Psalm - Kapitel 66
Psalm 66
1 Dem Vorsänger. Ein Psalmlied. Jauchzet Gott, alle Welt! 2 Singet Ehre seinem Namen, machet herrlich sein Lob! 3 Sprechet zu Gott: Wie wunderbar sind deine Werke! Ob der Größe deiner Macht schmeicheln dir deine Feinde. 4 Alle Welt bete dich an und lobsinge dir, lobsinge deinem Namen! (Pause.) 5 Kommt her und schauet die Werke Gottes, dessen Tun an den Menschenkindern so wunderbar ist! 6 Er verwandelte das Meer in trockenes Land, durch den Strom gingen sie zu Fuß; daselbst freuten wir uns seiner. (2. Mose 14.21) (Josua 3.17) 7 Er herrscht durch seine Kraft ewiglich; seine Augen beobachten die Völker; die Widerspenstigen werden nicht aufkommen gegen ihn. (Pause.) 8 Preiset, ihr Nationen, unsern Gott, Lasset laut sein Lob erschallen, 9 der unsre Seelen ins Leben rief und unsre Füße nicht wanken ließ! 10 Denn du hast uns geprüft, o Gott, und uns geläutert, wie man Silber läutert; (Sprüche 17.3) 11 du hast uns ins Gefängnis wandern lassen, hast unsern Lenden eine schwere Last auferlegt; 12 du hast Menschen über unser Haupt fahren lassen; wir sind in Feuer und Wasser gekommen; aber du hast uns herausgeführt in die Freiheit. (Jesaja 43.2) 13 Darum will ich mit Brandopfern in dein Haus kommen und dir meine Gelübde bezahlen, 14 welche sich meinen Lippen entrungen haben und die mein Mund geredet hat, als mir bange war. 15 Fette Brandopfer will ich dir darbringen samt dem Rauch von Widdern; Rinder samt Böcken will ich zurichten. (Pause.) 16 Kommt her, höret zu, alle, die ihr Gott fürchtet; ich will erzählen, was er an meiner Seele getan hat! 17 Zu ihm rief ich mit meinem Munde, und Lobpreis war auf meiner Zunge. 18 Hätte ich Unrecht vorgehabt in meinem Herzen, so hätte der Herr nicht erhört; (Sprüche 28.9) (Johannes 9.31) 19 aber wahrlich, Gott hat erhört, er hat auf die Stimme meines Flehens geachtet. 20 Gelobt sei Gott, der mein Gebet nicht abgewiesen und seine Gnade nicht von mir gewendet hat!5. Mose - Kapitel 19
Aussonderung von Freistädten als Asyl
1 Wenn der HERR, dein Gott, die Völker ausgerottet hat, welcher Land dir der HERR, dein Gott, geben wird, daß du es einnehmest und in ihren Städten und Häusern wohnst, 2 sollst du dir drei Städte aussondern in dem Lande, das dir der HERR, dein Gott, geben wird einzunehmen. (5. Mose 4.41-43) 3 Und sollst den Weg dahin zurichten und das Gebiet deines Landes, das dir der HERR, dein Gott, austeilen wird, in drei Kreise scheiden, daß dahin fliehe, wer einen Totschlag getan hat. 4 Und also soll's sein mit der Sache des Totschlägers, der dahin flieht, daß er lebendig bleibe: wenn jemand seinen Nächsten schlägt, nicht vorsätzlich, und hat zuvor keinen Haß auf ihn gehabt,5 sondern als wenn jemand mit seinem Nächsten in den Wald ginge, Holz zu hauen, und seine Hand holte mit der Axt aus, das Holz abzuhauen, und das Eisen führe vom Stiel und träfe seinen Nächsten, daß er stürbe: der soll in dieser Städte eine fliehen, daß er lebendig bleibe, 6 auf daß nicht der Bluträcher dem Totschläger nachjage, weil sein Herz erhitzt ist, und ergreife ihn, weil der Weg so ferne ist, und schlage ihn tot, so er doch nicht des Todes schuldig ist, weil er keinen Haß gegen ihn getragen hat. 7 Darum gebiete ich dir, daß du drei Städte aussonderst. 8 Und so der HERR, dein Gott, deine Grenzen erweitern wird, wie er deinen Vätern geschworen hat, und gibt dir alles Land, das er geredet hat deinen Vätern zu geben
9 (so du anders alle diese Gebote halten wirst, daß du darnach tust, die ich dir heute gebiete, daß du den HERRN, deinen Gott, liebst und in seinen Wegen wandelst dein Leben lang), so sollst du noch drei Städte tun zu diesen dreien, 10 auf daß nicht unschuldig Blut in deinem Land vergossen werde, das dir der HERR, dein Gott, zum Erbe gibt, und Blutschulden auf dich kommen. 11 Wenn aber jemand Haß trägt wider seinen Nächsten und lauert auf ihn und macht sich über ihn und schlägt ihn tot und flieht in dieser Städte eine,
12 so sollen die Ältesten in seiner Stadt hinschicken und ihn von da holen lassen und ihn in die Hände des Bluträchers geben, daß er sterbe. 13 Deine Augen sollen ihn nicht verschonen, und du sollst das unschuldige Blut aus Israel tun, daß dir's wohl gehe.
Gegen Landraub und falsches Zeugnis
14 Du sollst deines Nächsten Grenze nicht zurücktreiben, die die Vorfahren gesetzt haben in deinem Erbteil, das du erbest in dem Lande, das dir der HERR, dein Gott, gegeben hat einzunehmen. (5. Mose 27.17)Bestrafung falscher Zeugen
15 Es soll kein einzelner Zeuge wider jemand auftreten über irgend eine Missetat oder Sünde, es sei welcherlei Sünde es sei, die man tun kann, sondern in dem Mund zweier oder dreier Zeugen soll die Sache bestehen. (5. Mose 17.6) (Johannes 8.17) (2. Korinther 13.1)16 Wenn ein frevler Zeuge wider jemand auftritt, über ihn zu bezeugen eine Übertretung,
17 so sollen die beiden Männer, die eine Sache miteinander haben, vor dem HERRN, vor den Priestern und Richtern stehen, die zur selben Zeit sein werden; (5. Mose 17.9) 18 und die Richter sollen wohl forschen. Und wenn der falsche Zeuge hat ein falsches Zeugnis wider seinen Bruder gegeben, 19 so sollt ihr ihm tun, wie er gedachte seinem Bruder zu tun, daß du das Böse von dir wegtust, 20 auf daß es die andern hören, sich fürchten und nicht mehr solche böse Stücke vornehmen zu tun unter dir. 21 Dein Auge soll sie nicht schonen; Seele um Seele, Auge um Auge, Zahn um Zahn, Hand um Hand, Fuß um Fuß. (2. Mose 21.23-25)