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Psalm - Kapitel 69

Psalm 69

1 Dem Vorsänger. Nach der Singweise «Lilien». Von David. O Gott, hilf mir; denn das Wasser geht mir bis an die Seele! (Psalm 45.1) 2 Ich versinke in tiefem Schlamm und habe keinen Stand, ich bin in tiefes Wasser geraten, und die Flut will mich überströmen; 3 ich bin müde von meinem Schreien, meine Kehle ist vertrocknet, ich habe mir die Augen ausgeweint im Harren auf meinen Gott. 4 Derer, die mich ohne Ursache hassen, sind mehr als Haare auf meinem Haupt; meine Feinde, die mich mit Lügen vernichten wollen, sind stark; was ich nicht geraubt habe, das soll ich erstatten! 5 O Gott, du kennst meine Torheit, und meine Schulden sind dir nicht verborgen. (Psalm 35.19) (Johannes 15.25) 6 Laß nicht zuschanden werden an mir, die deiner harren, o Gott; HERR der Heerscharen; laß nicht meinethalben beschämt werden, die dich suchen, Gott Israels! 7 Denn um deinetwillen trage ich Schmach und bedeckt Schande mein Angesicht. 8 Ich bin fremd geworden meinen Brüdern und unbekannt den Söhnen meiner Mutter; (Psalm 44.23) 9 denn der Eifer um dein Haus hat mich gefressen, und die Schmähungen derer, die dich schmähen, sind auf mich gefallen. (Hiob 19.13) (Psalm 38.12) 10 Als meine Seele fastete und weinte, wurde ich deshalb beschimpft; (Johannes 2.17) (Römer 15.3) 11 und als ich mich mit einem Sack kleidete, haben sie mich zum Sprichwort gemacht. 12 Die im Tor herumsitzen, schwatzen von mir, und die Zecher pfeifen mich aus. 13 Ich aber bete, HERR, zu dir zur angenehmen Zeit; antworte mir, o Gott, nach deiner großen Gnade mit deinem wahren Heil! (Hiob 30.9) 14 Reiße mich aus dem Schlamm, daß ich nicht versinke; möchte ich doch errettet werden von meinen Hassern und aus den tiefen Wassern, (Jesaja 49.8) 15 daß mich die Wasserflut nicht überströme und mich die Tiefe nicht verschlinge, noch die Zisterne sich über mir schließe. 16 Erhöre mich, HERR; denn deine Gnade ist freundlich; wende dich zu mir nach deiner großen Barmherzigkeit 17 und verbirg dein Angesicht nicht vor deinem Knecht; denn mir ist angst, erhöre mich bald! 18 Nahe dich meiner Seele, erlöse sie; um meiner Feinde willen befreie mich! 19 Du weißt, was für Schimpf, für Schande und Schmach mir angetan wird; meine Widersacher sind alle vor dir. 20 Die Schmach hat mir das Herz gebrochen, daß ich krank geworden bin; ich wartete auf Mitleid, aber da war keines, und auf Tröster, aber ich fand sie nicht. 21 Und sie taten Galle in meine Speise und tränkten mich mit Essig in meinem Durst. (Klagelieder 1.2) (Klagelieder 1.9) 22 Ihr Tisch vor ihnen müsse zur Schlinge werden und den Sorglosen zum Fallstrick! (Matthäus 27.34) (Matthäus 27.48) 23 Ihre Augen sollen so finster werden, daß sie nicht mehr sehen, und ihre Lenden sollen allezeit wanken. (Römer 11.9-10) 24 Gieße deinen Grimm über sie aus, und die Glut deines Zorns erfasse sie; 25 ihre Wohnstätte müsse verwüstet werden, und in ihren Zelten wohne niemand mehr! 26 Denn sie verfolgen den, welchen du geschlagen hast, und vermehren die Schmerzen deiner Verwundeten. (Apostelgeschichte 1.20) 27 Rechne ihnen um so mehr Schulden zu und laß sie nicht kommen zu deiner Gerechtigkeit! (Jesaja 53.4) 28 Tilge sie aus dem Buche der Lebendigen; sie sollen nicht mit den Gerechten eingeschrieben werden! (Römer 1.24) 29 Ich aber bin elend und krank; dein Heil, o Gott, richte mich auf! (Lukas 10.20) 30 Ich will den Namen Gottes rühmen mit einem Lied und ihn erheben mit Lobgesang. 31 Das wird dem HERRN angenehmer sein als ein Stier, als ein Farre, der Hörner und Klauen hat! 32 Wenn das die Elenden sehen, werden sie sich freuen. Ihr, die ihr Gott suchet, euer Herz soll aufleben! (Psalm 50.8) 33 Denn der HERR hört auf die Armen und verachtet seine Gebundenen nicht. (Psalm 22.27) 34 Himmel und Erde sollen ihn rühmen, das Meer und alles, was sich darin regt! 35 Denn Gott wird Zion retten und die Städte Judas bauen, und man wird daselbst wohnen und sie besitzen; 36 und der Same seiner Knechte wird sie ererben, und die seinen Namen lieben, werden darin wohnen.

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4. Mose - Kapitel 30

Gesetze über die Verbindlichkeit von Gelübden

1 Und Mose sagte den Kindern Israel alles, was ihm der HERR geboten hatte. 2 Und Mose redete mit den Fürsten der Stämme der Kinder Israel und sprach: das ist's, was der HERR geboten hat:
3 Wenn jemand dem HERRN ein Gelübde tut oder einen Eid schwört, daß er seine Seele verbindet, der soll sein Wort nicht aufheben, sondern alles tun, wie es zu seinem Munde ist ausgegangen. (3. Mose 27.2) (5. Mose 23.22) (Richter 11.35) (Prediger 5.3-4)
4 Wenn ein Weib dem HERRN ein Gelübde tut und sich verbindet, solange sie in ihres Vaters Hause und ledig ist,
5 und ihr Gelübde und Verbündnis, das sie nimmt auf ihre Seele, kommt vor ihren Vater, und er schweigt dazu, so gilt all ihr Gelübde und all ihr Verbündnis, das sie ihrer Seele aufgelegt hat. 6 Wo aber ihr Vater ihr wehrt des Tages, wenn er's hört, so gilt kein Gelübde noch Verbündnis, das sie auf ihre Seele gelegt hat; und der HERR wird ihr gnädig sein, weil ihr Vater ihr gewehrt hat. 7 Wird sie aber eines Mannes und hat ein Gelübde auf sich oder ist ihr aus ihren Lippen ein Verbündnis entfahren über ihre Seele,
8 und der Mann hört es, und schweigt desselben Tages, wenn er's hört, so gilt ihr Gelübde und Verbündnis, das sie auf ihre Seele genommen hat. 9 Wo aber ihr Mann ihr wehrt des Tages, wenn er's hört, so ist ihr Gelübde los, das sie auf sich hat, und das Verbündnis, das ihr aus den Lippen entfahren ist über ihre Seele; und der HERR wird ihr gnädig sein. 10 Das Gelübde einer Witwe und Verstoßenen, alles Verbündnis, das sie nimmt auf ihre Seele, das gilt auf ihr.
11 Wenn eine in ihres Mannes Hause gelobt oder sich mit einem Eide verbindet über ihre Seele,
12 und ihr Mann hört es, und schweigt dazu und wehrt es nicht, so gilt all dasselbe Gelübde und alles Verbündnis, das sie auflegt ihrer Seele. 13 Macht's aber ihr Mann des Tages los, wenn er's hört, so gilt das nichts, was aus ihren Lippen gegangen ist, was sie gelobt oder wozu sie sich verbunden hat über ihre Seele; denn ihr Mann hat's losgemacht, und der HERR wird ihr gnädig sein. 14 Alle Gelübde und Eide, die verbinden den Leib zu kasteien, mag ihr Mann bekräftigen oder aufheben also: 15 wenn er dazu schweigt von einem Tag zum andern, so bekräftigt er alle ihre Gelübde und Verbündnisse, die sie auf sich hat, darum daß er geschwiegen hat des Tages, da er's hörte; 16 wird er's aber aufheben, nachdem er's gehört hat, so soll er ihre Missetat tragen. 17 Das sind die Satzungen, die der HERR dem Mose geboten hat zwischen Mann und Weib, zwischen Vater und Tochter, solange sie noch ledig ist in ihres Vaters Hause.