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Psalm - Kapitel 73

Psalm 73

1 Ein Psalm Asaphs. Nur gut ist Gott gegen Israel, gegen die, welche reinen Herzens sind. 2 Ich aber hätte schier gestrauchelt mit meinen Füßen, wie leicht hätte ich einen Mißtritt getan! (Psalm 94.18) 3 Denn ich beneidete die Übermütigen, als ich den Frieden der Gottlosen sah. (Hiob 21.7) 4 Denn sie leiden keine Qual bis zu ihrem Tod, und ihr Leib ist wohlgenährt. 5 Sie werden nicht bemüht wie andere Leute und nicht geschlagen wie andere Menschen. 6 Darum schmücken sie sich stolz und kleiden sich frech. 7 Ihr Gesicht strotzt von Fett, sie bilden sich sehr viel ein. (Hiob 15.27) 8 Sie reden höhnisch und boshaft, drohen mit höherer Gewalt. 9 Sie reden, als käme es vom Himmel; ihre Worte haben Geltung auf Erden. 10 Darum wendet sich auch das Volk ihnen zu, und es wird von ihnen viel Wasser aufgesogen. 11 Und sie sagen: «Was merkt Gott? Weiß der Höchste überhaupt etwas?» (Psalm 10.11) 12 Siehe, das sind die Gottlosen; denen geht es immer gut, und sie werden reich! 13 Ganz umsonst habe ich mein Herz rein erhalten und meine Hände in Unschuld gewaschen; 14 denn ich bin doch täglich geschlagen worden, und meine Strafe ist alle Morgen da! 15 Wollte ich auch so rechnen, siehe, so würde ich das Geschlecht deiner Kinder verraten. 16 So sann ich denn nach, um dies zu verstehen; aber es schien mir vergebliche Mühe zu sein, 17 bis ich in das Heiligtum Gottes ging und auf ihr Ende merkte. 18 Nur auf schlüpfrigen Boden setzest du sie; du lässest sie fallen, daß sie in Trümmer sinken. 19 Wie geschah das so plötzlich und entsetzlich! Sie gingen unter und nahmen ein Ende mit Schrecken. 20 Wie einen Traum nach dem Erwachen, so wirst du, o Herr, wenn du dich aufmachst, ihr Bild verächtlich machen. 21 Als mein Herz verbittert war und es mir in den Nieren wehe tat, 22 da war ich dumm und verstand nichts; ich benahm mich wie ein Vieh gegen dich. 23 Und doch bleibe ich stets bei dir; du hältst mich bei meiner rechten Hand. (Römer 8.35-38) 24 Leite mich auch ferner nach deinem Rat und nimm mich hernach mit Ehren auf! 25 Wen habe ich im Himmel? Und dir ziehe ich gar nichts auf Erden vor! 26 Schwinden auch mein Fleisch und mein Herz dahin, so bleibt doch Gott ewiglich meines Herzens Fels und mein Teil. (Psalm 16.5) 27 Denn siehe, die fern von dir sind, kommen um; du vertilgst alle, die dir untreu werden. 28 Mir aber ist die Nähe Gottes köstlich; ich habe Gott, den HERRN, zu meiner Zuflucht gemacht, um zu erzählen alle deine Werke.

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4. Mose - Kapitel 30

Gesetze über die Verbindlichkeit von Gelübden

1 Und Mose sagte den Kindern Israel alles, was ihm der HERR geboten hatte. 2 Und Mose redete mit den Fürsten der Stämme der Kinder Israel und sprach: das ist's, was der HERR geboten hat:
3 Wenn jemand dem HERRN ein Gelübde tut oder einen Eid schwört, daß er seine Seele verbindet, der soll sein Wort nicht aufheben, sondern alles tun, wie es zu seinem Munde ist ausgegangen. (3. Mose 27.2) (5. Mose 23.22) (Richter 11.35) (Prediger 5.3-4)
4 Wenn ein Weib dem HERRN ein Gelübde tut und sich verbindet, solange sie in ihres Vaters Hause und ledig ist,
5 und ihr Gelübde und Verbündnis, das sie nimmt auf ihre Seele, kommt vor ihren Vater, und er schweigt dazu, so gilt all ihr Gelübde und all ihr Verbündnis, das sie ihrer Seele aufgelegt hat. 6 Wo aber ihr Vater ihr wehrt des Tages, wenn er's hört, so gilt kein Gelübde noch Verbündnis, das sie auf ihre Seele gelegt hat; und der HERR wird ihr gnädig sein, weil ihr Vater ihr gewehrt hat. 7 Wird sie aber eines Mannes und hat ein Gelübde auf sich oder ist ihr aus ihren Lippen ein Verbündnis entfahren über ihre Seele,
8 und der Mann hört es, und schweigt desselben Tages, wenn er's hört, so gilt ihr Gelübde und Verbündnis, das sie auf ihre Seele genommen hat. 9 Wo aber ihr Mann ihr wehrt des Tages, wenn er's hört, so ist ihr Gelübde los, das sie auf sich hat, und das Verbündnis, das ihr aus den Lippen entfahren ist über ihre Seele; und der HERR wird ihr gnädig sein. 10 Das Gelübde einer Witwe und Verstoßenen, alles Verbündnis, das sie nimmt auf ihre Seele, das gilt auf ihr.
11 Wenn eine in ihres Mannes Hause gelobt oder sich mit einem Eide verbindet über ihre Seele,
12 und ihr Mann hört es, und schweigt dazu und wehrt es nicht, so gilt all dasselbe Gelübde und alles Verbündnis, das sie auflegt ihrer Seele. 13 Macht's aber ihr Mann des Tages los, wenn er's hört, so gilt das nichts, was aus ihren Lippen gegangen ist, was sie gelobt oder wozu sie sich verbunden hat über ihre Seele; denn ihr Mann hat's losgemacht, und der HERR wird ihr gnädig sein. 14 Alle Gelübde und Eide, die verbinden den Leib zu kasteien, mag ihr Mann bekräftigen oder aufheben also: 15 wenn er dazu schweigt von einem Tag zum andern, so bekräftigt er alle ihre Gelübde und Verbündnisse, die sie auf sich hat, darum daß er geschwiegen hat des Tages, da er's hörte; 16 wird er's aber aufheben, nachdem er's gehört hat, so soll er ihre Missetat tragen. 17 Das sind die Satzungen, die der HERR dem Mose geboten hat zwischen Mann und Weib, zwischen Vater und Tochter, solange sie noch ledig ist in ihres Vaters Hause.