Psalm - Kapitel 72
Psalm 72
1 Von Salomo. O Gott, gib dein Gericht dem König und deine Gerechtigkeit dem Königssohn, 2 daß er dein Volk richte mit Gerechtigkeit und deine Elenden nach dem Recht. 3 Die Berge mögen dem Volke Frieden spenden und die Hügel, durch Gerechtigkeit. (Psalm 85.9) 4 Er schaffe den Elenden des Volkes Recht und helfe den Kindern der Armen und unterdrücke den Gewalttätigen. (Psalm 72.12) 5 So wird man dich fürchten, solange die Sonne und der Mond scheint, von Geschlecht zu Geschlecht. 6 Er wird herabkommen wie Regen auf die kahle Flur, wie Regenschauer, die das Land erweichen. 7 In seinen Tagen wird der Gerechte blühen, und Fülle von Frieden wird sein, bis kein Mond mehr ist. 8 Und er wird herrschen von Meer zu Meer und vom Strom bis an die Enden der Erde. (Sacharja 9.10) 9 Vor ihm werden sich die Wüstenvölker beugen, und seine Feinde werden Staub lecken. (Jesaja 49.23) 10 Die Könige von Tarsis und den Inseln werden Gaben bringen, die Könige von Saba und Seba werden Geschenke senden. (Psalm 68.30) (Jesaja 60.9) 11 Alle Könige werden ihn anbeten, alle Heiden werden ihm dienen. (Psalm 2.8) (Psalm 2.10-12) 12 Denn er wird den Armen erretten, wenn er schreit, und den Elenden, der keinen Helfer hat. (Hiob 36.15) (Psalm 35.10) 13 Des Geringen und Armen wird er sich erbarmen und die Seelen der Armen erretten. 14 Er wird ihre Seele von Bedrückungen und Mißhandlung erlösen, und ihr Blut wird in seinen Augen teuer sein. (Psalm 9.13) 15 Und er wird leben, und man wird ihm vom Gold aus Saba geben; und man wird immerdar für ihn beten, täglich wird man ihn segnen. (Psalm 72.10) (Psalm 84.10) 16 Es wird im Lande Überfluß an Getreide sein; auf den Bergeshöhen werden seine Fruchtbäume rauschen wie der Libanon und werden blühen im Frühling wie das Kraut auf dem Land. 17 Sein Name bleibt ewiglich, sein Ruhm wachse an der Sonne; alle Völker sollen sich segnen in seinem Namen und sollen ihn glücklich preisen! (1. Mose 12.3) (1. Mose 22.18) 18 Gepriesen sei der HERR, der Gott Israels, der allein Wunder tut! 19 Und gepriesen sei ewiglich der Name seiner Majestät, und die ganze Erde soll voll werden seiner Herrlichkeit! Amen, Amen! (Jesaja 6.3) 20 Zu Ende sind die Gebete Davids, des Sohnes Isais.4. Mose - Kapitel 29
Die Opfer am Drommetentag
1 Und der erste Tag des siebenten Monats soll bei euch heilig heißen, daß ihr zusammenkommt; keine Dienstarbeit sollt ihr da tun - es ist euer Drommetentag - (3. Mose 23.24-25) 2 und sollt Brandopfer tun zum süßen Geruch dem HERRN: einen jungen Farren, einen Widder, sieben jährige Lämmer ohne Fehl; 3 dazu ihr Speisopfer: drei Zehntel Semmelmehl, mit Öl gemengt, zu dem Farren, zwei Zehntel zu dem Widder, 4 und ein Zehntel auf ein jegliches Lamm der sieben Lämmer; 5 auch einen Ziegenbock zum Sündopfer, euch zu versöhnen - 6 außer dem Brandopfer des Monats und seinem Speisopfer und außer dem täglichen Brandopfer mit seinem Speisopfer und mit seinem Trankopfer, wie es recht ist -, zum süßen Geruch. Das ist ein Opfer dem HERRN. 7 Der zehnte Tag des siebenten Monats soll bei euch auch heilig heißen, daß ihr zusammenkommt; und sollt eure Leiber kasteien und keine Arbeit da tun, (3. Mose 23.27)8 sondern Brandopfer dem HERRN zum süßen Geruch opfern: einen jungen Farren, einen Widder, sieben jährige Lämmer ohne Fehl; 9 mit ihren Speisopfern: drei Zehntel Semmelmehl, mit Öl gemengt, zu dem Farren, zwei Zehntel zu dem Widder, 10 und ein Zehntel je zu einem Lamm der sieben Lämmer; 11 dazu einen Ziegenbock zum Sündopfer, außer dem Sündopfer der Versöhnung und dem täglichen Brandopfer mit seinem Speisopfer und mit ihrem Trankopfer. (3. Mose 16.11)
Die Opfer am Laubhüttenfest
12 Der fünfzehnte Tag des siebenten Monats soll bei euch heilig heißen, daß ihr zusammenkommt; keine Dienstarbeit sollt ihr an dem tun und sollt dem HERRN sieben Tage feiern (3. Mose 23.34)13 und sollt dem HERRN Brandopfer tun zum Opfer des süßen Geruchs dem HERRN: dreizehn junge Farren, zwei Widder; vierzehn jährige Lämmer ohne Fehl; 14 samt ihrem Speisopfer: drei Zehntel Semmelmehl, mit Öl gemengt, je zu einem der dreizehn Farren, zwei Zehntel je zu einem Widder, 15 und ein Zehntel je zu einem der vierzehn Lämmer; 16 dazu einen Ziegenbock zum Sündopfer, - außer dem täglichen Brandopfer mit seinem Speisopfer und seinem Trankopfer. 17 Am zweiten Tage: zwölf junge Farren, zwei Widder, vierzehn jährige Lämmer ohne Fehl;
18 mit ihrem Speisopfer und Trankopfer zu den Farren, zu den Widdern und zu den Lämmern in ihrer Zahl, wie es recht ist; 19 dazu einen Ziegenbock zum Sündopfer, außer dem täglichen Brandopfer mit seinem Speisopfer und mit ihrem Trankopfer. 20 Am dritten Tage: elf Farren, zwei Widder, vierzehn jährige Lämmer ohne Fehl;
21 mit ihrem Speisopfer und Trankopfer zu den Farren, zu den Widdern und zu den Lämmern in ihrer Zahl, wie es recht ist; 22 dazu einen Ziegenbock zum Sündopfer, außer dem täglichen Brandopfer mit seinem Speisopfer und mit ihrem Trankopfer. 23 Am vierten Tage: Zehn Farren, zwei Widder, vierzehn jährige Lämmer ohne Fehl;
24 samt ihren Speisopfern und Trankopfern zu den Farren, zu den Widdern und zu den Lämmern in ihrer Zahl, wie es recht ist; 25 dazu einen Ziegenbock zum Sündopfer, außer dem täglichen Brandopfer mit seinem Speisopfer und mit ihrem Trankopfer. 26 Am fünften Tage: neun Farren, zwei Widder, vierzehn jährige Lämmer ohne Fehl;
27 samt ihren Speisopfern und Trankopfern zu den Farren, zu den Widdern und zu den Lämmern in ihrer Zahl, wie es recht ist; 28 dazu einen Ziegenbock zum Sündopfer, außer dem täglichen Brandopfer mit seinem Speisopfer und mit ihrem Trankopfer. 29 Am sechsten Tage: acht Farren, zwei Widder, vierzehn jährige Lämmer ohne Fehl;
30 samt ihren Speisopfern und Trankopfern zu den Farren, zu den Widdern und zu den Lämmern in ihrer Zahl, wie es recht ist; 31 dazu einen Ziegenbock zum Sündopfer, außer dem täglichen Brandopfer mit seinem Speisopfer und mit ihrem Trankopfer. 32 Am siebenten Tage: sieben Farren, zwei Widder, vierzehn jährige Lämmer ohne Fehl;
33 samt ihren Speisopfern und Trankopfern zu den Farren, zu den Widdern und zu den Lämmern in ihrer Zahl, wie es recht ist; 34 dazu einen Ziegenbock zum Sündopfer, außer dem täglichen Brandopfer mit seinem Speisopfer und mit ihrem Trankopfer. 35 Am achten soll der Tag der Versammlung sein; keine Dienstarbeit sollt ihr da tun
36 und sollt Brandopfer opfern zum Opfer des süßen Geruchs dem HERRN: einen Farren, einen Widder, sieben jährige Lämmer ohne Fehl; 37 samt ihren Speisopfern und Trankopfern zu den Farren, zu den Widdern und zu den Lämmern in ihrer Zahl, wie es recht ist; 38 dazu einen Bock zum Sündopfer, außer dem täglichen Brandopfer mit seinem Speisopfer und mit ihrem Trankopfer. 39 Solches sollt ihr dem HERRN tun auf eure Feste, außerdem, was ihr gelobt und freiwillig gebt zu Brandopfern, Speisopfern, Trankopfern und Dankopfern.