zurückEinzelansichtvor

Psalm - Kapitel 64

Psalm 64

1 Dem Vorsänger. Ein Psalm Davids. O Gott, höre meine Stimme, wenn ich seufze; behüte meine Seele, wenn der Feind mich schreckt! 2 Verbirg mich vor den geheimen Plänen der Bösewichter, vor der Rotte der Übeltäter, 3 deren Zungen so scharf sind wie Schwerter und die ihren Pfeil anlegen, ein bitteres Wort, 4 um damit heimlich den Unschuldigen zu treffen, plötzlich auf ihn zu schießen ohne Scheu. (Psalm 57.5) 5 Sie nehmen sich böse Sachen vor, verabreden sich, Schlingen zu legen, sagen: «Wer wird sie sehen?» (Psalm 11.2) 6 Sie ersinnen Tücken: «Wir sind fertig, halten unsern Plan geheim!» Eines jeden Inneres und sein Herz sind unerforschlich! (Psalm 94.7) 7 Aber Gott hat sie schon getroffen mit dem Pfeil; urplötzlich fühlten sie sich verwundet. 8 Und zwar hat ihre eigene Zunge sie zu Fall gebracht, so daß sich jedermann entsetzt, der sie sieht. 9 Da fürchten sich alle Leute und bekennen: «Das hat Gott getan!» und erkennen, daß es sein Werk ist. (Psalm 7.16) 10 Der Gerechte freut sich im HERRN und nimmt seine Zuflucht zu ihm, und alle aufrichtigen Herzen preisen sich glücklich.

zurückEinzelansichtvor

3. Mose - Kapitel 12

Bestimmungen für die Wöchnerinnen

1 Und der HERR redete mit Mose und sprach: 2 Rede mit den Kindern Israel und sprich: Wenn ein Weib empfängt und gebiert ein Knäblein, so soll sie sieben Tage unrein sein, wie wenn sie ihre Krankheit leidet. (3. Mose 15.19) 3 Und am achten Tage soll man das Fleisch seiner Vorhaut beschneiden. (1. Mose 17.11-12) (Lukas 2.21) (Johannes 7.22) 4 Und sie soll daheimbleiben dreiunddreißig Tage im Blut ihrer Reinigung. Kein Heiliges soll sie anrühren, und zum Heiligtum soll sie nicht kommen, bis daß die Tage ihrer Reinigung aus sind. 5 Gebiert sie aber ein Mägdlein, so soll sie zwei Wochen unrein sein, wie wenn sie ihre Krankheit leidet, und soll sechsundsechzig Tage daheimbleiben in dem Blut ihrer Reinigung. 6 Und wenn die Tage ihrer Reinigung aus sind für den Sohn oder für die Tochter, soll sie ein jähriges Lamm bringen zum Brandopfer und eine junge Taube oder Turteltaube zum Sündopfer dem Priester vor die Tür der Hütte des Stifts. (3. Mose 5.7)
7 Der soll es opfern vor dem HERRN und sie versöhnen, so wird sie rein von ihrem Blutgang. Das ist das Gesetz für die, so ein Knäblein oder Mägdlein gebiert. 8 Vermag aber ihre Hand nicht ein Schaf, so nehme sie zwei Turteltauben oder zwei junge Tauben, eine zum Brandopfer, die andere zum Sündopfer; so soll sie der Priester versöhnen, daß sie rein werde. (Lukas 2.24)