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Psalm - Kapitel 68

Psalm 68

1 Dem Vorsänger. Von David. Ein Psalmlied. Es stehe Gott auf, daß seine Feinde zerstreut werden, und die ihn hassen, vor ihm fliehen! 2 Wie Rauch vertrieben wird, möge er sie vertreiben; wie Wachs vor dem Feuer zerschmilzt, so müssen die Gottlosen vergehen vor Gottes Angesicht! (4. Mose 10.35) 3 Die Gerechten aber sollen sich freuen und fröhlich sein vor Gottes Angesicht und mit Freuden frohlocken! 4 Singet Gott, lobsinget seinem Namen! Machet Bahn dem, der durch die Steppen fährt! HERR ist sein Name: frohlockt vor ihm! 5 Er ist ein Vater der Waisen, ein Anwalt der Witwen, Gott, der in seinem Heiligtum wohnt; (Jesaja 57.14) 6 ein Gott, der Vereinsamten ein Heim gibt, Gefangene in Sicherheit bringt; nur Widerspenstige bewohnen dürres Land. (Psalm 10.14) 7 O Gott, da du auszogst vor deinem Volke her, als du durch die Wüste schrittest, (Pause) 8 da erbebte die Erde, auch die Himmel troffen vor Gottes Angesicht, jener Sinai vor Gott, dem Gott Israels. (2. Mose 13.21) (Richter 5.4-5) 9 Du schüttetest, o Gott, einen reichlichen Regen herab; dein Erbe, welches matt geworden, erquicktest du, (2. Mose 19.16-18) 10 daß die, welche du am Leben erhalten, darin wohnen konnten; durch deine Güte, o Gott, bereitetest du es für die Elenden zu! 11 Der Herr lasse Siegesgesang erschallen! Der Siegesbotinnen ist ein großes Heer! 12 Die Könige der Heerscharen müssen fliehen, fliehen müssen sie; und die im Hause wohnt, teilt Beute aus! (Jesaja 52.7) 13 Wollt ihr zwischen den Hürden liegen? Die Flügel der Taube sind mit Silber überzogen und ihr Gefieder mit schimmerndem Gold! 14 Als der Allmächtige die Könige daselbst zerstreute, da schneite es auf dem Zalmon. (Richter 5.16) 15 Das Gebirge Basan ist ein Gottesberg, das Gebirge Basan ist ein gipfelreicher Berg. 16 Warum beneidet ihr gipfelreichen Berge den Berg, welchen Gott zu seiner Wohnung begehrt hat, welchen der HERR auch ewiglich bewohnen wird? 17 Der Wagen Gottes sind tausendmaltausend und abertausend; der Herr kam vom Sinai ins Heiligtum. (Psalm 132.13) 18 Du bist zur Höhe emporgestiegen, hast Gefangene mitgeführt; du hast Gaben empfangen unter den Menschen, auch den Widerspenstigen, auf daß der HERR Gott bleiben soll. (2. Könige 6.17) (Daniel 7.10) 19 Gepriesen sei der Herr! Tag für Tag trägt er unsere Last, der Gott unsres Heils! (Pause.) (Epheser 4.8-10) 20 Gott ist für uns ein Gott rettender Taten, und der HERR, unser Gott, hat Auswege aus dem Tod. (1. Korinther 10.13) 21 Gewiß wird Gott das Haupt seiner Feinde zerschmettern, den Haarscheitel dessen, der in seinen Sünden einhergeht. 22 Der Herr hat gesagt: Ich will sie von Basan zurückbringen, ich will zurückbringen aus den Tiefen des Meeres, 23 auf daß du deinen Fuß im Blute badest, daß die Zunge deiner Hunde von den Feinden ihr Teil bekomme! 24 Man sieht, o Gott, deinen Einzug, den Einzug meines Gottes, meines Königs, ins Heiligtum: 25 Die Sänger gehen voran, darnach die Saitenspieler, inmitten der Jungfrauen, welche die Handpauken schlagen. (2. Samuel 6.13-14) (Psalm 24.7) 26 In den Versammlungen preiset Gott, den Herrn, ihr aus Israels Quell! (2. Mose 15.20) 27 Da ist Benjamin, der kleine, der sie beherrscht, die Fürsten von Juda und ihr Haufe, die Fürsten von Sebulon, die Fürsten von Naphtali! (Jesaja 48.1) 28 Dein Gott hat geboten, daß du stark seiest; stärke, o Gott, was du uns erwirkt hast! 29 Für deinen Tempel zu Jerusalem werden dir Könige Gaben bringen. 30 Schilt das Tier im Schilf, die Rotte der starken Ochsen unter den Kälbern von Völkern, die sich um Silberstücke streiten! Zerstreue die Völker, welche gerne kriegen! (Psalm 72.10) (Psalm 72.15) 31 Vornehme aus Ägypten werden kommen, Mohrenland wird eilends seine Hände nach Gott ausstrecken. 32 Ihr Königreiche der Erde, singet, lobsinget dem Herrn, (Pause) (Psalm 87.4) (Jesaja 19.21) 33 dem, der einherfährt am Himmel, am uralten Himmel! Siehe, er läßt seine Stimme erschallen, seine gewaltige Stimme! 34 Gebt Gott die Macht! Über Israel ist er hoch erhaben und mächtig in den Wolken. 35 Verehrungswürdig bist du, o Gott, in deinem Heiligtum! Der Gott Israels verleiht seinem Volk Macht und Stärke. Gepriesen sei Gott! (Psalm 29.1)

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3. Mose - Kapitel 13

Die Feststellung von Aussatz und das Verhalten von Aussßtzigen

1 Und der HERR redete mit Mose und Aaron und sprach: (5. Mose 24.8) 2 Wenn einem Menschen an der Haut seines Fleisches etwas auffährt oder ausschlägt oder eiterweiß wird, als wollte ein Aussatz werden an der Haut seines Fleisches, soll man ihn zum Priester Aaron führen oder zu einem unter seinen Söhnen, den Priestern. 3 Und wenn der Priester das Mal an der Haut des Fleisches sieht, daß die Haare in Weiß verwandelt sind und das Ansehen an dem Ort tiefer ist denn die andere Haut seines Fleisches, so ist's gewiß der Aussatz. Darum soll ihn der Priester besehen und für unrein urteilen. (3. Mose 14.37) 4 Wenn aber etwas eiterweiß ist an der Haut des Fleisches, und doch das Ansehen der Haut nicht tiefer denn die andere Haut des Fleisches und die Haare nicht in Weiß verwandelt sind, so soll der Priester ihn verschließen sieben Tage
5 und am siebenten Tage besehen. Ist's, daß das Mal bleibt, wie er's zuvor gesehen hat, und hat nicht weitergefressen an der Haut, 6 so soll ihn der Priester abermals sieben Tage verschließen. Und wenn er ihn zum andermal am siebenten Tage besieht und findet, daß das Mal verschwunden ist und nicht weitergefressen hat an der Haut, so soll er ihn rein urteilen; denn es ist ein Grind. Und er soll seine Kleider waschen, so ist er rein. 7 Wenn aber der Grind weiterfrißt in der Haut, nachdem er vom Priester besehen worden ist, ob er rein sei, und wird nun zum andernmal vom Priester besehen, 8 wenn dann da der Priester sieht, daß der Grind weitergefressen hat in der Haut, so soll er ihn unrein urteilen; denn es ist gewiß Aussatz. 9 Wenn ein Mal des Aussatzes an einem Menschen sein wird, den soll man zum Priester bringen.
10 Wenn derselbe sieht und findet, daß Weißes aufgefahren ist an der Haut und die Haare in Weiß verwandelt und rohes Fleisch im Geschwür ist, 11 so ist's gewiß ein alter Aussatz in der Haut des Fleisches. Darum soll ihn der Priester unrein urteilen und nicht verschließen; denn er ist schon unrein. 12 Wenn aber der Aussatz blüht in der Haut und bedeckt die ganze Haut, von dem Haupt bis auf die Füße, alles, was dem Priester vor Augen sein mag,
13 wenn dann der Priester besieht und findet, daß der Aussatz das ganze Fleisch bedeckt hat, so soll er denselben rein urteilen, dieweil es alles an ihm in Weiß verwandelt ist; denn er ist rein. 14 Ist aber rohes Fleisch da des Tages, wenn er besehen wird, so ist er unrein. 15 Und wenn der Priester das rohe Fleisch sieht, soll er ihn unrein urteilen; denn das rohe Fleisch ist unrein, und es ist gewiß Aussatz. 16 Verkehrt sich aber das rohe Fleisch wieder und verwandelt sich in Weiß, so soll er zum Priester kommen. 17 Und wenn der Priester besieht und findet, daß das Mal ist in Weiß verwandelt, soll er ihn rein urteilen; denn er ist rein. 18 Wenn jemandes Fleisch an der Haut eine Drüse wird und wieder heilt,
19 darnach an demselben Ort etwas Weißes auffährt oder rötliches Eiterweiß wird, soll er vom Priester besehen werden. 20 Wenn dann der Priester sieht, daß das Ansehen tiefer ist denn die andere Haut und das Haar in Weiß verwandelt, so soll er ihn unrein urteilen; denn es ist gewiß ein Aussatzmal aus der Drüse geworden. 21 Sieht aber der Priester und findet, daß die Haare nicht weiß sind und es ist nicht tiefer denn die andere Haut und ist verschwunden, so soll er ihn sieben Tage verschließen.
22 Frißt es weiter in der Haut, so soll er unrein urteilen; denn es ist gewiß ein Aussatzmal. 23 Bleibt aber das Eiterweiß also stehen und frißt nicht weiter, so ist's die Narbe von der Drüse, und der Priester soll ihn rein urteilen. (3. Mose 13.28) 24 Wenn sich jemand an der Haut am Feuer brennt und das Brandmal weißrötlich oder weiß ist
25 und der Priester ihn besieht und findet das Haar in Weiß verwandelt an dem Brandmal und das Ansehen tiefer denn die andere Haut, so ist's gewiß Aussatz, aus dem Brandmal geworden. Darum soll ihn der Priester unrein urteilen; denn es ist ein Aussatzmal. 26 Sieht aber der Priester und findet, daß die Haare am Brandmal nicht in Weiß verwandelt und es nicht tiefer ist denn die andere Haut und ist dazu verschwunden, soll er ihn sieben Tage verschließen;
27 und am siebenten Tage soll er ihn besehen. Hat's weitergefressen an der Haut, so soll er unrein urteilen; denn es ist Aussatz. 28 Ist's aber gestanden an dem Brandmal und hat nicht weitergefressen an der Haut und ist dazu verschwunden, so ist's ein Geschwür des Brandmals. Und der Priester soll ihn rein urteilen; denn es ist die Narbe des Brandmals. (3. Mose 13.23) 29 Wenn ein Mann oder Weib auf dem Haupt oder am Bart ein Mal hat
30 und der Priester das Mal besieht und findet, daß das Ansehen der Haut tiefer ist denn die andere Haut und das Haar daselbst golden und dünn, so soll er ihn unrein urteilen; denn es ist ein aussätziger Grind des Hauptes oder des Bartes. 31 Sieht aber der Priester, daß der Grind nicht tiefer anzusehen ist denn die andere Haut und das Haar nicht dunkel ist, soll er denselben sieben Tage verschließen.
32 Und wenn er am siebenten Tage besieht und findet, daß der Grind nicht weitergefressen hat und kein goldenes Haar da ist und das Ansehen des Grindes nicht tiefer ist denn die andere Haut, 33 soll er sich scheren, doch daß er den Grind nicht beschere; und soll ihn der Priester abermals sieben Tage verschließen. 34 Und wenn er ihn am siebenten Tage besieht und findet, daß der Grind nicht weitergefressen hat in der Haut und das Ansehen ist nicht tiefer als die andere Haut, so soll er ihn rein sprechen, und er soll seine Kleider waschen; denn er ist rein. 35 Frißt aber der Grind weiter an der Haut, nachdem er rein gesprochen ist, 36 und der Priester besieht und findet, daß der Grind also weitergefressen hat an der Haut, so soll er nicht mehr darnach fragen, ob die Haare golden sind; denn er ist unrein. 37 Ist aber vor Augen der Grind stillgestanden und dunkles Haar daselbst aufgegangen, so ist der Grind heil und er rein. Darum soll ihn der Priester rein sprechen. 38 Wenn einem Mann oder Weib an der Haut ihres Fleisches etwas eiterweiß ist
39 und der Priester sieht daselbst, daß das Eiterweiß schwindet, das ist ein weißer Grind, in der Haut aufgegangen, und er ist rein. 40 Wenn einem Manne die Haupthaare ausfallen, daß er kahl wird, der ist rein.
41 Fallen sie ihm vorn am Haupt aus und wird eine Glatze, so ist er rein. 42 Wird aber an der Glatze, oder wo er kahl ist, ein weißes oder rötliches Mal, so ist ihm Aussatz an der Glatze oder am Kahlkopf aufgegangen. 43 Darum soll ihn der Priester besehen. Und wenn er findet, daß ein weißes oder rötliches Mal aufgelaufen an seiner Glatze oder am Kahlkopf, daß es sieht, wie sonst der Aussatz an der Haut, 44 so ist er aussätzig und unrein; und der Priester soll ihn unrein sprechen solches Mals halben auf seinem Haupt. 45 Wer nun aussätzig ist, des Kleider sollen zerrissen sein und das Haupt bloß und die Lippen verhüllt und er soll rufen: Unrein, unrein!
46 Und solange das Mal an ihm ist, soll er unrein sein, allein wohnen und seine Wohnung soll außerhalb des Lagers sein. (4. Mose 5.3)

Aussatz an Stoffen und Lederwaren

47 Wenn an einem Kleid ein Aussatzmal sein wird, es sei wollen oder leinen,
48 am Aufzug oder am Eintrag, es sei wollen oder leinen, oder an einem Fell oder an allem, was aus Fellen gemacht wird, 49 und wenn das Mal grünlich oder rötlich ist am Kleid oder am Fell oder am Aufzug oder am Eintrag oder an irgend einem Ding, das von Fellen gemacht ist, das ist gewiß ein Mal des Aussatzes; darum soll's der Priester besehen. 50 Und wenn er das Mal sieht, soll er's einschließen sieben Tage. 51 Und wenn er am siebenten Tage sieht, daß das Mal hat weitergefressen am Kleid, am Aufzug oder am Eintrag, am Fell oder an allem, was man aus Fellen macht, so ist das Mal ein fressender Aussatz, und es ist unrein. 52 Und man soll das Kleid verbrennen oder den Aufzug oder den Eintrag, es sei wollen oder leinen oder allerlei Fellwerk, darin solch ein Mal ist; denn es ist fressender Aussatz, und man soll es mit Feuer verbrennen. 53 Wird aber der Priester sehen, daß das Mal nicht weitergefressen hat am Kleid oder am Aufzug oder am Eintrag oder an allerlei Fellwerk,
54 so soll er gebieten, daß man solches wasche, worin solches Mal ist, und soll's einschließen andere sieben Tage. 55 Und wenn der Priester sehen wird, nachdem das Mal gewaschen ist, daß das Mal nicht verwandelt ist vor seinen Augen und auch nicht weitergefressen hat, so ist's unrein, und sollst es mit Feuer verbrennen; denn es ist tief eingefressen und hat's vorn oder hinten schäbig gemacht. 56 Wenn aber der Priester sieht, daß das Mal verschwunden ist nach seinem Waschen, so soll er's abreißen vom Kleid, vom Fell, von Aufzug oder vom Eintrag. 57 Wird's aber noch gesehen am Kleid, am Aufzug, am Eintrag oder allerlei Fellwerk, so ist's ein Aussatzmal, und sollst das mit Feuer verbrennen, worin solch Mal ist. 58 Das Kleid aber oder der Aufzug oder Eintrag oder allerlei Fellwerk, das gewaschen und von dem das Mal entfernt ist, soll man zum andernmal waschen, so ist's rein. 59 Das ist das Gesetz über die Male des Aussatzes an Kleidern, sie seien wollen oder leinen, am Aufzug und am Eintrag und allerlei Fellwerk, rein oder unrein zu sprechen.