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Psalm - Kapitel 58

Psalm 58

1 Dem Vorsänger. «Verdirb nicht.» Eine Denkschrift von David. Seid ihr denn wirklich stumm, wo ihr Recht sprechen, wo ihr ein richtiges Urteil fällen solltet, ihr Menschenkinder? 2 Statt dessen schmiedet ihr Unrecht im Herzen, im Lande teilen eure Hände Mißhandlungen aus. (Psalm 82.1) 3 Die Gottlosen sind von Mutterleib an auf falscher Bahn, die Lügner gehn von Geburt an auf dem Irrweg. 4 Sie haben Gift wie Schlangengift, wie eine taube Otter, die ihr Ohr verstopft, 5 die nicht hören will auf die Stimme des Schlangenbeschwörers, des Zauberers, der den Bann sprechen kann. 6 O Gott, reiße ihnen die Zähne aus dem Maul; HERR, zerschmettere den jungen Löwen das Gebiß! (Prediger 10.11) 7 Laß sie zerrinnen wie Wasser, das sich verläuft! Legt er seinen Pfeil an, so seien sie wie abgeschnitten! 8 Sie sollen sein wie eine Schnecke, die dahingeht und vergeht, wie eine Fehlgeburt, welche niemals die Sonne sah! 9 Ehe noch eure Hecken die Dornen bemerken, erfasse sie, wenn sie noch frisch sind, die Feuerglut! 10 Der Gerechte wird sich freuen, wenn er solche Rache sieht, und wird seine Füße baden in des Gottlosen Blut. 11 Und die Leute werden sagen: Es gibt doch einen Lohn für den Gerechten; es gibt doch einen Gott, der richtet auf Erden!

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3. Mose - Kapitel 12

Bestimmungen für die Wöchnerinnen

1 Und der HERR redete mit Mose und sprach: 2 Rede mit den Kindern Israel und sprich: Wenn ein Weib empfängt und gebiert ein Knäblein, so soll sie sieben Tage unrein sein, wie wenn sie ihre Krankheit leidet. (3. Mose 15.19) 3 Und am achten Tage soll man das Fleisch seiner Vorhaut beschneiden. (1. Mose 17.11-12) (Lukas 2.21) (Johannes 7.22) 4 Und sie soll daheimbleiben dreiunddreißig Tage im Blut ihrer Reinigung. Kein Heiliges soll sie anrühren, und zum Heiligtum soll sie nicht kommen, bis daß die Tage ihrer Reinigung aus sind. 5 Gebiert sie aber ein Mägdlein, so soll sie zwei Wochen unrein sein, wie wenn sie ihre Krankheit leidet, und soll sechsundsechzig Tage daheimbleiben in dem Blut ihrer Reinigung. 6 Und wenn die Tage ihrer Reinigung aus sind für den Sohn oder für die Tochter, soll sie ein jähriges Lamm bringen zum Brandopfer und eine junge Taube oder Turteltaube zum Sündopfer dem Priester vor die Tür der Hütte des Stifts. (3. Mose 5.7)
7 Der soll es opfern vor dem HERRN und sie versöhnen, so wird sie rein von ihrem Blutgang. Das ist das Gesetz für die, so ein Knäblein oder Mägdlein gebiert. 8 Vermag aber ihre Hand nicht ein Schaf, so nehme sie zwei Turteltauben oder zwei junge Tauben, eine zum Brandopfer, die andere zum Sündopfer; so soll sie der Priester versöhnen, daß sie rein werde. (Lukas 2.24)