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Psalm - Kapitel 61

Psalm 61

1 Dem Vorsänger. Mit Saitenspiel. Von David. Höre, o Gott, mein Schreien, merke auf mein Gebet! 2 Vom Ende der Erde rufe ich zu dir in der Angst meines Herzens: Führe du mich auf den Felsen, der mir zu hoch ist! 3 Denn du bist meine Zuflucht geworden, ein starker Turm vor dem Feind. (Pause.) (Psalm 18.2-3) (Psalm 71.3) 4 Laß mich ewiglich wohnen in deinem Zelte, mich bergen im Schatten deiner Flügel! 5 Denn du, o Gott, hast auf meine Gelübde gehört, du hast mir das Erbteil derer gegeben, die deinen Namen fürchten. (Psalm 63.3) 6 Verleihe dem Könige langes Leben, daß seine Jahre Geschlechter überdauern; 7 möge er ewiglich vor Gottes Angesicht bleiben; gib, daß Gnade und Treue ihn behüten! (Psalm 21.5) 8 Also will ich deinen Namen immerdar preisen, um meine Gelübde zu bezahlen Tag für Tag. (2. Samuel 7.16)

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3. Mose - Kapitel 12

Bestimmungen für die Wöchnerinnen

1 Und der HERR redete mit Mose und sprach: 2 Rede mit den Kindern Israel und sprich: Wenn ein Weib empfängt und gebiert ein Knäblein, so soll sie sieben Tage unrein sein, wie wenn sie ihre Krankheit leidet. (3. Mose 15.19) 3 Und am achten Tage soll man das Fleisch seiner Vorhaut beschneiden. (1. Mose 17.11-12) (Lukas 2.21) (Johannes 7.22) 4 Und sie soll daheimbleiben dreiunddreißig Tage im Blut ihrer Reinigung. Kein Heiliges soll sie anrühren, und zum Heiligtum soll sie nicht kommen, bis daß die Tage ihrer Reinigung aus sind. 5 Gebiert sie aber ein Mägdlein, so soll sie zwei Wochen unrein sein, wie wenn sie ihre Krankheit leidet, und soll sechsundsechzig Tage daheimbleiben in dem Blut ihrer Reinigung. 6 Und wenn die Tage ihrer Reinigung aus sind für den Sohn oder für die Tochter, soll sie ein jähriges Lamm bringen zum Brandopfer und eine junge Taube oder Turteltaube zum Sündopfer dem Priester vor die Tür der Hütte des Stifts. (3. Mose 5.7)
7 Der soll es opfern vor dem HERRN und sie versöhnen, so wird sie rein von ihrem Blutgang. Das ist das Gesetz für die, so ein Knäblein oder Mägdlein gebiert. 8 Vermag aber ihre Hand nicht ein Schaf, so nehme sie zwei Turteltauben oder zwei junge Tauben, eine zum Brandopfer, die andere zum Sündopfer; so soll sie der Priester versöhnen, daß sie rein werde. (Lukas 2.24)