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Psalm - Kapitel 68

Psalm 68

1 Dem Vorsänger. Von David. Ein Psalmlied. Es stehe Gott auf, daß seine Feinde zerstreut werden, und die ihn hassen, vor ihm fliehen! 2 Wie Rauch vertrieben wird, möge er sie vertreiben; wie Wachs vor dem Feuer zerschmilzt, so müssen die Gottlosen vergehen vor Gottes Angesicht! (4. Mose 10.35) 3 Die Gerechten aber sollen sich freuen und fröhlich sein vor Gottes Angesicht und mit Freuden frohlocken! 4 Singet Gott, lobsinget seinem Namen! Machet Bahn dem, der durch die Steppen fährt! HERR ist sein Name: frohlockt vor ihm! 5 Er ist ein Vater der Waisen, ein Anwalt der Witwen, Gott, der in seinem Heiligtum wohnt; (Jesaja 57.14) 6 ein Gott, der Vereinsamten ein Heim gibt, Gefangene in Sicherheit bringt; nur Widerspenstige bewohnen dürres Land. (Psalm 10.14) 7 O Gott, da du auszogst vor deinem Volke her, als du durch die Wüste schrittest, (Pause) 8 da erbebte die Erde, auch die Himmel troffen vor Gottes Angesicht, jener Sinai vor Gott, dem Gott Israels. (2. Mose 13.21) (Richter 5.4-5) 9 Du schüttetest, o Gott, einen reichlichen Regen herab; dein Erbe, welches matt geworden, erquicktest du, (2. Mose 19.16-18) 10 daß die, welche du am Leben erhalten, darin wohnen konnten; durch deine Güte, o Gott, bereitetest du es für die Elenden zu! 11 Der Herr lasse Siegesgesang erschallen! Der Siegesbotinnen ist ein großes Heer! 12 Die Könige der Heerscharen müssen fliehen, fliehen müssen sie; und die im Hause wohnt, teilt Beute aus! (Jesaja 52.7) 13 Wollt ihr zwischen den Hürden liegen? Die Flügel der Taube sind mit Silber überzogen und ihr Gefieder mit schimmerndem Gold! 14 Als der Allmächtige die Könige daselbst zerstreute, da schneite es auf dem Zalmon. (Richter 5.16) 15 Das Gebirge Basan ist ein Gottesberg, das Gebirge Basan ist ein gipfelreicher Berg. 16 Warum beneidet ihr gipfelreichen Berge den Berg, welchen Gott zu seiner Wohnung begehrt hat, welchen der HERR auch ewiglich bewohnen wird? 17 Der Wagen Gottes sind tausendmaltausend und abertausend; der Herr kam vom Sinai ins Heiligtum. (Psalm 132.13) 18 Du bist zur Höhe emporgestiegen, hast Gefangene mitgeführt; du hast Gaben empfangen unter den Menschen, auch den Widerspenstigen, auf daß der HERR Gott bleiben soll. (2. Könige 6.17) (Daniel 7.10) 19 Gepriesen sei der Herr! Tag für Tag trägt er unsere Last, der Gott unsres Heils! (Pause.) (Epheser 4.8-10) 20 Gott ist für uns ein Gott rettender Taten, und der HERR, unser Gott, hat Auswege aus dem Tod. (1. Korinther 10.13) 21 Gewiß wird Gott das Haupt seiner Feinde zerschmettern, den Haarscheitel dessen, der in seinen Sünden einhergeht. 22 Der Herr hat gesagt: Ich will sie von Basan zurückbringen, ich will zurückbringen aus den Tiefen des Meeres, 23 auf daß du deinen Fuß im Blute badest, daß die Zunge deiner Hunde von den Feinden ihr Teil bekomme! 24 Man sieht, o Gott, deinen Einzug, den Einzug meines Gottes, meines Königs, ins Heiligtum: 25 Die Sänger gehen voran, darnach die Saitenspieler, inmitten der Jungfrauen, welche die Handpauken schlagen. (2. Samuel 6.13-14) (Psalm 24.7) 26 In den Versammlungen preiset Gott, den Herrn, ihr aus Israels Quell! (2. Mose 15.20) 27 Da ist Benjamin, der kleine, der sie beherrscht, die Fürsten von Juda und ihr Haufe, die Fürsten von Sebulon, die Fürsten von Naphtali! (Jesaja 48.1) 28 Dein Gott hat geboten, daß du stark seiest; stärke, o Gott, was du uns erwirkt hast! 29 Für deinen Tempel zu Jerusalem werden dir Könige Gaben bringen. 30 Schilt das Tier im Schilf, die Rotte der starken Ochsen unter den Kälbern von Völkern, die sich um Silberstücke streiten! Zerstreue die Völker, welche gerne kriegen! (Psalm 72.10) (Psalm 72.15) 31 Vornehme aus Ägypten werden kommen, Mohrenland wird eilends seine Hände nach Gott ausstrecken. 32 Ihr Königreiche der Erde, singet, lobsinget dem Herrn, (Pause) (Psalm 87.4) (Jesaja 19.21) 33 dem, der einherfährt am Himmel, am uralten Himmel! Siehe, er läßt seine Stimme erschallen, seine gewaltige Stimme! 34 Gebt Gott die Macht! Über Israel ist er hoch erhaben und mächtig in den Wolken. 35 Verehrungswürdig bist du, o Gott, in deinem Heiligtum! Der Gott Israels verleiht seinem Volk Macht und Stärke. Gepriesen sei Gott! (Psalm 29.1)

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4. Mose - Kapitel 35

Von den Städten der Leviten und den Freistädten

1 Und der HERR redete mit Mose auf den Gefilde der Moabiter am Jordan gegenüber Jericho und sprach: 2 Gebiete den Kindern Israel, daß sie den Leviten Städte geben von ihren Erbgütern zur Wohnung; (4. Mose 18.20) (Josua 21.2) 3 dazu Vorstädte um die Städte her sollt ihr den Leviten auch geben, daß sie in den Städten wohnen und in den Vorstädten ihr Vieh und Gut und allerlei Tiere haben. 4 Die Weite aber der Vorstädte, die ihr den Leviten gebt, soll tausend Ellen draußen vor der Stadtmauer umher haben. 5 So sollt ihr nun messen außen an der Stadt von der Ecke gegen Morgen zweitausend Ellen und von der Ecke gegen Mittag zweitausend Ellen und von der Ecke gegen Abend zweitausend Ellen und von der Ecke gegen Mitternacht zweitausend Ellen, daß die Stadt in der Mitte sei. Das sollen ihre Vorstädte sein. 6 Und unter den Städten, die ihr den Leviten geben werdet, sollt ihr sechs Freistädte geben, daß dahinein fliehe, wer einen Totschlag getan hat. Über dieselben sollt ihr noch zweiundvierzig Städte geben, (2. Mose 21.13) (5. Mose 4.41) (5. Mose 19.2) (5. Mose 19.9) (Josua 20.1)
7 daß alle Städte, die ihr den Leviten gebt, seien achtundvierzig mit ihren Vorstädten. 8 Und sollt derselben desto mehr geben von denen, die viel besitzen unter den Kindern Israel, und desto weniger von denen, die wenig besitzen; ein jeglicher nach seinem Erbteil, das ihm zugeteilt wird, soll Städte den Leviten geben. (4. Mose 26.54)

Von den Freistädten

9 Und der HERR redete mit Mose und sprach:
10 Rede mit den Kindern Israel und sprich zu ihnen: Wenn ihr über den Jordan ins Land Kanaan kommt, 11 sollt ihr Städte auswählen, daß sie Freistädte seien, wohin fliehe, wer einen Totschlag unversehens tut. 12 Und sollen unter euch solche Freistädte sein vor dem Bluträcher, daß der nicht sterben müsse, der einen Totschlag getan hat, bis daß er vor der Gemeinde vor Gericht gestanden sei. 13 Und der Städte, die ihr geben werdet zu Freistädten, sollen sechs sein. 14 Drei sollt ihr geben diesseit des Jordans und drei im Lande Kanaan. 15 Das sind die sechs Freistädte, den Kindern Israel und den Fremdlingen und den Beisassen unter euch, daß dahin fliehe, wer einen Totschlag getan hat unversehens.

Gesetze über Mord und über Totschlag

16 Wer jemand mit einem Eisen schlägt, daß er stirbt, der ist ein Totschläger und soll des Todes sterben.
17 Wirft er ihn mit einem Stein, mit dem jemand mag getötet werden, daß er davon stirbt, so ist er ein Totschläger und soll des Todes sterben. 18 Schlägt er ihn aber mit einem Holz, mit dem jemand mag totgeschlagen werden, daß er stirbt, so ist er ein Totschläger und soll des Todes sterben. 19 Der Rächer des Bluts soll den Totschläger zum Tode bringen; wo er ihm begegnet, soll er ihn töten. 20 Stößt er ihn aus Haß oder wirft etwas auf ihn aus List, daß er stirbt, 21 oder schlägt ihn aus Feindschaft mit seiner Hand, daß er stirbt, so soll er des Todes sterben, der ihn geschlagen hat; denn er ist ein Totschläger. Der Rächer des Bluts soll ihn zum Tode bringen, wo er ihm begegnet. 22 Wenn er ihn aber ungefähr stößt, ohne Feindschaft, oder wirft irgend etwas auf ihn unversehens
23 oder wirft irgend einen Stein auf ihn, davon man sterben mag, und er hat's nicht gesehen, also daß er stirbt, und er ist nicht sein Feind, hat ihm auch kein Übles gewollt, 24 so soll die Gemeinde richten zwischen dem, der geschlagen hat, und dem Rächer des Bluts nach diesen Rechten. 25 Und die Gemeinde soll den Totschläger erretten von der Hand des Bluträchers und soll ihn wiederkommen lassen zu der Freistadt, dahin er geflohen war; und er soll daselbst bleiben, bis daß der Hohepriester sterbe, den man mit dem heiligen Öl gesalbt hat. (3. Mose 21.10) 26 Wird aber der Totschläger aus seiner Freistadt Grenze gehen, dahin er geflohen ist, 27 und der Bluträcher findet ihn außerhalb der Grenze seiner Freistadt und schlägt ihn tot, so soll er des Bluts nicht schuldig sein. 28 Denn er sollte in seiner Freistadt bleiben bis an den Tod des Hohenpriesters, und nach des Hohenpriesters Tod wieder zum Lande seines Erbguts kommen. 29 Das soll euch ein Recht sein bei euren Nachkommen, überall, wo ihr wohnt. 30 Den Totschläger soll man töten nach dem Mund zweier Zeugen. Ein Zeuge soll nicht aussagen über eine Seele zum Tode. (5. Mose 17.6) (5. Mose 19.15)
31 Und ihr sollt keine Versühnung nehmen für die Seele eines Totschlägers; denn er ist des Todes schuldig, und er soll des Todes sterben. 32 Und sollt keine Versühnung nehmen für den, der zur Freistadt geflohen ist, daß er wiederkomme, zu wohnen im Lande, bis der Priester sterbe. 33 Und schändet das Land nicht, darin ihr wohnet; denn wer blutschuldig ist, der schändet das Land, und das Land kann vom Blut nicht versöhnt werden, das darin vergossen wird, außer durch das Blut des, der es vergossen hat. (1. Mose 9.6) 34 Verunreinigt das Land nicht, darin ihr wohnet, darin ich auch wohne; denn ich bin der HERR, der unter den Kindern Israel wohnt. (2. Mose 29.45)