zurückEinzelansichtvor

Psalm - Kapitel 60

Psalm 60

1 Dem Vorsänger. Auf Schuschan Edut. Eine Denkschrift von David; zum Lehren. Als er gestritten hatte mit den Syrern von Mesopotamien und mit den Syrern von Zoba, und Joab zurückkehrte und die Edomiter im Salztal schlug, zwölftausend Mann. O Gott, der du uns verstoßen und in deinem Zorn zerrissen hast, stelle uns wieder her! 2 Der du die Erde erschüttert und zerspalten hast, heile ihre Brüche; denn sie wankt. (2. Samuel 8.3) (2. Samuel 8.13) (2. Samuel 10.13) (2. Samuel 10.18) 3 Du hast dein Volk Schweres sehen lassen, du tränktest uns mit Taumelwein. 4 Du hast denen, die dich fürchten, ein Panier gegeben, daß sie sich erheben angesichts deiner Treue. (Pause.) 5 Auf daß deine Geliebten errettet werden, laß siegen deine Rechte und erhöre uns! (Jesaja 51.17) (Jesaja 51.22) 6 Gott hat gesprochen in seinem Heiligtum: «Ich will frohlocken! Ich will Sichem teilen und das Tal Suchot vermessen; (Psalm 20.6) 7 Gilead ist mein, und Manasse ist mein, Ephraim ist meines Hauptes Wehr, Juda mein Herrscherstab; (Psalm 108.7) 8 Moab ist mein Waschbecken, über Edom werfe ich meinen Schuh, jauchze mir zu, Philisterland!» 9 Wer führt mich in eine feste Stadt, wer geleitet mich nach Edom? (1. Mose 49.10) 10 Wirst du es nicht tun, o Gott, der du uns verstoßen hast? Oder solltest du, o Gott, nicht ausziehen mit unserm Heer? 11 Schaffe uns Hilfe in der Not, denn eitel ist Menschenhilfe! 12 Mit Gott wollen wir Taten tun; er wird unsre Feinde untertreten.

zurückEinzelansichtvor

4. Mose - Kapitel 30

Gesetze über die Verbindlichkeit von Gelübden

1 Und Mose sagte den Kindern Israel alles, was ihm der HERR geboten hatte. 2 Und Mose redete mit den Fürsten der Stämme der Kinder Israel und sprach: das ist's, was der HERR geboten hat:
3 Wenn jemand dem HERRN ein Gelübde tut oder einen Eid schwört, daß er seine Seele verbindet, der soll sein Wort nicht aufheben, sondern alles tun, wie es zu seinem Munde ist ausgegangen. (3. Mose 27.2) (5. Mose 23.22) (Richter 11.35) (Prediger 5.3-4)
4 Wenn ein Weib dem HERRN ein Gelübde tut und sich verbindet, solange sie in ihres Vaters Hause und ledig ist,
5 und ihr Gelübde und Verbündnis, das sie nimmt auf ihre Seele, kommt vor ihren Vater, und er schweigt dazu, so gilt all ihr Gelübde und all ihr Verbündnis, das sie ihrer Seele aufgelegt hat. 6 Wo aber ihr Vater ihr wehrt des Tages, wenn er's hört, so gilt kein Gelübde noch Verbündnis, das sie auf ihre Seele gelegt hat; und der HERR wird ihr gnädig sein, weil ihr Vater ihr gewehrt hat. 7 Wird sie aber eines Mannes und hat ein Gelübde auf sich oder ist ihr aus ihren Lippen ein Verbündnis entfahren über ihre Seele,
8 und der Mann hört es, und schweigt desselben Tages, wenn er's hört, so gilt ihr Gelübde und Verbündnis, das sie auf ihre Seele genommen hat. 9 Wo aber ihr Mann ihr wehrt des Tages, wenn er's hört, so ist ihr Gelübde los, das sie auf sich hat, und das Verbündnis, das ihr aus den Lippen entfahren ist über ihre Seele; und der HERR wird ihr gnädig sein. 10 Das Gelübde einer Witwe und Verstoßenen, alles Verbündnis, das sie nimmt auf ihre Seele, das gilt auf ihr.
11 Wenn eine in ihres Mannes Hause gelobt oder sich mit einem Eide verbindet über ihre Seele,
12 und ihr Mann hört es, und schweigt dazu und wehrt es nicht, so gilt all dasselbe Gelübde und alles Verbündnis, das sie auflegt ihrer Seele. 13 Macht's aber ihr Mann des Tages los, wenn er's hört, so gilt das nichts, was aus ihren Lippen gegangen ist, was sie gelobt oder wozu sie sich verbunden hat über ihre Seele; denn ihr Mann hat's losgemacht, und der HERR wird ihr gnädig sein. 14 Alle Gelübde und Eide, die verbinden den Leib zu kasteien, mag ihr Mann bekräftigen oder aufheben also: 15 wenn er dazu schweigt von einem Tag zum andern, so bekräftigt er alle ihre Gelübde und Verbündnisse, die sie auf sich hat, darum daß er geschwiegen hat des Tages, da er's hörte; 16 wird er's aber aufheben, nachdem er's gehört hat, so soll er ihre Missetat tragen. 17 Das sind die Satzungen, die der HERR dem Mose geboten hat zwischen Mann und Weib, zwischen Vater und Tochter, solange sie noch ledig ist in ihres Vaters Hause.