Psalm - Kapitel 69
Psalm 69
1 Dem Vorsänger. Nach der Singweise «Lilien». Von David. O Gott, hilf mir; denn das Wasser geht mir bis an die Seele! (Psalm 45.1) 2 Ich versinke in tiefem Schlamm und habe keinen Stand, ich bin in tiefes Wasser geraten, und die Flut will mich überströmen; 3 ich bin müde von meinem Schreien, meine Kehle ist vertrocknet, ich habe mir die Augen ausgeweint im Harren auf meinen Gott. 4 Derer, die mich ohne Ursache hassen, sind mehr als Haare auf meinem Haupt; meine Feinde, die mich mit Lügen vernichten wollen, sind stark; was ich nicht geraubt habe, das soll ich erstatten! 5 O Gott, du kennst meine Torheit, und meine Schulden sind dir nicht verborgen. (Psalm 35.19) (Johannes 15.25) 6 Laß nicht zuschanden werden an mir, die deiner harren, o Gott; HERR der Heerscharen; laß nicht meinethalben beschämt werden, die dich suchen, Gott Israels! 7 Denn um deinetwillen trage ich Schmach und bedeckt Schande mein Angesicht. 8 Ich bin fremd geworden meinen Brüdern und unbekannt den Söhnen meiner Mutter; (Psalm 44.23) 9 denn der Eifer um dein Haus hat mich gefressen, und die Schmähungen derer, die dich schmähen, sind auf mich gefallen. (Hiob 19.13) (Psalm 38.12) 10 Als meine Seele fastete und weinte, wurde ich deshalb beschimpft; (Johannes 2.17) (Römer 15.3) 11 und als ich mich mit einem Sack kleidete, haben sie mich zum Sprichwort gemacht. 12 Die im Tor herumsitzen, schwatzen von mir, und die Zecher pfeifen mich aus. 13 Ich aber bete, HERR, zu dir zur angenehmen Zeit; antworte mir, o Gott, nach deiner großen Gnade mit deinem wahren Heil! (Hiob 30.9) 14 Reiße mich aus dem Schlamm, daß ich nicht versinke; möchte ich doch errettet werden von meinen Hassern und aus den tiefen Wassern, (Jesaja 49.8) 15 daß mich die Wasserflut nicht überströme und mich die Tiefe nicht verschlinge, noch die Zisterne sich über mir schließe. 16 Erhöre mich, HERR; denn deine Gnade ist freundlich; wende dich zu mir nach deiner großen Barmherzigkeit 17 und verbirg dein Angesicht nicht vor deinem Knecht; denn mir ist angst, erhöre mich bald! 18 Nahe dich meiner Seele, erlöse sie; um meiner Feinde willen befreie mich! 19 Du weißt, was für Schimpf, für Schande und Schmach mir angetan wird; meine Widersacher sind alle vor dir. 20 Die Schmach hat mir das Herz gebrochen, daß ich krank geworden bin; ich wartete auf Mitleid, aber da war keines, und auf Tröster, aber ich fand sie nicht. 21 Und sie taten Galle in meine Speise und tränkten mich mit Essig in meinem Durst. (Klagelieder 1.2) (Klagelieder 1.9) 22 Ihr Tisch vor ihnen müsse zur Schlinge werden und den Sorglosen zum Fallstrick! (Matthäus 27.34) (Matthäus 27.48) 23 Ihre Augen sollen so finster werden, daß sie nicht mehr sehen, und ihre Lenden sollen allezeit wanken. (Römer 11.9-10) 24 Gieße deinen Grimm über sie aus, und die Glut deines Zorns erfasse sie; 25 ihre Wohnstätte müsse verwüstet werden, und in ihren Zelten wohne niemand mehr! 26 Denn sie verfolgen den, welchen du geschlagen hast, und vermehren die Schmerzen deiner Verwundeten. (Apostelgeschichte 1.20) 27 Rechne ihnen um so mehr Schulden zu und laß sie nicht kommen zu deiner Gerechtigkeit! (Jesaja 53.4) 28 Tilge sie aus dem Buche der Lebendigen; sie sollen nicht mit den Gerechten eingeschrieben werden! (Römer 1.24) 29 Ich aber bin elend und krank; dein Heil, o Gott, richte mich auf! (Lukas 10.20) 30 Ich will den Namen Gottes rühmen mit einem Lied und ihn erheben mit Lobgesang. 31 Das wird dem HERRN angenehmer sein als ein Stier, als ein Farre, der Hörner und Klauen hat! 32 Wenn das die Elenden sehen, werden sie sich freuen. Ihr, die ihr Gott suchet, euer Herz soll aufleben! (Psalm 50.8) 33 Denn der HERR hört auf die Armen und verachtet seine Gebundenen nicht. (Psalm 22.27) 34 Himmel und Erde sollen ihn rühmen, das Meer und alles, was sich darin regt! 35 Denn Gott wird Zion retten und die Städte Judas bauen, und man wird daselbst wohnen und sie besitzen; 36 und der Same seiner Knechte wird sie ererben, und die seinen Namen lieben, werden darin wohnen.2. Mose - Kapitel 22
Eigentumsvergehen
1 Wenn ein Dieb ergriffen wird, daß er einbricht, und wird dabei geschlagen, daß er stirbt, so soll man kein Blutgericht über jenen lassen gehen. 2 Ist aber die Sonne über ihn aufgegangen, so soll man das Blutgericht gehen lassen. Es soll aber ein Dieb wiedererstatten; hat er nichts, so verkaufe man ihn um seinen Diebstahl. 3 Findet man aber bei ihm den Diebstahl lebendig, es sei ein Ochse, Esel oder Schaf, so soll er's zwiefältig wiedergeben. 4 Wenn jemand einen Acker oder Weinberg beschädigt, daß er sein Vieh läßt Schaden tun in eines andern Acker, der soll von dem Besten auf seinem Acker und Weinberg wiedererstatten.5 Wenn ein Feuer auskommt und ergreift die Dornen und verbrennt die Garben oder Getreide, das noch steht, oder den Acker, so soll der wiedererstatten, der das Feuer angezündet hat.
6 Wenn jemand seinem Nächsten Geld oder Geräte zu bewahren gibt, und es wird demselben aus seinem Hause gestohlen: findet man den Dieb, so soll er's zwiefältig wiedergeben;
7 findet man aber den Dieb nicht, so soll man den Hauswirt vor die "Götter" Richter bringen, ob er nicht seine Hand habe an seines Nächsten Habe gelegt. 8 Wo einer den andern beschuldigt um irgend ein Unrecht, es sei um Ochsen oder Esel oder Schaf oder Kleider oder allerlei, das verloren ist, so soll beider Sache vor die "Götter" kommen. Welchen die "Götter" verdammen, der soll's zwiefältig seinem Nächsten wiedergeben.
9 Wenn jemand seinem Nächsten einen Esel oder Ochsen oder ein Schaf oder irgend ein Vieh zu bewahren gibt, und es stirbt ihm oder wird beschädigt oder wird ihm weggetrieben, daß es niemand sieht,
10 so soll man's unter ihnen auf einen Eid bei dem HERRN kommen lassen, ob er nicht habe seine Hand an seines Nächsten Habe gelegt; und des Gutes Herr soll's annehmen, also daß jener nicht bezahlen müsse. 11 Stiehlt's ihm aber ein Dieb, so soll er's seinem Herrn bezahlen.
12 Wird es aber zerrissen, soll er Zeugnis davon bringen und nicht bezahlen. (1. Mose 31.39) 13 Wenn's jemand von seinem Nächsten entlehnt, und es wird beschädigt oder stirbt, daß sein Herr nicht dabei ist, so soll er's bezahlen. 14 Ist sein Herr aber dabei, soll er's nicht bezahlen, so er's um sein Geld gedingt hat.
Verschiedene Gesetzte
15 Wenn jemand eine Jungfrau beredet, die noch nicht verlobt ist, und bei ihr schläft, der soll ihr geben ihre Morgengabe und sie zum Weibe haben. (5. Mose 22.28-29)16 Weigert sich aber ihr Vater, sie ihm zu geben, soll er Geld darwägen, wieviel einer Jungfrau zur Morgengabe gebührt.
Todeswürdige Vergehen
17 Die Zauberinnen sollst du nicht leben lassen. (3. Mose 20.6) (3. Mose 20.27) (5. Mose 18.10) (1. Samuel 28.9)18 Wer bei einem Vieh liegt, der soll des Todes sterben. (3. Mose 18.23) (5. Mose 27.21)
19 Wer den Göttern opfert und nicht dem HERRN allein, der sei verbannt. (5. Mose 13.7) (5. Mose 17.2)
Rechtsschutz für die Schwachen
20 Die Fremdlinge sollst du nicht schinden noch unterdrücken; denn ihr seid auch Fremdlinge in Ägyptenland gewesen. (2. Mose 23.9) (3. Mose 19.33-34) (5. Mose 10.18-19) (5. Mose 24.17-18) (5. Mose 27.19)21 Ihr sollt keine Witwen und Waisen bedrängen. (Jesaja 1.17)
22 Wirst du sie bedrängen, so werden sie zu mir schreien, und ich werde ihr Schreien erhören; 23 so wird mein Zorn ergrimmen, daß ich euch mit dem Schwert töte und eure Weiber Witwen und eure Kinder Waisen werden. 24 Wenn du Geld leihst einem aus meinem Volk, der arm ist bei dir, sollst du ihn nicht zu Schaden bringen und keinen Wucher an ihm treiben. (3. Mose 25.36) (5. Mose 23.20) (5. Mose 24.10)
25 Wenn du von deinem Nächsten ein Kleid zum Pfande nimmst, sollst du es ihm wiedergeben, ehe die Sonne untergeht; (5. Mose 24.12-13)
26 denn sein Kleid ist seine einzige Decke seiner Haut, darin er schläft. Wird er aber zu mir schreien, so werde ich ihn erhören; denn ich bin gnädig.
Einzelne Gebote der Gottesfurcht
27 Den "Göttern" sollst du nicht fluchen, und den Obersten in deinem Volk nicht lästern. (2. Mose 21.6) (Prediger 10.20) (Apostelgeschichte 23.5)28 Deiner Frucht Fülle und Saft sollst du nicht zurückhalten. Deinen ersten Sohn sollst du mir geben. (2. Mose 13.2) (2. Mose 13.13) (5. Mose 18.4)
29 So sollst du auch tun mit deinem Ochsen und Schafe. Sieben Tage laß es bei seiner Mutter sein, am achten Tag sollst du mir's geben. (3. Mose 22.27) 30 Ihr sollt heilige Leute vor mir sein; darum sollt ihr kein Fleisch essen, das auf dem Felde von Tieren zerrissen ist, sondern es vor die Hunde werfen. (3. Mose 7.24) (3. Mose 11.40) (3. Mose 17.15) (3. Mose 22.8) (5. Mose 14.21) (Hesekiel 44.31)