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Psalm - Kapitel 6

Psalm 6

1 Dem Vorsänger. Mit Saitenspiel; auf der achtsaitigen Harfe. Ein Psalm Davids. HERR, strafe mich nicht in deinem Zorn, züchtige mich nicht in deinem Grimm! 2 Sei mir gnädig, o HERR, denn ich verschmachte; heile mich, o HERR, denn meine Gebeine sind erschrocken, (Psalm 38.2) (Jeremia 10.24) 3 und meine Seele ist sehr erschrocken; und du, HERR, wie lange? (Psalm 51.10) 4 Kehre wieder, HERR, rette meine Seele; hilf mir um deiner Gnade willen! (Psalm 13.2-3) 5 Denn im Tode gedenkt man deiner nicht; wer wird dir im Totenreiche lobsingen? 6 Ich bin müde vom Seufzen; ich schwemme mein Bett die ganze Nacht, benetze mein Lager mit meinen Tränen. (Psalm 30.10) (Psalm 88.11) (Psalm 115.17) 7 Mein Auge ist vertrocknet vor Kummer, gealtert ob all meinen Feinden. 8 Weichet von mir, ihr Übeltäter alle; denn der HERR hat die Stimme meines Weinens gehört! (Hiob 17.7) (Psalm 31.10) 9 Der HERR hat mein Flehen gehört, der HERR nimmt mein Gebet an! 10 Alle meine Feinde müssen zuschanden werden und sehr erschrecken; sie sollen plötzlich mit Schanden umkehren.

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3. Mose - Kapitel 12

Bestimmungen für die Wöchnerinnen

1 Und der HERR redete mit Mose und sprach: 2 Rede mit den Kindern Israel und sprich: Wenn ein Weib empfängt und gebiert ein Knäblein, so soll sie sieben Tage unrein sein, wie wenn sie ihre Krankheit leidet. (3. Mose 15.19) 3 Und am achten Tage soll man das Fleisch seiner Vorhaut beschneiden. (1. Mose 17.11-12) (Lukas 2.21) (Johannes 7.22) 4 Und sie soll daheimbleiben dreiunddreißig Tage im Blut ihrer Reinigung. Kein Heiliges soll sie anrühren, und zum Heiligtum soll sie nicht kommen, bis daß die Tage ihrer Reinigung aus sind. 5 Gebiert sie aber ein Mägdlein, so soll sie zwei Wochen unrein sein, wie wenn sie ihre Krankheit leidet, und soll sechsundsechzig Tage daheimbleiben in dem Blut ihrer Reinigung. 6 Und wenn die Tage ihrer Reinigung aus sind für den Sohn oder für die Tochter, soll sie ein jähriges Lamm bringen zum Brandopfer und eine junge Taube oder Turteltaube zum Sündopfer dem Priester vor die Tür der Hütte des Stifts. (3. Mose 5.7)
7 Der soll es opfern vor dem HERRN und sie versöhnen, so wird sie rein von ihrem Blutgang. Das ist das Gesetz für die, so ein Knäblein oder Mägdlein gebiert. 8 Vermag aber ihre Hand nicht ein Schaf, so nehme sie zwei Turteltauben oder zwei junge Tauben, eine zum Brandopfer, die andere zum Sündopfer; so soll sie der Priester versöhnen, daß sie rein werde. (Lukas 2.24)