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Psalm - Kapitel 73

Psalm 73

1 Ein Psalm Asaphs. Nur gut ist Gott gegen Israel, gegen die, welche reinen Herzens sind. 2 Ich aber hätte schier gestrauchelt mit meinen Füßen, wie leicht hätte ich einen Mißtritt getan! (Psalm 94.18) 3 Denn ich beneidete die Übermütigen, als ich den Frieden der Gottlosen sah. (Hiob 21.7) 4 Denn sie leiden keine Qual bis zu ihrem Tod, und ihr Leib ist wohlgenährt. 5 Sie werden nicht bemüht wie andere Leute und nicht geschlagen wie andere Menschen. 6 Darum schmücken sie sich stolz und kleiden sich frech. 7 Ihr Gesicht strotzt von Fett, sie bilden sich sehr viel ein. (Hiob 15.27) 8 Sie reden höhnisch und boshaft, drohen mit höherer Gewalt. 9 Sie reden, als käme es vom Himmel; ihre Worte haben Geltung auf Erden. 10 Darum wendet sich auch das Volk ihnen zu, und es wird von ihnen viel Wasser aufgesogen. 11 Und sie sagen: «Was merkt Gott? Weiß der Höchste überhaupt etwas?» (Psalm 10.11) 12 Siehe, das sind die Gottlosen; denen geht es immer gut, und sie werden reich! 13 Ganz umsonst habe ich mein Herz rein erhalten und meine Hände in Unschuld gewaschen; 14 denn ich bin doch täglich geschlagen worden, und meine Strafe ist alle Morgen da! 15 Wollte ich auch so rechnen, siehe, so würde ich das Geschlecht deiner Kinder verraten. 16 So sann ich denn nach, um dies zu verstehen; aber es schien mir vergebliche Mühe zu sein, 17 bis ich in das Heiligtum Gottes ging und auf ihr Ende merkte. 18 Nur auf schlüpfrigen Boden setzest du sie; du lässest sie fallen, daß sie in Trümmer sinken. 19 Wie geschah das so plötzlich und entsetzlich! Sie gingen unter und nahmen ein Ende mit Schrecken. 20 Wie einen Traum nach dem Erwachen, so wirst du, o Herr, wenn du dich aufmachst, ihr Bild verächtlich machen. 21 Als mein Herz verbittert war und es mir in den Nieren wehe tat, 22 da war ich dumm und verstand nichts; ich benahm mich wie ein Vieh gegen dich. 23 Und doch bleibe ich stets bei dir; du hältst mich bei meiner rechten Hand. (Römer 8.35-38) 24 Leite mich auch ferner nach deinem Rat und nimm mich hernach mit Ehren auf! 25 Wen habe ich im Himmel? Und dir ziehe ich gar nichts auf Erden vor! 26 Schwinden auch mein Fleisch und mein Herz dahin, so bleibt doch Gott ewiglich meines Herzens Fels und mein Teil. (Psalm 16.5) 27 Denn siehe, die fern von dir sind, kommen um; du vertilgst alle, die dir untreu werden. 28 Mir aber ist die Nähe Gottes köstlich; ich habe Gott, den HERRN, zu meiner Zuflucht gemacht, um zu erzählen alle deine Werke.

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5. Mose - Kapitel 19

Aussonderung von Freistädten als Asyl

1 Wenn der HERR, dein Gott, die Völker ausgerottet hat, welcher Land dir der HERR, dein Gott, geben wird, daß du es einnehmest und in ihren Städten und Häusern wohnst, 2 sollst du dir drei Städte aussondern in dem Lande, das dir der HERR, dein Gott, geben wird einzunehmen. (5. Mose 4.41-43) 3 Und sollst den Weg dahin zurichten und das Gebiet deines Landes, das dir der HERR, dein Gott, austeilen wird, in drei Kreise scheiden, daß dahin fliehe, wer einen Totschlag getan hat. 4 Und also soll's sein mit der Sache des Totschlägers, der dahin flieht, daß er lebendig bleibe: wenn jemand seinen Nächsten schlägt, nicht vorsätzlich, und hat zuvor keinen Haß auf ihn gehabt,
5 sondern als wenn jemand mit seinem Nächsten in den Wald ginge, Holz zu hauen, und seine Hand holte mit der Axt aus, das Holz abzuhauen, und das Eisen führe vom Stiel und träfe seinen Nächsten, daß er stürbe: der soll in dieser Städte eine fliehen, daß er lebendig bleibe, 6 auf daß nicht der Bluträcher dem Totschläger nachjage, weil sein Herz erhitzt ist, und ergreife ihn, weil der Weg so ferne ist, und schlage ihn tot, so er doch nicht des Todes schuldig ist, weil er keinen Haß gegen ihn getragen hat. 7 Darum gebiete ich dir, daß du drei Städte aussonderst. 8 Und so der HERR, dein Gott, deine Grenzen erweitern wird, wie er deinen Vätern geschworen hat, und gibt dir alles Land, das er geredet hat deinen Vätern zu geben
9 (so du anders alle diese Gebote halten wirst, daß du darnach tust, die ich dir heute gebiete, daß du den HERRN, deinen Gott, liebst und in seinen Wegen wandelst dein Leben lang), so sollst du noch drei Städte tun zu diesen dreien, 10 auf daß nicht unschuldig Blut in deinem Land vergossen werde, das dir der HERR, dein Gott, zum Erbe gibt, und Blutschulden auf dich kommen. 11 Wenn aber jemand Haß trägt wider seinen Nächsten und lauert auf ihn und macht sich über ihn und schlägt ihn tot und flieht in dieser Städte eine,
12 so sollen die Ältesten in seiner Stadt hinschicken und ihn von da holen lassen und ihn in die Hände des Bluträchers geben, daß er sterbe. 13 Deine Augen sollen ihn nicht verschonen, und du sollst das unschuldige Blut aus Israel tun, daß dir's wohl gehe.

Gegen Landraub und falsches Zeugnis

14 Du sollst deines Nächsten Grenze nicht zurücktreiben, die die Vorfahren gesetzt haben in deinem Erbteil, das du erbest in dem Lande, das dir der HERR, dein Gott, gegeben hat einzunehmen. (5. Mose 27.17)

Bestrafung falscher Zeugen

15 Es soll kein einzelner Zeuge wider jemand auftreten über irgend eine Missetat oder Sünde, es sei welcherlei Sünde es sei, die man tun kann, sondern in dem Mund zweier oder dreier Zeugen soll die Sache bestehen. (5. Mose 17.6) (Johannes 8.17) (2. Korinther 13.1)
16 Wenn ein frevler Zeuge wider jemand auftritt, über ihn zu bezeugen eine Übertretung,
17 so sollen die beiden Männer, die eine Sache miteinander haben, vor dem HERRN, vor den Priestern und Richtern stehen, die zur selben Zeit sein werden; (5. Mose 17.9) 18 und die Richter sollen wohl forschen. Und wenn der falsche Zeuge hat ein falsches Zeugnis wider seinen Bruder gegeben, 19 so sollt ihr ihm tun, wie er gedachte seinem Bruder zu tun, daß du das Böse von dir wegtust, 20 auf daß es die andern hören, sich fürchten und nicht mehr solche böse Stücke vornehmen zu tun unter dir. 21 Dein Auge soll sie nicht schonen; Seele um Seele, Auge um Auge, Zahn um Zahn, Hand um Hand, Fuß um Fuß. (2. Mose 21.23-25)