprechen in ihren Herzen: «Laßt uns sie allesamt unterdrücken!» Sie verbrennen alle Versammlungsstätten Gottes im Lande. (Psalm 83.13) 9 Unsere eigenen Zeichen sehen wir nicht; es ist kein Prophet mehr da, und niemand bei uns weiß, wie lange das dauern soll. 10 O Gott, wie lange darf der Widersacher schmähen? Soll der Feind deinen Namen immerfort lästern? 11 Warum ziehst du deine Hand zurück, deine Rechte? Ziehe sie hervor aus deinem Busen, vertilge! 12 Und doch ist Gott mein König, der von alters her Sieg gab in diesem Land. 13 Du teiltest das Meer durch deine Kraft, zerschlugst die Köpfe der Krokodile am Wasser; (2. Mose 14.21) (2. Mose 15.8-10) 14 du zerbrachst die Köpfe des Leviatans, du gabst ihn dem Volk der Wüstenbewohner zur Speise. 15 Du ließest Quellen und Bäche entspringen, legtest Ströme trocken, die sonst beständig fließen. (Psalm 104.10) 16 Dein ist der Tag, dein ist auch die Nacht, du hast das Licht und die Sonne bereitet. (Psalm 104.19) 17 Du hast alle Grenzen des Landes festgesetzt, Sommer und Winter hast du gemacht. 18 HERR, gedenke daran: Der Feind schmäht dich, und ein törichtes Volk lästert deinen Namen! 19 Gib die Seele deiner Turteltaube nicht dem Raubtier preis und vergiß deiner elenden Tiere nicht immerdar! 20 Blicke auf den Bund! Denn die Schlupfwinkel des Landes sind voll Räuberhöhlen. 21 Weise den Unterdrückten nicht beschämt zurück, sondern laß die Elenden und Armen deinen Namen preisen! 22 Stehe auf, o Gott, führe deine Sache! Gedenke der Schmach, die dir täglich von den Gottlosen widerfährt! 23 Vergiß das Geschrei deiner Widersacher nicht, den Lärm deiner Feinde, der beständig emporsteigt!

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4. Mose - Kapitel 30

Gesetze über die Verbindlichkeit von Gelübden

1 Und Mose sagte den Kindern Israel alles, was ihm der HERR geboten hatte. 2 Und Mose redete mit den Fürsten der Stämme der Kinder Israel und sprach: das ist's, was der HERR geboten hat:
3 Wenn jemand dem HERRN ein Gelübde tut oder einen Eid schwört, daß er seine Seele verbindet, der soll sein Wort nicht aufheben, sondern alles tun, wie es zu seinem Munde ist ausgegangen. (3. Mose 27.2) (5. Mose 23.22) (Richter 11.35) (Prediger 5.3-4)
4 Wenn ein Weib dem HERRN ein Gelübde tut und sich verbindet, solange sie in ihres Vaters Hause und ledig ist,
5 und ihr Gelübde und Verbündnis, das sie nimmt auf ihre Seele, kommt vor ihren Vater, und er schweigt dazu, so gilt all ihr Gelübde und all ihr Verbündnis, das sie ihrer Seele aufgelegt hat. 6 Wo aber ihr Vater ihr wehrt des Tages, wenn er's hört, so gilt kein Gelübde noch Verbündnis, das sie auf ihre Seele gelegt hat; und der HERR wird ihr gnädig sein, weil ihr Vater ihr gewehrt hat. 7 Wird sie aber eines Mannes und hat ein Gelübde auf sich oder ist ihr aus ihren Lippen ein Verbündnis entfahren über ihre Seele,
8 und der Mann hört es, und schweigt desselben Tages, wenn er's hört, so gilt ihr Gelübde und Verbündnis, das sie auf ihre Seele genommen hat. 9 Wo aber ihr Mann ihr wehrt des Tages, wenn er's hört, so ist ihr Gelübde los, das sie auf sich hat, und das Verbündnis, das ihr aus den Lippen entfahren ist über ihre Seele; und der HERR wird ihr gnädig sein. 10 Das Gelübde einer Witwe und Verstoßenen, alles Verbündnis, das sie nimmt auf ihre Seele, das gilt auf ihr.
11 Wenn eine in ihres Mannes Hause gelobt oder sich mit einem Eide verbindet über ihre Seele,
12 und ihr Mann hört es, und schweigt dazu und wehrt es nicht, so gilt all dasselbe Gelübde und alles Verbündnis, das sie auflegt ihrer Seele. 13 Macht's aber ihr Mann des Tages los, wenn er's hört, so gilt das nichts, was aus ihren Lippen gegangen ist, was sie gelobt oder wozu sie sich verbunden hat über ihre Seele; denn ihr Mann hat's losgemacht, und der HERR wird ihr gnädig sein. 14 Alle Gelübde und Eide, die verbinden den Leib zu kasteien, mag ihr Mann bekräftigen oder aufheben also: 15 wenn er dazu schweigt von einem Tag zum andern, so bekräftigt er alle ihre Gelübde und Verbündnisse, die sie auf sich hat, darum daß er geschwiegen hat des Tages, da er's hörte; 16 wird er's aber aufheben, nachdem er's gehört hat, so soll er ihre Missetat tragen. 17 Das sind die Satzungen, die der HERR dem Mose geboten hat zwischen Mann und Weib, zwischen Vater und Tochter, solange sie noch ledig ist in ihres Vaters Hause.