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Psalm - Kapitel 72

Psalm 72

1 Von Salomo. O Gott, gib dein Gericht dem König und deine Gerechtigkeit dem Königssohn, 2 daß er dein Volk richte mit Gerechtigkeit und deine Elenden nach dem Recht. 3 Die Berge mögen dem Volke Frieden spenden und die Hügel, durch Gerechtigkeit. (Psalm 85.9) 4 Er schaffe den Elenden des Volkes Recht und helfe den Kindern der Armen und unterdrücke den Gewalttätigen. (Psalm 72.12) 5 So wird man dich fürchten, solange die Sonne und der Mond scheint, von Geschlecht zu Geschlecht. 6 Er wird herabkommen wie Regen auf die kahle Flur, wie Regenschauer, die das Land erweichen. 7 In seinen Tagen wird der Gerechte blühen, und Fülle von Frieden wird sein, bis kein Mond mehr ist. 8 Und er wird herrschen von Meer zu Meer und vom Strom bis an die Enden der Erde. (Sacharja 9.10) 9 Vor ihm werden sich die Wüstenvölker beugen, und seine Feinde werden Staub lecken. (Jesaja 49.23) 10 Die Könige von Tarsis und den Inseln werden Gaben bringen, die Könige von Saba und Seba werden Geschenke senden. (Psalm 68.30) (Jesaja 60.9) 11 Alle Könige werden ihn anbeten, alle Heiden werden ihm dienen. (Psalm 2.8) (Psalm 2.10-12) 12 Denn er wird den Armen erretten, wenn er schreit, und den Elenden, der keinen Helfer hat. (Hiob 36.15) (Psalm 35.10) 13 Des Geringen und Armen wird er sich erbarmen und die Seelen der Armen erretten. 14 Er wird ihre Seele von Bedrückungen und Mißhandlung erlösen, und ihr Blut wird in seinen Augen teuer sein. (Psalm 9.13) 15 Und er wird leben, und man wird ihm vom Gold aus Saba geben; und man wird immerdar für ihn beten, täglich wird man ihn segnen. (Psalm 72.10) (Psalm 84.10) 16 Es wird im Lande Überfluß an Getreide sein; auf den Bergeshöhen werden seine Fruchtbäume rauschen wie der Libanon und werden blühen im Frühling wie das Kraut auf dem Land. 17 Sein Name bleibt ewiglich, sein Ruhm wachse an der Sonne; alle Völker sollen sich segnen in seinem Namen und sollen ihn glücklich preisen! (1. Mose 12.3) (1. Mose 22.18) 18 Gepriesen sei der HERR, der Gott Israels, der allein Wunder tut! 19 Und gepriesen sei ewiglich der Name seiner Majestät, und die ganze Erde soll voll werden seiner Herrlichkeit! Amen, Amen! (Jesaja 6.3) 20 Zu Ende sind die Gebete Davids, des Sohnes Isais.

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5. Mose - Kapitel 19

Aussonderung von Freistädten als Asyl

1 Wenn der HERR, dein Gott, die Völker ausgerottet hat, welcher Land dir der HERR, dein Gott, geben wird, daß du es einnehmest und in ihren Städten und Häusern wohnst, 2 sollst du dir drei Städte aussondern in dem Lande, das dir der HERR, dein Gott, geben wird einzunehmen. (5. Mose 4.41-43) 3 Und sollst den Weg dahin zurichten und das Gebiet deines Landes, das dir der HERR, dein Gott, austeilen wird, in drei Kreise scheiden, daß dahin fliehe, wer einen Totschlag getan hat. 4 Und also soll's sein mit der Sache des Totschlägers, der dahin flieht, daß er lebendig bleibe: wenn jemand seinen Nächsten schlägt, nicht vorsätzlich, und hat zuvor keinen Haß auf ihn gehabt,
5 sondern als wenn jemand mit seinem Nächsten in den Wald ginge, Holz zu hauen, und seine Hand holte mit der Axt aus, das Holz abzuhauen, und das Eisen führe vom Stiel und träfe seinen Nächsten, daß er stürbe: der soll in dieser Städte eine fliehen, daß er lebendig bleibe, 6 auf daß nicht der Bluträcher dem Totschläger nachjage, weil sein Herz erhitzt ist, und ergreife ihn, weil der Weg so ferne ist, und schlage ihn tot, so er doch nicht des Todes schuldig ist, weil er keinen Haß gegen ihn getragen hat. 7 Darum gebiete ich dir, daß du drei Städte aussonderst. 8 Und so der HERR, dein Gott, deine Grenzen erweitern wird, wie er deinen Vätern geschworen hat, und gibt dir alles Land, das er geredet hat deinen Vätern zu geben
9 (so du anders alle diese Gebote halten wirst, daß du darnach tust, die ich dir heute gebiete, daß du den HERRN, deinen Gott, liebst und in seinen Wegen wandelst dein Leben lang), so sollst du noch drei Städte tun zu diesen dreien, 10 auf daß nicht unschuldig Blut in deinem Land vergossen werde, das dir der HERR, dein Gott, zum Erbe gibt, und Blutschulden auf dich kommen. 11 Wenn aber jemand Haß trägt wider seinen Nächsten und lauert auf ihn und macht sich über ihn und schlägt ihn tot und flieht in dieser Städte eine,
12 so sollen die Ältesten in seiner Stadt hinschicken und ihn von da holen lassen und ihn in die Hände des Bluträchers geben, daß er sterbe. 13 Deine Augen sollen ihn nicht verschonen, und du sollst das unschuldige Blut aus Israel tun, daß dir's wohl gehe.

Gegen Landraub und falsches Zeugnis

14 Du sollst deines Nächsten Grenze nicht zurücktreiben, die die Vorfahren gesetzt haben in deinem Erbteil, das du erbest in dem Lande, das dir der HERR, dein Gott, gegeben hat einzunehmen. (5. Mose 27.17)

Bestrafung falscher Zeugen

15 Es soll kein einzelner Zeuge wider jemand auftreten über irgend eine Missetat oder Sünde, es sei welcherlei Sünde es sei, die man tun kann, sondern in dem Mund zweier oder dreier Zeugen soll die Sache bestehen. (5. Mose 17.6) (Johannes 8.17) (2. Korinther 13.1)
16 Wenn ein frevler Zeuge wider jemand auftritt, über ihn zu bezeugen eine Übertretung,
17 so sollen die beiden Männer, die eine Sache miteinander haben, vor dem HERRN, vor den Priestern und Richtern stehen, die zur selben Zeit sein werden; (5. Mose 17.9) 18 und die Richter sollen wohl forschen. Und wenn der falsche Zeuge hat ein falsches Zeugnis wider seinen Bruder gegeben, 19 so sollt ihr ihm tun, wie er gedachte seinem Bruder zu tun, daß du das Böse von dir wegtust, 20 auf daß es die andern hören, sich fürchten und nicht mehr solche böse Stücke vornehmen zu tun unter dir. 21 Dein Auge soll sie nicht schonen; Seele um Seele, Auge um Auge, Zahn um Zahn, Hand um Hand, Fuß um Fuß. (2. Mose 21.23-25)