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Psalm - Kapitel 57

Psalm 57

1 Dem Vorsänger. «Verdirb nicht.» Eine Denkschrift Davids; als er vor Saul in die Höhle floh. Sei mir gnädig, o Gott, sei mir gnädig; denn bei dir birgt sich meine Seele, und unter dem Schatten deiner Flügel nehme ich Zuflucht, bis das Unglück vorüber ist. (1. Samuel 22.1) 2 Ich rufe zu Gott, dem Allerhöchsten, zu Gott, der wohltut an mir. (Psalm 91.1-2) 3 Er wird mir vom Himmel Rettung senden, zum Hohn machen den, der wider mich schnaubt. (Pause.) Gott wird seine Gnade und Wahrheit senden. 4 Meine Seele ist mitten unter Löwen, ich liege zwischen Feuerbränden, wohne unter Menschenkindern, deren Zähne Speere und Pfeile und deren Zungen scharfe Schwerter sind. 5 Erhebe dich, o Gott, über den Himmel, über die ganze Erde deine Herrlichkeit! 6 Sie haben meinen Füßen ein Netz gestellt, meine Seele niedergebeugt; sie höhlten eine Grube aus, fielen aber selbst hinein! (Pause.) 7 Mein Herz ist bereit, o Gott, mein Herz ist bereit, ich will singen und spielen. (Psalm 7.16) 8 Wache auf, meine Ehre, Psalter und Harfe, wacht auf! Ich will mit dem Morgenrot erwachen. (Psalm 108.2-6) 9 Herr, ich will dich preisen unter den Völkern, ich will dir lobsingen unter den Leuten; (Psalm 16.9) 10 denn deine Gnade ist groß; sie reicht bis zum Himmel, und deine Wahrheit bis zu den Wolken! 11 Erhebe dich, o Gott, über den Himmel, über die ganze Erde deine Herrlichkeit! (Psalm 36.6)

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3. Mose - Kapitel 12

Bestimmungen für die Wöchnerinnen

1 Und der HERR redete mit Mose und sprach: 2 Rede mit den Kindern Israel und sprich: Wenn ein Weib empfängt und gebiert ein Knäblein, so soll sie sieben Tage unrein sein, wie wenn sie ihre Krankheit leidet. (3. Mose 15.19) 3 Und am achten Tage soll man das Fleisch seiner Vorhaut beschneiden. (1. Mose 17.11-12) (Lukas 2.21) (Johannes 7.22) 4 Und sie soll daheimbleiben dreiunddreißig Tage im Blut ihrer Reinigung. Kein Heiliges soll sie anrühren, und zum Heiligtum soll sie nicht kommen, bis daß die Tage ihrer Reinigung aus sind. 5 Gebiert sie aber ein Mägdlein, so soll sie zwei Wochen unrein sein, wie wenn sie ihre Krankheit leidet, und soll sechsundsechzig Tage daheimbleiben in dem Blut ihrer Reinigung. 6 Und wenn die Tage ihrer Reinigung aus sind für den Sohn oder für die Tochter, soll sie ein jähriges Lamm bringen zum Brandopfer und eine junge Taube oder Turteltaube zum Sündopfer dem Priester vor die Tür der Hütte des Stifts. (3. Mose 5.7)
7 Der soll es opfern vor dem HERRN und sie versöhnen, so wird sie rein von ihrem Blutgang. Das ist das Gesetz für die, so ein Knäblein oder Mägdlein gebiert. 8 Vermag aber ihre Hand nicht ein Schaf, so nehme sie zwei Turteltauben oder zwei junge Tauben, eine zum Brandopfer, die andere zum Sündopfer; so soll sie der Priester versöhnen, daß sie rein werde. (Lukas 2.24)