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Psalm - Kapitel 72

Psalm 72

1 Von Salomo. O Gott, gib dein Gericht dem König und deine Gerechtigkeit dem Königssohn, 2 daß er dein Volk richte mit Gerechtigkeit und deine Elenden nach dem Recht. 3 Die Berge mögen dem Volke Frieden spenden und die Hügel, durch Gerechtigkeit. (Psalm 85.9) 4 Er schaffe den Elenden des Volkes Recht und helfe den Kindern der Armen und unterdrücke den Gewalttätigen. (Psalm 72.12) 5 So wird man dich fürchten, solange die Sonne und der Mond scheint, von Geschlecht zu Geschlecht. 6 Er wird herabkommen wie Regen auf die kahle Flur, wie Regenschauer, die das Land erweichen. 7 In seinen Tagen wird der Gerechte blühen, und Fülle von Frieden wird sein, bis kein Mond mehr ist. 8 Und er wird herrschen von Meer zu Meer und vom Strom bis an die Enden der Erde. (Sacharja 9.10) 9 Vor ihm werden sich die Wüstenvölker beugen, und seine Feinde werden Staub lecken. (Jesaja 49.23) 10 Die Könige von Tarsis und den Inseln werden Gaben bringen, die Könige von Saba und Seba werden Geschenke senden. (Psalm 68.30) (Jesaja 60.9) 11 Alle Könige werden ihn anbeten, alle Heiden werden ihm dienen. (Psalm 2.8) (Psalm 2.10-12) 12 Denn er wird den Armen erretten, wenn er schreit, und den Elenden, der keinen Helfer hat. (Hiob 36.15) (Psalm 35.10) 13 Des Geringen und Armen wird er sich erbarmen und die Seelen der Armen erretten. 14 Er wird ihre Seele von Bedrückungen und Mißhandlung erlösen, und ihr Blut wird in seinen Augen teuer sein. (Psalm 9.13) 15 Und er wird leben, und man wird ihm vom Gold aus Saba geben; und man wird immerdar für ihn beten, täglich wird man ihn segnen. (Psalm 72.10) (Psalm 84.10) 16 Es wird im Lande Überfluß an Getreide sein; auf den Bergeshöhen werden seine Fruchtbäume rauschen wie der Libanon und werden blühen im Frühling wie das Kraut auf dem Land. 17 Sein Name bleibt ewiglich, sein Ruhm wachse an der Sonne; alle Völker sollen sich segnen in seinem Namen und sollen ihn glücklich preisen! (1. Mose 12.3) (1. Mose 22.18) 18 Gepriesen sei der HERR, der Gott Israels, der allein Wunder tut! 19 Und gepriesen sei ewiglich der Name seiner Majestät, und die ganze Erde soll voll werden seiner Herrlichkeit! Amen, Amen! (Jesaja 6.3) 20 Zu Ende sind die Gebete Davids, des Sohnes Isais.

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3. Mose - Kapitel 27

Ablösung von Gelübden und Weihegaben

1 Und der HERR redete mit Mose und sprach: 2 Rede mit den Kindern Israel und sprich zu ihnen: Wenn jemand ein besonderes Gelübde tut, also daß du seinen Leib schätzen mußt, (4. Mose 30.1) 3 so soll dies eine Schätzung sein: ein Mannsbild, zwanzig Jahre alt bis ins sechzigste Jahr, sollst du schätzen auf fünfzig Silberlinge nach dem Lot des Heiligtums, 4 ein Weibsbild auf dreißig Silberlinge. 5 Von fünf Jahren an bis auf zwanzig Jahre sollst du ihn schätzen auf zwanzig Silberlinge, wenn's ein Mannsbild ist, ein Weibsbild aber auf zehn Silberlinge. 6 Von einem Monat an bis auf fünf Jahre sollst du ihn schätzen auf fünf Silberlinge, wenn's ein Mannsbild ist, ein Weibsbild aber auf drei Silberlinge. 7 Ist er aber sechzig Jahre alt und darüber, so sollst du ihn schätzen auf fünfzehn Silberlinge, wenn's ein Mannsbild ist, ein Weibsbild aber auf zehn Silberlinge. 8 Ist er aber zu arm zu solcher Schätzung, so soll er sich vor den Priester stellen, und der Priester soll ihn schätzen; er soll ihn aber schätzen, nach dem die Hand des, der gelobt hat, erwerben kann. 9 Ist's aber ein Vieh, das man dem HERRN opfern kann: alles, was man davon dem HERRN gibt ist heilig.
10 Man soll's nicht wechseln noch wandeln, ein gutes um ein böses, oder ein böses um ein gutes. Wird's aber jemand wechseln, ein Vieh um das andere, so sollen sie beide dem HERRN heilig sein. 11 Ist aber das Tier unrein, daß man's dem HERRN nicht opfern darf, so soll man's vor den Priester stellen, 12 und der Priester soll's schätzen, ob es gut oder böse sei; und es soll bei des Priesters Schätzung bleiben. 13 Will's aber jemand lösen, der soll den Fünften über die Schätzung geben. 14 Wenn jemand sein Haus heiligt, daß es dem HERRN heilig sei, das soll der Priester schätzen, ob's gut oder böse sei; und darnach es der Priester schätzt, so soll's bleiben.
15 So es aber der, so es geheiligt hat, will lösen, so soll er den fünften Teil des Geldes, zu dem es geschätzt ist, draufgeben, so soll's sein werden. 16 Wenn jemand ein Stück Acker von seinem Erbgut dem HERRN heiligt, so soll es geschätzt werden nach der Aussaat. Ist die Aussaat ein Homer Gerste, so soll es fünfzig Silberlinge gelten.
17 Heiligt er seinen Acker vom Halljahr an, so soll er nach seinem Wert gelten. 18 Hat er ihn aber nach dem Halljahr geheiligt, so soll der Priester das Geld berechnen nach den übrigen Jahren zum Halljahr und ihn darnach geringer schätzen. 19 Will aber der, so ihn geheiligt hat, den Acker lösen, so soll er den fünften Teil des Geldes, zu dem er geschätzt ist, draufgeben, so soll er sein werden. 20 Will er ihn aber nicht lösen, sondern verkauft ihn einem andern, so soll er ihn nicht mehr lösen können; 21 sondern derselbe Acker, wenn er im Halljahr frei wird, soll dem HERRN heilig sein wie ein verbannter Acker und soll des Priesters Erbgut sein. 22 Wenn aber jemand dem HERRN einen Acker heiligt, den er gekauft hat und der nicht sein Erbgut ist, 23 so soll der Priester berechnen, was er gilt bis an das Halljahr; und soll desselben Tages solche Schätzung geben, daß sie dem HERRN heilig sei. 24 Aber im Halljahr soll er wieder gelangen an den, von dem er ihn gekauft hat, daß sein Erbgut im Lande sei. (3. Mose 25.10) 25 Alle Schätzung soll geschehen nach dem Lot des Heiligtums; ein Lot aber hat zwanzig Gera. 26 Die Erstgeburt unter dem Vieh, die dem HERRN sonst gebührt, soll niemand dem HERRN heiligen, es sei ein Ochs oder Schaf; denn es ist des HERRN. (2. Mose 13.2)
27 Ist es aber unreines Vieh, so soll man's lösen nach seinem Werte, und darübergeben den Fünften. Will er's aber nicht lösen, so verkaufe man's nach seinem Werte. 28 Man soll kein Verbanntes verkaufen noch lösen, das jemand dem HERRN verbannt von allem, was sein ist, es seien Menschen, Vieh oder Erbacker; denn alles verbannte ist ein Hochheiliges dem HERRN. (4. Mose 18.14) (4. Mose 21.2)
29 Man soll auch keinen verbannten Menschen lösen, sondern er soll des Todes sterben. (1. Samuel 15.3) (1. Samuel 15.9) 30 Alle Zehnten im Lande von Samen des Landes und von Früchten der Bäume sind des HERRN und sollen dem HERRN heilig sein. (4. Mose 18.21)
31 Will aber jemand seinen Zehnten lösen, der soll den Fünften darübergeben. 32 Und alle Zehnten von Rindern und Schafen, von allem, was unter dem Hirtenstabe geht, das ist ein heiliger Zehnt dem HERRN. 33 Man soll nicht fragen, ob's gut oder böse sei; man soll's auch nicht wechseln. Wird's aber jemand wechseln, so soll's beides heilig sein und nicht gelöst werden. 34 Dies sind die Gebote, die der HERR dem Mose gebot an die Kinder Israel auf dem Berge Sinai. (3. Mose 26.46)