zurückEinzelansichtvor

Psalm - Kapitel 68

Psalm 68

1 Dem Vorsänger. Von David. Ein Psalmlied. Es stehe Gott auf, daß seine Feinde zerstreut werden, und die ihn hassen, vor ihm fliehen! 2 Wie Rauch vertrieben wird, möge er sie vertreiben; wie Wachs vor dem Feuer zerschmilzt, so müssen die Gottlosen vergehen vor Gottes Angesicht! (4. Mose 10.35) 3 Die Gerechten aber sollen sich freuen und fröhlich sein vor Gottes Angesicht und mit Freuden frohlocken! 4 Singet Gott, lobsinget seinem Namen! Machet Bahn dem, der durch die Steppen fährt! HERR ist sein Name: frohlockt vor ihm! 5 Er ist ein Vater der Waisen, ein Anwalt der Witwen, Gott, der in seinem Heiligtum wohnt; (Jesaja 57.14) 6 ein Gott, der Vereinsamten ein Heim gibt, Gefangene in Sicherheit bringt; nur Widerspenstige bewohnen dürres Land. (Psalm 10.14) 7 O Gott, da du auszogst vor deinem Volke her, als du durch die Wüste schrittest, (Pause) 8 da erbebte die Erde, auch die Himmel troffen vor Gottes Angesicht, jener Sinai vor Gott, dem Gott Israels. (2. Mose 13.21) (Richter 5.4-5) 9 Du schüttetest, o Gott, einen reichlichen Regen herab; dein Erbe, welches matt geworden, erquicktest du, (2. Mose 19.16-18) 10 daß die, welche du am Leben erhalten, darin wohnen konnten; durch deine Güte, o Gott, bereitetest du es für die Elenden zu! 11 Der Herr lasse Siegesgesang erschallen! Der Siegesbotinnen ist ein großes Heer! 12 Die Könige der Heerscharen müssen fliehen, fliehen müssen sie; und die im Hause wohnt, teilt Beute aus! (Jesaja 52.7) 13 Wollt ihr zwischen den Hürden liegen? Die Flügel der Taube sind mit Silber überzogen und ihr Gefieder mit schimmerndem Gold! 14 Als der Allmächtige die Könige daselbst zerstreute, da schneite es auf dem Zalmon. (Richter 5.16) 15 Das Gebirge Basan ist ein Gottesberg, das Gebirge Basan ist ein gipfelreicher Berg. 16 Warum beneidet ihr gipfelreichen Berge den Berg, welchen Gott zu seiner Wohnung begehrt hat, welchen der HERR auch ewiglich bewohnen wird? 17 Der Wagen Gottes sind tausendmaltausend und abertausend; der Herr kam vom Sinai ins Heiligtum. (Psalm 132.13) 18 Du bist zur Höhe emporgestiegen, hast Gefangene mitgeführt; du hast Gaben empfangen unter den Menschen, auch den Widerspenstigen, auf daß der HERR Gott bleiben soll. (2. Könige 6.17) (Daniel 7.10) 19 Gepriesen sei der Herr! Tag für Tag trägt er unsere Last, der Gott unsres Heils! (Pause.) (Epheser 4.8-10) 20 Gott ist für uns ein Gott rettender Taten, und der HERR, unser Gott, hat Auswege aus dem Tod. (1. Korinther 10.13) 21 Gewiß wird Gott das Haupt seiner Feinde zerschmettern, den Haarscheitel dessen, der in seinen Sünden einhergeht. 22 Der Herr hat gesagt: Ich will sie von Basan zurückbringen, ich will zurückbringen aus den Tiefen des Meeres, 23 auf daß du deinen Fuß im Blute badest, daß die Zunge deiner Hunde von den Feinden ihr Teil bekomme! 24 Man sieht, o Gott, deinen Einzug, den Einzug meines Gottes, meines Königs, ins Heiligtum: 25 Die Sänger gehen voran, darnach die Saitenspieler, inmitten der Jungfrauen, welche die Handpauken schlagen. (2. Samuel 6.13-14) (Psalm 24.7) 26 In den Versammlungen preiset Gott, den Herrn, ihr aus Israels Quell! (2. Mose 15.20) 27 Da ist Benjamin, der kleine, der sie beherrscht, die Fürsten von Juda und ihr Haufe, die Fürsten von Sebulon, die Fürsten von Naphtali! (Jesaja 48.1) 28 Dein Gott hat geboten, daß du stark seiest; stärke, o Gott, was du uns erwirkt hast! 29 Für deinen Tempel zu Jerusalem werden dir Könige Gaben bringen. 30 Schilt das Tier im Schilf, die Rotte der starken Ochsen unter den Kälbern von Völkern, die sich um Silberstücke streiten! Zerstreue die Völker, welche gerne kriegen! (Psalm 72.10) (Psalm 72.15) 31 Vornehme aus Ägypten werden kommen, Mohrenland wird eilends seine Hände nach Gott ausstrecken. 32 Ihr Königreiche der Erde, singet, lobsinget dem Herrn, (Pause) (Psalm 87.4) (Jesaja 19.21) 33 dem, der einherfährt am Himmel, am uralten Himmel! Siehe, er läßt seine Stimme erschallen, seine gewaltige Stimme! 34 Gebt Gott die Macht! Über Israel ist er hoch erhaben und mächtig in den Wolken. 35 Verehrungswürdig bist du, o Gott, in deinem Heiligtum! Der Gott Israels verleiht seinem Volk Macht und Stärke. Gepriesen sei Gott! (Psalm 29.1)

zurückEinzelansichtvor

2. Mose - Kapitel 21

Rechte hebräischer Sklaven

1 Dies sind die Rechte, die du ihnen sollst vorlegen: 2 So du einen hebräischen Knecht kaufst, der soll dir sechs Jahre dienen; im siebenten Jahr soll er frei ausgehen umsonst. (3. Mose 25.39-40) (5. Mose 15.12) (Jeremia 34.14)
3 Ist er ohne Weib gekommen, so soll er auch ohne Weib ausgehen; ist er aber mit Weib gekommen, so soll sein Weib mit ihm ausgehen. 4 Hat ihm aber sein Herr ein Weib gegeben, und er hat Söhne oder Töchter gezeugt, so soll das Weib und die Kinder seines Herrn sein, er aber soll ohne Weib ausgehen. 5 Spricht aber der Knecht: Ich habe meinen Herren lieb und mein Weib und Kind, ich will nicht frei werden, 6 so bringe ihn sein Herr vor die "Götter" Richter und halte ihn an die Tür oder den Pfosten und bohre ihm mit einem Pfriem durch sein Ohr, und er sei sein Knecht ewig. (2. Mose 22.7-8) (2. Mose 22.27) (5. Mose 1.17) 7 Verkauft jemand sein Tochter zur Magd, so soll sie nicht ausgehen wie die Knechte. (2. Mose 21.2)
8 Gefällt sie aber ihrem Herrn nicht und will er sie nicht zur Ehe nehmen, so soll er sie zu lösen geben. Aber unter ein fremdes Volk sie zu verkaufen hat er nicht Macht, weil er sie verschmäht hat. 9 Vertraut er sie aber seinem Sohn, so soll er Tochterrecht an ihr tun. 10 Gibt er ihm aber noch eine andere, so soll er an ihrer Nahrung, Kleidung und Eheschuld nichts abbrechen. 11 Tut er diese drei nicht, so soll sie frei ausgehen ohne Lösegeld.

Vergehen gegen Leib und Leben

12 Wer einen Menschen schlägt, daß er stirbt, der soll des Todes sterben. (1. Mose 9.6) (2. Mose 20.13) (Matthäus 5.21-22)
13 Hat er ihm aber nicht nachgestellt, sondern Gott hat ihn lassen ungefähr in seine Hände fallen, so will ich dir einen Ort bestimmen, dahin er fliehen soll. (4. Mose 35.6) (5. Mose 19.4) 14 Wo aber jemand seinem Nächsten frevelt und ihn mit List erwürgt, so sollst du denselben von meinem Altar nehmen, daß man ihn töte. (1. Könige 2.29) (1. Könige 2.31) 15 Wer Vater und Mutter schlägt, der soll des Todes sterben.
16 Wer einen Menschen stiehlt, es sei, daß er ihn verkauft oder daß man ihn bei ihm findet, der soll des Todes sterben. (5. Mose 24.7) (1. Timotheus 1.10)
17 Wer Vater und Mutter flucht, der soll des Todes sterben. (5. Mose 27.16) (Sprüche 20.20) (Matthäus 15.4)
18 Wenn Männer mit einander hadern und einer schlägt den andern mit einem Stein oder mit einer Faust, daß er nicht stirbt, sondern zu Bette liegt:
19 kommt er auf, daß er ausgeht an seinem Stabe, so soll, der ihn schlug, unschuldig sein, nur daß er ihm bezahle, was er versäumt hat, und das Arztgeld gebe. 20 Wer seinen Knecht oder seine Magd schlägt mit einem Stabe, daß sie sterben unter seinen Händen, der soll darum gestraft werden.
21 Bleibt er aber einen oder zwei Tage am Leben, so soll er darum nicht gestraft werden; denn es ist sein Geld. 22 Wenn Männer hadern und verletzen ein schwangeres Weib, daß ihr die Frucht abgeht, und ihr kein Schade widerfährt, so soll man ihn um Geld strafen, wieviel des Weibes Mann ihm auflegt, und er soll's geben nach der Schiedsrichter Erkennen.
23 Kommt ihr aber ein Schade daraus, so soll er lassen Seele um Seele, (3. Mose 24.19-20) (5. Mose 19.21) (Matthäus 5.38)
24 Auge um Auge, Zahn um Zahn, Hand um Hand, Fuß um Fuß, 25 Brand um Brand, Wunde um Wunde, Beule um Beule. 26 Wenn jemand seinen Knecht oder seine Magd in ein Auge schlägt und verderbt es, der soll sie frei loslassen um das Auge.
27 Desgleichen, wenn er seinem Knecht oder seiner Magd einen Zahn ausschlägt, soll er sie frei loslassen um den Zahn.

Schaden durch Tiere - Verlust von Tieren

28 Wenn ein Ochse einen Mann oder ein Weib stößt, daß sie sterben, so soll man den Ochsen steinigen und sein Fleisch nicht essen; so ist der Herr des Ochsen unschuldig.
29 Ist aber der Ochse zuvor stößig gewesen, und seinem Herrn ist's angesagt, und hat ihn nicht verwahrt, und er tötet darüber einen Mann oder ein Weib, so soll man den Ochsen steinigen, und sein Herr soll sterben. (1. Mose 9.5) 30 Wird man aber ein Lösegeld auf ihn legen, so soll er geben, sein Leben zu lösen, was man ihm auflegt. 31 Desgleichen soll man mit ihm handeln, wenn er Sohn oder Tochter stößt. 32 Stößt er aber einen Knecht oder eine Magd, so soll er ihrem Herrn dreißig Silberlinge geben, und den Ochsen soll man steinigen.

Schutz des Eigentums

33 So jemand eine Grube auftut oder gräbt eine Grube und deckt sie nicht zu, und es fällt ein Ochse oder Esel hinein,
34 so soll's der Herr der Grube mit Geld dem andern wiederbezahlen; das Aas aber soll sein sein. 35 Wenn jemandes Ochse eines andern Ochsen stößt, daß er stirbt, so sollen sie den lebendigen Ochsen verkaufen und das Geld teilen und das Aas auch teilen. 36 Ist's aber kund gewesen, daß der Ochse zuvor stößig war, und sein Herr hat ihn nicht verwahrt, so soll er einen Ochsen für den andern vergelten und das Aas haben. 37 Wenn jemand einen Ochsen oder ein Schaf stiehlt und schlachtet's oder verkauft's, der soll fünf Ochsen für einen Ochsen wiedergeben und vier Schafe für ein Schaf. (Lukas 19.8)