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Psalm - Kapitel 7

Psalm 7

1 Ein Klagelied Davids, das er dem HERRN sang wegen der Sache Kuschs, des Benjaminiters. HERR, mein Gott, bei dir suche ich Zuflucht; hilf mir von allen meinen Verfolgern und errette mich! (1. Samuel 24.10) (1. Samuel 26.19) (2. Samuel 16.5) 2 Daß er nicht wie ein Löwe meine Seele erraffe und sie zerreiße, weil kein Erretter da ist. 3 O HERR, habe ich solches getan, ist Unrecht an meinen Händen, (Psalm 10.8-9) 4 habe ich meinem Wohltäter mit Bösem vergolten und nicht vielmehr den errettet, der mich nun ohne Ursache bedrängt, (Hiob 31.7) 5 so verfolge der Feind meine Seele und ergreife sie und trete mein Leben zu Boden und lege meine Ehre in den Staub! (Pause.) 6 Stehe auf, o HERR, in deinem Zorn, erhebe dich gegen den Übermut meiner Feinde; wache auf für mich zum Gericht, das du verheißen hast! 7 Die Versammlung der Völker umgebe dich, und über ihr kehre zur Höhe zurück! 8 Der HERR wird die Völker richten; fälle du, o HERR, das Urteil über mich nach meiner Gerechtigkeit und nach meiner Unschuld! 9 Laß doch der Gottlosen Bosheit ein Ende nehmen und stärke den Gerechten, denn du prüfst die Herzen und Nieren, gerechter Gott! (Psalm 18.1) 10 Mein Schild ist bei Gott, der aufrichtigen Herzen hilft. (Psalm 104.35) (Jeremia 11.20) (Jeremia 17.10) (Offenbarung 2.23) 11 Gott ist ein gerechter Richter und ein Gott, der täglich zürnt. (Psalm 3.4) 12 Wenn man nicht umkehrt, so wetzt er sein Schwert, hält seinen Bogen gespannt und zielt (Psalm 9.5) 13 und richtet auf jenen tödliche Geschosse; seine Pfeile steckt er in Brand! (5. Mose 32.41) (Klagelieder 2.4) (Klagelieder 3.12) 14 Siehe, da hat einer Böses im Sinn; er brütet Unheil aus, wird aber Trug gebären! 15 Er hat eine Grube gegraben und ausgehöhlt und ist in die Grube gefallen, die er gemacht. 16 Das Unheil, das er angerichtet hat, kehrt auf sein eigenes Haupt zurück, und die Untat, die er begangen, fällt auf seinen Scheitel. (Sprüche 26.27) 17 Ich will dem HERRN danken für seine Gerechtigkeit; und dem Namen des HERRN, des Höchsten, will ich singen.

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5. Mose - Kapitel 19

Aussonderung von Freistädten als Asyl

1 Wenn der HERR, dein Gott, die Völker ausgerottet hat, welcher Land dir der HERR, dein Gott, geben wird, daß du es einnehmest und in ihren Städten und Häusern wohnst, 2 sollst du dir drei Städte aussondern in dem Lande, das dir der HERR, dein Gott, geben wird einzunehmen. (5. Mose 4.41-43) 3 Und sollst den Weg dahin zurichten und das Gebiet deines Landes, das dir der HERR, dein Gott, austeilen wird, in drei Kreise scheiden, daß dahin fliehe, wer einen Totschlag getan hat. 4 Und also soll's sein mit der Sache des Totschlägers, der dahin flieht, daß er lebendig bleibe: wenn jemand seinen Nächsten schlägt, nicht vorsätzlich, und hat zuvor keinen Haß auf ihn gehabt,
5 sondern als wenn jemand mit seinem Nächsten in den Wald ginge, Holz zu hauen, und seine Hand holte mit der Axt aus, das Holz abzuhauen, und das Eisen führe vom Stiel und träfe seinen Nächsten, daß er stürbe: der soll in dieser Städte eine fliehen, daß er lebendig bleibe, 6 auf daß nicht der Bluträcher dem Totschläger nachjage, weil sein Herz erhitzt ist, und ergreife ihn, weil der Weg so ferne ist, und schlage ihn tot, so er doch nicht des Todes schuldig ist, weil er keinen Haß gegen ihn getragen hat. 7 Darum gebiete ich dir, daß du drei Städte aussonderst. 8 Und so der HERR, dein Gott, deine Grenzen erweitern wird, wie er deinen Vätern geschworen hat, und gibt dir alles Land, das er geredet hat deinen Vätern zu geben
9 (so du anders alle diese Gebote halten wirst, daß du darnach tust, die ich dir heute gebiete, daß du den HERRN, deinen Gott, liebst und in seinen Wegen wandelst dein Leben lang), so sollst du noch drei Städte tun zu diesen dreien, 10 auf daß nicht unschuldig Blut in deinem Land vergossen werde, das dir der HERR, dein Gott, zum Erbe gibt, und Blutschulden auf dich kommen. 11 Wenn aber jemand Haß trägt wider seinen Nächsten und lauert auf ihn und macht sich über ihn und schlägt ihn tot und flieht in dieser Städte eine,
12 so sollen die Ältesten in seiner Stadt hinschicken und ihn von da holen lassen und ihn in die Hände des Bluträchers geben, daß er sterbe. 13 Deine Augen sollen ihn nicht verschonen, und du sollst das unschuldige Blut aus Israel tun, daß dir's wohl gehe.

Gegen Landraub und falsches Zeugnis

14 Du sollst deines Nächsten Grenze nicht zurücktreiben, die die Vorfahren gesetzt haben in deinem Erbteil, das du erbest in dem Lande, das dir der HERR, dein Gott, gegeben hat einzunehmen. (5. Mose 27.17)

Bestrafung falscher Zeugen

15 Es soll kein einzelner Zeuge wider jemand auftreten über irgend eine Missetat oder Sünde, es sei welcherlei Sünde es sei, die man tun kann, sondern in dem Mund zweier oder dreier Zeugen soll die Sache bestehen. (5. Mose 17.6) (Johannes 8.17) (2. Korinther 13.1)
16 Wenn ein frevler Zeuge wider jemand auftritt, über ihn zu bezeugen eine Übertretung,
17 so sollen die beiden Männer, die eine Sache miteinander haben, vor dem HERRN, vor den Priestern und Richtern stehen, die zur selben Zeit sein werden; (5. Mose 17.9) 18 und die Richter sollen wohl forschen. Und wenn der falsche Zeuge hat ein falsches Zeugnis wider seinen Bruder gegeben, 19 so sollt ihr ihm tun, wie er gedachte seinem Bruder zu tun, daß du das Böse von dir wegtust, 20 auf daß es die andern hören, sich fürchten und nicht mehr solche böse Stücke vornehmen zu tun unter dir. 21 Dein Auge soll sie nicht schonen; Seele um Seele, Auge um Auge, Zahn um Zahn, Hand um Hand, Fuß um Fuß. (2. Mose 21.23-25)