Psalm - Kapitel 71
Psalm 71
1 Bei dir, HERR, suche ich Zuflucht; laß mich nicht zuschanden werden ewiglich! 2 Errette mich durch deine Gerechtigkeit und befreie mich; neige dein Ohr zu mir und hilf mir; 3 sei mir ein stets zugänglicher Felsenhorst, der du verheißen hast, mir zu helfen; denn du bist meine Felsenkluft und meine Burg. (Psalm 18.3) (Psalm 31.3-4) 4 Mein Gott, laß mich entrinnen der Hand des Gottlosen, der Faust des Ungerechten und Peinigers! 5 Denn du bist meine Hoffnung, Herr, HERR, mein Gott, meine Zuversicht von meiner Jugend an. 6 Auf dich habe ich mich verlassen vom Mutterleib her, du hast für mich gesorgt vom Mutterschoß an, mein Ruhm gilt immer dir. (Psalm 22.10) 7 Ich komme vielen wie ein Wunder vor, und du bist meine starke Zuflucht. (Psalm 4.4) 8 Mein Mund sei deines Ruhmes voll, allezeit deiner Verherrlichung! 9 Verwirf mich nicht in den Tagen des Alters, verlaß mich nicht, wenn meine Kraft abnimmt! (Psalm 71.18) 10 Denn meine Feinde reden von mir, und die meiner Seele auflauern, ratschlagen miteinander 11 und sagen: «Gott hat ihn verlassen; jaget ihm nach und ergreift ihn; denn da ist kein Erretter!» 12 O Gott, sei nicht fern von mir, mein Gott, eile mir zu Hilfe! 13 Es müssen sich schämen und vertilgt werden, die meine Seele anfechten, mit Schimpf und Schande müssen bedeckt werden, die mein Unglück suchen! 14 Ich aber will immerdar harren und noch mehr hinzufügen zu all deinem Ruhm. 15 Mein Mund soll erzählen von deiner Gerechtigkeit, täglich von deinen Hilfserweisen, die ich nicht zu zählen weiß. (Psalm 40.6) (Psalm 71.8) 16 Ich komme in der Kraft des Herrn; HERR, ich erwähne deine Gerechtigkeit, sie allein! 17 O Gott, du hast mich von Jugend auf gelehrt, und bis hierher verkündige ich deine Wunder. (1. Samuel 7.12) 18 Verlaß mich, o Gott, auch bis ins Greisenalter nicht, bis ich deinen Arm verkündige dem künftigen Geschlecht, deine Kraft allen, die noch kommen sollen. (Psalm 71.9) (Jesaja 46.4) 19 Und deine Gerechtigkeit, o Gott, ist die allerhöchste; denn du hast Großes getan; o Gott, wer ist dir gleich? (2. Mose 15.11) 20 Der du uns viel Not und Unglück hast sehen lassen, du machst uns wieder lebendig und holst uns wieder aus den Tiefen der Erde herauf; (1. Samuel 2.6) 21 du machst mich um so größer und tröstest mich wiederum. 22 Darum will auch ich dir danken mit Saitenspiel, will deine Treue, o mein Gott, besingen, dir auf der Harfe spielen, du Heiliger Israels! 23 Meine Lippen sollen jubeln, wenn ich dir singe, und meine Seele, die du erlöst hast. 24 Auch meine Zunge soll täglich dichten von deiner Gerechtigkeit; denn beschämt und schamrot wurden, die mein Unglück suchen.5. Mose - Kapitel 21
Sühnung eines Mordes von unbekannter Hand
1 Wenn man einen Erschlagenen findet in dem Lande, das dir der HERR, dein Gott, geben wird einzunehmen, und er liegt im Felde und man weiß nicht, wer ihn erschlagen hat, 2 so sollen deine Ältesten und Richter hinausgehen und von dem Erschlagenen messen bis an die Städte, die umher liegen. 3 Welche Stadt die nächste ist, deren Älteste sollen eine junge Kuh von den Rindern nehmen, mit der man nicht gearbeitet und die noch nicht am Joch gezogen hat, 4 und sollen sie hinabführen in einen kiesigen Grund, der weder bearbeitet noch besät ist, und daselbst im Grund ihr den Hals brechen. 5 Da sollen herzukommen die Priester, die Kinder Levi; denn der HERR, dein Gott, hat sie erwählt, daß sie ihm dienen und in seinem Namen segnen, und nach ihrem Mund sollen alle Sachen und alle Schäden gerichtet werden. (5. Mose 17.8-9) 6 Und alle Ältesten der Stadt sollen herzutreten zu dem Erschlagenen und ihre Hände waschen über die junge Kuh, der im Grunde der Hals gebrochen ist, (Matthäus 27.24) 7 und sollen antworten und sagen: Unsre Hände haben dies Blut nicht vergossen, so haben's auch unsre Augen nicht gesehen. 8 Sei gnädig deinem Volk Israel, das du, HERR, erlöst hast; lege nicht das unschuldige Blut auf dein Volk Israel! So werden sie über dem Blut versöhnt sein. 9 Also sollst du das unschuldige Blut von dir tun, daß du tust, was recht ist vor den Augen des HERRN. (4. Mose 35.33)Ehe mit kriegsgefangenen Frauen
10 Wenn du in einen Streit ziehst wider deine Feinde, und der HERR, dein Gott, gibt sie dir in deine Hände, daß du ihre Gefangenen wegführst,11 und siehst unter den Gefangenen ein schönes Weib und hast Lust zu ihr, daß du sie zum Weibe nehmest, 12 so führe sie in dein Haus und laß sie ihr Haar abscheren und ihre Nägel beschneiden 13 und die Kleider ablegen, darin sie gefangen ist, und laß sie sitzen in deinem Hause und beweinen einen Monat lang ihren Vater und ihre Mutter; darnach gehe zu ihr und nimm sie zur Ehe und laß sie dein Weib sein. 14 Wenn du aber nicht mehr Lust zu ihr hast, so sollst du sie gehen lassen, wohin sie will, und nicht um Geld verkaufen noch versetzen, darum daß du sie gedemütigt hast.
Vom Recht des Erstgeborenen
15 Wenn jemand zwei Weiber hat, eine, die er liebhat, und eine, die er haßt, und sie ihm Kinder gebären, beide, die liebe und die unwerte, daß der Erstgeborene von der unwerten ist, (1. Mose 29.30)16 und die Zeit kommt, daß er seinen Kindern das Erbe austeile, so kann er nicht den Sohn der liebsten zum erstgeborenen Sohn machen für den erstgeborenen Sohn der unwerten, 17 sondern er soll den Sohn der unwerten für den ersten Sohn erkennen, daß er ihm zwiefältig gebe von allem, was vorhanden ist; denn derselbe ist der Erstling seiner Kraft, und der Erstgeburt Recht ist sein. (1. Mose 49.3)
Todesstrafe für ungeratene Söhne
18 Wenn jemand einen eigenwilligen und ungehorsamen Sohn hat, der seines Vaters und seiner Mutter Stimme nicht gehorcht und, wenn sie ihn züchtigen, ihnen nicht gehorchen will,19 so sollen ihn Vater und Mutter greifen und zu den Ältesten der Stadt führen und zu dem Tor des Orts, 20 und zu den Ältesten der Stadt sagen: Dieser unser Sohn ist eigenwillig und ungehorsam und gehorcht unsrer Stimme nicht und ist ein Schlemmer und ein Trunkenbold. 21 So sollen ihn steinigen alle Leute der Stadt, daß er sterbe, und sollst also das Böse von dir tun, daß es ganz Israel höre und sich fürchte. (5. Mose 13.11-12)
Bestattung eines Aufgehängten
22 Wenn jemand eine Sünde getan hat, die des Todes würdig ist, und wird getötet, und man hängt ihn an ein Holz,23 so soll sein Leichnam nicht über Nacht an dem Holz bleiben, sondern du sollst ihn desselben Tages begraben, denn ein Gehenkter ist verflucht bei Gott, auf daß du dein Land nicht verunreinigst, das dir der HERR, dein Gott, gibt zum Erbe. (Josua 8.29) (Josua 10.27) (Galater 3.13)