Psalm - Kapitel 69
Psalm 69
1 Dem Vorsänger. Nach der Singweise «Lilien». Von David. O Gott, hilf mir; denn das Wasser geht mir bis an die Seele! (Psalm 45.1) 2 Ich versinke in tiefem Schlamm und habe keinen Stand, ich bin in tiefes Wasser geraten, und die Flut will mich überströmen; 3 ich bin müde von meinem Schreien, meine Kehle ist vertrocknet, ich habe mir die Augen ausgeweint im Harren auf meinen Gott. 4 Derer, die mich ohne Ursache hassen, sind mehr als Haare auf meinem Haupt; meine Feinde, die mich mit Lügen vernichten wollen, sind stark; was ich nicht geraubt habe, das soll ich erstatten! 5 O Gott, du kennst meine Torheit, und meine Schulden sind dir nicht verborgen. (Psalm 35.19) (Johannes 15.25) 6 Laß nicht zuschanden werden an mir, die deiner harren, o Gott; HERR der Heerscharen; laß nicht meinethalben beschämt werden, die dich suchen, Gott Israels! 7 Denn um deinetwillen trage ich Schmach und bedeckt Schande mein Angesicht. 8 Ich bin fremd geworden meinen Brüdern und unbekannt den Söhnen meiner Mutter; (Psalm 44.23) 9 denn der Eifer um dein Haus hat mich gefressen, und die Schmähungen derer, die dich schmähen, sind auf mich gefallen. (Hiob 19.13) (Psalm 38.12) 10 Als meine Seele fastete und weinte, wurde ich deshalb beschimpft; (Johannes 2.17) (Römer 15.3) 11 und als ich mich mit einem Sack kleidete, haben sie mich zum Sprichwort gemacht. 12 Die im Tor herumsitzen, schwatzen von mir, und die Zecher pfeifen mich aus. 13 Ich aber bete, HERR, zu dir zur angenehmen Zeit; antworte mir, o Gott, nach deiner großen Gnade mit deinem wahren Heil! (Hiob 30.9) 14 Reiße mich aus dem Schlamm, daß ich nicht versinke; möchte ich doch errettet werden von meinen Hassern und aus den tiefen Wassern, (Jesaja 49.8) 15 daß mich die Wasserflut nicht überströme und mich die Tiefe nicht verschlinge, noch die Zisterne sich über mir schließe. 16 Erhöre mich, HERR; denn deine Gnade ist freundlich; wende dich zu mir nach deiner großen Barmherzigkeit 17 und verbirg dein Angesicht nicht vor deinem Knecht; denn mir ist angst, erhöre mich bald! 18 Nahe dich meiner Seele, erlöse sie; um meiner Feinde willen befreie mich! 19 Du weißt, was für Schimpf, für Schande und Schmach mir angetan wird; meine Widersacher sind alle vor dir. 20 Die Schmach hat mir das Herz gebrochen, daß ich krank geworden bin; ich wartete auf Mitleid, aber da war keines, und auf Tröster, aber ich fand sie nicht. 21 Und sie taten Galle in meine Speise und tränkten mich mit Essig in meinem Durst. (Klagelieder 1.2) (Klagelieder 1.9) 22 Ihr Tisch vor ihnen müsse zur Schlinge werden und den Sorglosen zum Fallstrick! (Matthäus 27.34) (Matthäus 27.48) 23 Ihre Augen sollen so finster werden, daß sie nicht mehr sehen, und ihre Lenden sollen allezeit wanken. (Römer 11.9-10) 24 Gieße deinen Grimm über sie aus, und die Glut deines Zorns erfasse sie; 25 ihre Wohnstätte müsse verwüstet werden, und in ihren Zelten wohne niemand mehr! 26 Denn sie verfolgen den, welchen du geschlagen hast, und vermehren die Schmerzen deiner Verwundeten. (Apostelgeschichte 1.20) 27 Rechne ihnen um so mehr Schulden zu und laß sie nicht kommen zu deiner Gerechtigkeit! (Jesaja 53.4) 28 Tilge sie aus dem Buche der Lebendigen; sie sollen nicht mit den Gerechten eingeschrieben werden! (Römer 1.24) 29 Ich aber bin elend und krank; dein Heil, o Gott, richte mich auf! (Lukas 10.20) 30 Ich will den Namen Gottes rühmen mit einem Lied und ihn erheben mit Lobgesang. 31 Das wird dem HERRN angenehmer sein als ein Stier, als ein Farre, der Hörner und Klauen hat! 32 Wenn das die Elenden sehen, werden sie sich freuen. Ihr, die ihr Gott suchet, euer Herz soll aufleben! (Psalm 50.8) 33 Denn der HERR hört auf die Armen und verachtet seine Gebundenen nicht. (Psalm 22.27) 34 Himmel und Erde sollen ihn rühmen, das Meer und alles, was sich darin regt! 35 Denn Gott wird Zion retten und die Städte Judas bauen, und man wird daselbst wohnen und sie besitzen; 36 und der Same seiner Knechte wird sie ererben, und die seinen Namen lieben, werden darin wohnen.5. Mose - Kapitel 22
Verschiedene Vorschriften
1 Wenn du deines Bruders Ochsen oder Schaf siehst irregehen, so sollst du dich nicht entziehen von ihnen, sondern sollst sie wieder zu deinem Bruder führen. (2. Mose 23.4) 2 Wenn aber dein Bruder dir nicht nahe ist und du kennst ihn nicht, so sollst du sie in dein Haus nehmen, daß sie bei dir seien, bis sie dein Bruder suche, und sollst sie ihm dann wiedergeben. 3 Also sollst du tun mit seinem Esel, mit seinem Kleid und mit allem Verlorenen, das dein Bruder verliert und du findest; du kannst dich nicht entziehen. 4 Wenn du deines Bruders Esel oder Ochsen siehst fallen auf dem Wege, so sollst du dich nicht von ihm entziehen, sondern sollst ihm aufhelfen.5 Ein Weib soll nicht Mannsgewand tragen, und ein Mann soll nicht Weiberkleider antun; denn wer solches tut, der ist dem HERRN, deinem Gott, ein Greuel.
6 Wenn du auf dem Wege findest ein Vogelnest auf einem Baum oder auf der Erde, mit Jungen oder mit Eiern, und daß die Mutter auf den Jungen oder auf den Eiern sitzt, so sollst du nicht die Mutter mit den Jungen nehmen,
7 sondern sollst die Mutter fliegen lassen und die Jungen nehmen, auf daß dir's wohl gehe und du lange lebest. (3. Mose 22.28) 8 Wenn du ein neues Haus baust, so mache eine Lehne darum auf deinem Dache, auf daß du nicht Blut auf dein Haus ladest, wenn jemand herabfiele.
9 Du sollst deinen Weinberg nicht mit mancherlei besäen, daß nicht dem Heiligtum verfalle die Fülle, der Same, den du gesät hast, samt dem Ertrage des Weinbergs. (3. Mose 19.19)
10 Du sollst nicht ackern zugleich mit einem Ochsen und Esel. 11 Du sollst nicht anziehen ein gemengtes Kleid, von Wolle und Leinen zugleich. (3. Mose 19.19) 12 Du sollst dir Quasten machen an den Zipfeln deines Mantels mit dem du dich bedeckst. (4. Mose 15.38)
Gesetze zum Schutz der Verleumdeten und Vergewaltigten
13 Wenn jemand ein Weib nimmt und wird ihr gram, wenn er zu ihr gegangen ist,14 und legt ihr etwas Schändliches auf und bringt ein böses Geschrei über sie aus und spricht: Das Weib habe ich genommen, und da ich mich zu ihr tat, fand ich sie nicht Jungfrau, 15 so sollen Vater und Mutter der Dirne sie nehmen und vor die Ältesten der Stadt in dem Tor hervorbringen der Dirne Jungfrauschaft. 16 Und der Dirne Vater soll sagen: Ich habe diesem Mann meine Tochter zum Weibe gegeben; nun ist er ihr gram geworden 17 und legt ein schändlich Ding auf sie und spricht: Ich habe deine Tochter nicht Jungfrau gefunden; hier ist die Jungfrauschaft meiner Tochter. Und sollen das Kleid vor den Ältesten der Stadt ausbreiten. 18 So sollen die Ältesten der Stadt den Mann nehmen und züchtigen 19 und um hundert Silberlinge büßen und dieselben der Dirne Vater geben, darum daß er eine Jungfrau in Israel berüchtigt hat; und er soll sie zum Weibe haben, daß er sie sein Leben lang nicht lassen möge. (5. Mose 22.29) 20 Ist's aber Wahrheit, daß die Dirne nicht ist Jungfrau gefunden, 21 so soll man sie heraus vor die Tür ihres Vaters Hauses führen, und die Leute der Stadt sollen sie zu Tode steinigen, darum daß sie eine Torheit in Israel begangen und in ihres Vaters Hause gehurt hat; und sollst das Böse von dir tun. (1. Mose 34.7) 22 Wenn jemand gefunden wird, der bei einem Weibe schläft, die einen Ehemann hat, so sollen sie beide sterben, der Mann und das Weib, bei dem er geschlafen hat; und sollst das Böse von Israel tun. (3. Mose 20.10)
23 Wenn eine Dirne jemand verlobt ist, und ein Mann kriegt sie in der Stadt und schläft bei ihr,
24 so sollt ihr sie alle beide zu der Stadt Tor ausführen und sollt sie steinigen, daß sie sterben; die Dirne darum, daß sie nicht geschrieen hat, da sie doch in der Stadt war; den Mann darum, daß er seines Nächsten Weib geschändet hat; und sollst das Böse von dir tun. 25 Wenn aber jemand eine verlobte Dirne auf dem Felde kriegt und ergreift sie und schläft bei ihr, so soll der Mann allein sterben, der bei ihr geschlafen hat,
26 und der Dirne sollst du nichts tun; denn sie hat keine Sünde des Todes wert getan, sondern gleich wie jemand sich wider seinen Nächsten erhöbe und schlüge ihn tot, so ist dies auch. 27 Denn er fand sie auf dem Felde, und die verlobte Dirne schrie, und war niemand, der ihr half. 28 Wenn jemand an eine Jungfrau kommt, die nicht verlobt ist, und ergreift sie und schläft bei ihr, und es findet sich also,
29 so soll, der bei ihr geschlafen hat, ihrem Vater fünfzig Silberlinge geben und soll sie zum Weibe haben, darum daß er sie geschwächt hat; er kann sie nicht lassen sein Leben lang. (2. Mose 22.15)