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Psalm - Kapitel 56

Psalm 56

1 Dem Vorsänger. «Von der stummen Taube unter den Fremden.» Eine Denkschrift Davids; als ihn die Philister ergriffen zu Gat. O Gott, sei mir gnädig; denn es schnaubt ein Mensch wider mich, immerfort bekriegt und bedrängt er mich! (1. Samuel 21.11) 2 Meine Widersacher schnauben den ganzen Tag, ja viele Hohe streiten wider mich. 3 Wenn mir angst ist, vertraue ich auf dich! 4 In Gott will ich rühmen sein Wort; auf Gott vertraue ich und habe keine Furcht; was kann Fleisch mir antun? 5 Täglich lauern sie auf meine Worte, auf mein Unglück gehen alle ihre Gedanken; (Psalm 27.1) (Psalm 118.6) (Jesaja 12.2) (Jesaja 51.12) (Hebräer 13.6) 6 sie rotten sich zusammen, lauschen im Verborgenen, beobachten meine Tritte und lauern auf mein Leben. 7 Sollten sie bei ihrer Bosheit entrinnen? O Gott, stürze die Völker im Zorn! 8 Du zählst, wie oft ich fliehen muß; sammle meine Tränen in deinen Schlauch! Stehen sie nicht in deinem Buch? 9 Am Tage, da ich rufe, weichen meine Feinde zurück; das weiß ich, daß Gott für mich ist. 10 In Gott will ich rühmen das Wort, im HERRN will ich rühmen das Wort; 11 auf Gott vertraue ich und habe keine Furcht; was kann ein Mensch mir antun? 12 Die Gelübde, die ich dir, o Gott, gelobt, liegen auf mir; ich will dir Dankopfer bezahlen! 13 Denn hast du nicht meine Seele vom Tode errettet, meine Füße vom Gleiten, damit ich vor Gottes Angesicht wandle im Lichte des Lebens?

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3. Mose - Kapitel 12

Bestimmungen für die Wöchnerinnen

1 Und der HERR redete mit Mose und sprach: 2 Rede mit den Kindern Israel und sprich: Wenn ein Weib empfängt und gebiert ein Knäblein, so soll sie sieben Tage unrein sein, wie wenn sie ihre Krankheit leidet. (3. Mose 15.19) 3 Und am achten Tage soll man das Fleisch seiner Vorhaut beschneiden. (1. Mose 17.11-12) (Lukas 2.21) (Johannes 7.22) 4 Und sie soll daheimbleiben dreiunddreißig Tage im Blut ihrer Reinigung. Kein Heiliges soll sie anrühren, und zum Heiligtum soll sie nicht kommen, bis daß die Tage ihrer Reinigung aus sind. 5 Gebiert sie aber ein Mägdlein, so soll sie zwei Wochen unrein sein, wie wenn sie ihre Krankheit leidet, und soll sechsundsechzig Tage daheimbleiben in dem Blut ihrer Reinigung. 6 Und wenn die Tage ihrer Reinigung aus sind für den Sohn oder für die Tochter, soll sie ein jähriges Lamm bringen zum Brandopfer und eine junge Taube oder Turteltaube zum Sündopfer dem Priester vor die Tür der Hütte des Stifts. (3. Mose 5.7)
7 Der soll es opfern vor dem HERRN und sie versöhnen, so wird sie rein von ihrem Blutgang. Das ist das Gesetz für die, so ein Knäblein oder Mägdlein gebiert. 8 Vermag aber ihre Hand nicht ein Schaf, so nehme sie zwei Turteltauben oder zwei junge Tauben, eine zum Brandopfer, die andere zum Sündopfer; so soll sie der Priester versöhnen, daß sie rein werde. (Lukas 2.24)