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Psalm - Kapitel 7

Psalm 7

1 Ein Klagelied Davids, das er dem HERRN sang wegen der Sache Kuschs, des Benjaminiters. HERR, mein Gott, bei dir suche ich Zuflucht; hilf mir von allen meinen Verfolgern und errette mich! (1. Samuel 24.10) (1. Samuel 26.19) (2. Samuel 16.5) 2 Daß er nicht wie ein Löwe meine Seele erraffe und sie zerreiße, weil kein Erretter da ist. 3 O HERR, habe ich solches getan, ist Unrecht an meinen Händen, (Psalm 10.8-9) 4 habe ich meinem Wohltäter mit Bösem vergolten und nicht vielmehr den errettet, der mich nun ohne Ursache bedrängt, (Hiob 31.7) 5 so verfolge der Feind meine Seele und ergreife sie und trete mein Leben zu Boden und lege meine Ehre in den Staub! (Pause.) 6 Stehe auf, o HERR, in deinem Zorn, erhebe dich gegen den Übermut meiner Feinde; wache auf für mich zum Gericht, das du verheißen hast! 7 Die Versammlung der Völker umgebe dich, und über ihr kehre zur Höhe zurück! 8 Der HERR wird die Völker richten; fälle du, o HERR, das Urteil über mich nach meiner Gerechtigkeit und nach meiner Unschuld! 9 Laß doch der Gottlosen Bosheit ein Ende nehmen und stärke den Gerechten, denn du prüfst die Herzen und Nieren, gerechter Gott! (Psalm 18.1) 10 Mein Schild ist bei Gott, der aufrichtigen Herzen hilft. (Psalm 104.35) (Jeremia 11.20) (Jeremia 17.10) (Offenbarung 2.23) 11 Gott ist ein gerechter Richter und ein Gott, der täglich zürnt. (Psalm 3.4) 12 Wenn man nicht umkehrt, so wetzt er sein Schwert, hält seinen Bogen gespannt und zielt (Psalm 9.5) 13 und richtet auf jenen tödliche Geschosse; seine Pfeile steckt er in Brand! (5. Mose 32.41) (Klagelieder 2.4) (Klagelieder 3.12) 14 Siehe, da hat einer Böses im Sinn; er brütet Unheil aus, wird aber Trug gebären! 15 Er hat eine Grube gegraben und ausgehöhlt und ist in die Grube gefallen, die er gemacht. 16 Das Unheil, das er angerichtet hat, kehrt auf sein eigenes Haupt zurück, und die Untat, die er begangen, fällt auf seinen Scheitel. (Sprüche 26.27) 17 Ich will dem HERRN danken für seine Gerechtigkeit; und dem Namen des HERRN, des Höchsten, will ich singen.

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5. Mose - Kapitel 20

Kriegsgesetze

1 Wenn du in einen Krieg ziehst wider deine Feinde und siehst Rosse und Wagen eines Volks, das größer ist als du, so fürchte dich nicht vor ihnen; denn der HERR, dein Gott, der dich aus Ägyptenland geführt hat, ist mit dir. 2 Wenn ihr nun hinzukommt zum Streit, so soll der Priester herzutreten und mit dem Volk reden 3 und zu ihnen sprechen: Israel, höre zu! Ihr geht heute in den Streit wider eure Feinde; euer Herz verzage nicht, fürchtet euch nicht und erschreckt nicht und laßt euch nicht grauen vor ihnen; 4 denn der HERR, euer Gott, geht mit euch, daß er für euch streite mit euren Feinden, euch zu helfen. 5 Aber die Amtleute sollen mit dem Volk reden und sagen: Welcher ein neues Haus gebaut hat und hat's noch nicht eingeweiht, der gehe hin und bleibe in seinem Hause, auf daß er nicht sterbe im Krieg und ein anderer weihe es ein. (5. Mose 16.18)
6 Welcher einen Weinberg gepflanzt hat und hat seine Früchte noch nicht genossen, der gehe hin und bleibe daheim, daß er nicht im Kriege sterbe und ein anderer genieße seine Früchte. (3. Mose 19.24-25) (5. Mose 28.30) 7 Welcher ein Weib sich verlobt hat und hat sie noch nicht heimgeholt, der gehe hin und bleibe daheim, daß er nicht im Kriege sterbe und ein anderer hole sie heim. (5. Mose 24.5) 8 Und die Amtleute sollen weiter mit dem Volk reden und sprechen: Welcher sich fürchtet und ein verzagtes Herz hat, der gehe hin und bleibe daheim, auf daß er nicht auch seiner Brüder Herz feige mache, wie sein Herz ist. (Richter 7.3) 9 Und wenn die Amtleute ausgeredet haben mit dem Volk, so sollen sie die Hauptleute vor das Volk an die Spitze stellen.

Das Gesetz über das Verhalten gegen feindliche Städte

10 Wenn du vor eine Stadt ziehst, sie zu bestreiten, so sollst du ihr den Frieden anbieten. (4. Mose 21.21-22)
11 Antwortet sie dir friedlich und tut dir auf, so soll das Volk, das darin gefunden wird dir zinsbar und untertan sein. 12 Will sie aber nicht friedlich mit dir handeln und will mit dir kriegen, so belagere sie. 13 Und wenn sie der HERR, dein Gott, dir in die Hand gibt, so sollst du alles, was männlich darin ist, mit des Schwertes Schärfe schlagen. (4. Mose 31.7) (4. Mose 31.17) 14 Allein die Weiber, die Kinder und das Vieh und alles, was in der Stadt ist, und allen Raub sollst du unter dich austeilen und sollst essen von der Ausbeute deiner Feinde, die dir der HERR, dein Gott, gegeben hat. 15 Also sollst du allen Städten tun, die sehr ferne von dir liegen und nicht von den Städten dieser Völker hier sind. 16 Aber in den Städten dieser Völker, die dir der HERR, dein Gott, zum Erbe geben wird, sollst du nichts leben lassen, was Odem hat, (Josua 10.40)
17 sondern sollst sie verbannen, nämlich die Hethiter, Amoriter, Kanaaniter, Pheresiter, Heviter und Jebusiter, wie dir der HERR, dein Gott, geboten hat, (5. Mose 7.1-2) 18 auf daß sie euch nicht lehren tun alle die Greuel, die sie ihren Göttern tun, und ihr euch versündigt an dem HERR, eurem Gott. 19 Wenn du vor einer Stadt lange Zeit liegen mußt, wider die du streitest, sie zu erobern, so sollst die Bäume nicht verderben, daß du mit Äxten dran fährst; denn du kannst davon essen, darum sollst du sie nicht ausrotten. Ist's doch Holz auf dem Felde und nicht ein Mensch, daß es vor dir ein Bollwerk sein könnte.
20 Welches aber Bäume sind, von denen du weißt, daß man nicht davon ißt, die sollst du verderben und ausrotten und Bollwerk daraus bauen wider die Stadt, die mit dir kriegt, bis du ihrer mächtig werdest.