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Psalm - Kapitel 70

Psalm 70

1 Dem Vorsänger. Von David. Zum Gedächtnis. Eile, o Gott, mich zu erretten, HERR, mir zu helfen! (Psalm 38.1) 2 Es müssen sich schämen und zuschanden werden, die mir nach dem Leben trachten; es müssen zurückweichen und schamrot werden, die mein Unglück suchen! 3 Es sollen sich zurückziehen, wegen ihrer eigenen Schande, die da sagen: «Ha, ha!» 4 Es müssen fröhlich sein und sich freuen an dir alle, die dich suchen; und die dein Heil lieben, müssen immerdar sagen: Gott ist groß! 5 Ich aber bin elend und arm; o Gott, eile zu mir! Meine Hilfe und mein Retter bist du; o HERR, säume nicht!

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3. Mose - Kapitel 12

Bestimmungen für die Wöchnerinnen

1 Und der HERR redete mit Mose und sprach: 2 Rede mit den Kindern Israel und sprich: Wenn ein Weib empfängt und gebiert ein Knäblein, so soll sie sieben Tage unrein sein, wie wenn sie ihre Krankheit leidet. (3. Mose 15.19) 3 Und am achten Tage soll man das Fleisch seiner Vorhaut beschneiden. (1. Mose 17.11-12) (Lukas 2.21) (Johannes 7.22) 4 Und sie soll daheimbleiben dreiunddreißig Tage im Blut ihrer Reinigung. Kein Heiliges soll sie anrühren, und zum Heiligtum soll sie nicht kommen, bis daß die Tage ihrer Reinigung aus sind. 5 Gebiert sie aber ein Mägdlein, so soll sie zwei Wochen unrein sein, wie wenn sie ihre Krankheit leidet, und soll sechsundsechzig Tage daheimbleiben in dem Blut ihrer Reinigung. 6 Und wenn die Tage ihrer Reinigung aus sind für den Sohn oder für die Tochter, soll sie ein jähriges Lamm bringen zum Brandopfer und eine junge Taube oder Turteltaube zum Sündopfer dem Priester vor die Tür der Hütte des Stifts. (3. Mose 5.7)
7 Der soll es opfern vor dem HERRN und sie versöhnen, so wird sie rein von ihrem Blutgang. Das ist das Gesetz für die, so ein Knäblein oder Mägdlein gebiert. 8 Vermag aber ihre Hand nicht ein Schaf, so nehme sie zwei Turteltauben oder zwei junge Tauben, eine zum Brandopfer, die andere zum Sündopfer; so soll sie der Priester versöhnen, daß sie rein werde. (Lukas 2.24)