Psalm - Kapitel 50
Psalm 50
1 Ein Psalm Asaphs: Der HERR, der starke Gott, hat geredet und ruft der Welt zu vom Aufgang der Sonne bis zu ihrem Niedergang. (1. Chronik 25.1) 2 Aus Zion, der Schönheit Vollendung, bricht Gottes Glanz hervor. 3 Unser Gott kommt und schweigt nicht; verzehrendes Feuer ist vor ihm, und es stürmt gewaltig um ihn her. (Psalm 96.13) 4 Er ruft den Himmel droben und die Erde zum Gericht seines Volkes herbei. (Jesaja 1.2) 5 Versammelt mir meine Frommen, die einen Bund mit mir gemacht haben über dem Opfer. (2. Mose 24.4-8) 6 Da verkündigten die Himmel seine Gerechtigkeit, daß Gott selbst Richter ist. (Pause.) 7 Höre, mein Volk, so will ich reden; Israel, ich lege gegen dich Zeugnis ab: Ich, Gott, bin dein Gott. 8 Deiner Opfer halben will ich dich nicht strafen, sind doch deine Brandopfer stets vor mir. (Jesaja 1.11) 9 Ich will keinen Farren aus deinem Hause nehmen, noch Böcke aus deinen Ställen! 10 Denn mein sind alle Tiere des Waldes, das Vieh auf den Bergen zu Tausenden. 11 Ich kenne alle Vögel auf den Bergen, und was sich auf dem Felde regt, ist mir bekannt. 12 Wenn mich hungerte, so würde ich es dir nicht sagen; denn mein ist der Erdkreis und was ihn erfüllt. 13 Soll ich Ochsenfleisch essen oder Bocksblut trinken? 14 Opfere Gott Dank und bezahle dem Höchsten deine Gelübde; 15 und rufe mich an am Tage der Not, so will ich dich erretten, und du sollst mich ehren! (Hiob 22.27) (Psalm 81.8) (Psalm 91.15) 16 Aber zum Gottlosen spricht Gott: Was zählst du meine Satzungen her und nimmst meinen Bund in deinen Mund, (Römer 2.21-23) 17 so du doch Zucht hassest und wirfst meine Worte hinter dich? 18 Wenn du einen Dieb siehst, so befreundest du dich mit ihm und hast Gemeinschaft mit Ehebrechern; (Epheser 5.11) 19 deinen Mund lässest du Böses reden, und deine Zunge flicht Betrug; 20 du sitzest und redest wider deinen Bruder, deiner Mutter Sohn verleumdest du! 21 Das hast du getan, und ich habe geschwiegen; da meintest du, ich sei gleich wie du; aber ich will dich strafen und es dir vor Augen stellen! (Psalm 73.11) 22 Merket doch das, die ihr Gottes vergesset, daß ich nicht hinwegraffe und kein Erretter da sei! 23 Wer Dank opfert, der ehrt mich, und wer den Weg bahnt, dem zeige ich Gottes Heil!5. Mose - Kapitel 19
Aussonderung von Freistädten als Asyl
1 Wenn der HERR, dein Gott, die Völker ausgerottet hat, welcher Land dir der HERR, dein Gott, geben wird, daß du es einnehmest und in ihren Städten und Häusern wohnst, 2 sollst du dir drei Städte aussondern in dem Lande, das dir der HERR, dein Gott, geben wird einzunehmen. (5. Mose 4.41-43) 3 Und sollst den Weg dahin zurichten und das Gebiet deines Landes, das dir der HERR, dein Gott, austeilen wird, in drei Kreise scheiden, daß dahin fliehe, wer einen Totschlag getan hat. 4 Und also soll's sein mit der Sache des Totschlägers, der dahin flieht, daß er lebendig bleibe: wenn jemand seinen Nächsten schlägt, nicht vorsätzlich, und hat zuvor keinen Haß auf ihn gehabt,5 sondern als wenn jemand mit seinem Nächsten in den Wald ginge, Holz zu hauen, und seine Hand holte mit der Axt aus, das Holz abzuhauen, und das Eisen führe vom Stiel und träfe seinen Nächsten, daß er stürbe: der soll in dieser Städte eine fliehen, daß er lebendig bleibe, 6 auf daß nicht der Bluträcher dem Totschläger nachjage, weil sein Herz erhitzt ist, und ergreife ihn, weil der Weg so ferne ist, und schlage ihn tot, so er doch nicht des Todes schuldig ist, weil er keinen Haß gegen ihn getragen hat. 7 Darum gebiete ich dir, daß du drei Städte aussonderst. 8 Und so der HERR, dein Gott, deine Grenzen erweitern wird, wie er deinen Vätern geschworen hat, und gibt dir alles Land, das er geredet hat deinen Vätern zu geben
9 (so du anders alle diese Gebote halten wirst, daß du darnach tust, die ich dir heute gebiete, daß du den HERRN, deinen Gott, liebst und in seinen Wegen wandelst dein Leben lang), so sollst du noch drei Städte tun zu diesen dreien, 10 auf daß nicht unschuldig Blut in deinem Land vergossen werde, das dir der HERR, dein Gott, zum Erbe gibt, und Blutschulden auf dich kommen. 11 Wenn aber jemand Haß trägt wider seinen Nächsten und lauert auf ihn und macht sich über ihn und schlägt ihn tot und flieht in dieser Städte eine,
12 so sollen die Ältesten in seiner Stadt hinschicken und ihn von da holen lassen und ihn in die Hände des Bluträchers geben, daß er sterbe. 13 Deine Augen sollen ihn nicht verschonen, und du sollst das unschuldige Blut aus Israel tun, daß dir's wohl gehe.
Gegen Landraub und falsches Zeugnis
14 Du sollst deines Nächsten Grenze nicht zurücktreiben, die die Vorfahren gesetzt haben in deinem Erbteil, das du erbest in dem Lande, das dir der HERR, dein Gott, gegeben hat einzunehmen. (5. Mose 27.17)Bestrafung falscher Zeugen
15 Es soll kein einzelner Zeuge wider jemand auftreten über irgend eine Missetat oder Sünde, es sei welcherlei Sünde es sei, die man tun kann, sondern in dem Mund zweier oder dreier Zeugen soll die Sache bestehen. (5. Mose 17.6) (Johannes 8.17) (2. Korinther 13.1)16 Wenn ein frevler Zeuge wider jemand auftritt, über ihn zu bezeugen eine Übertretung,
17 so sollen die beiden Männer, die eine Sache miteinander haben, vor dem HERRN, vor den Priestern und Richtern stehen, die zur selben Zeit sein werden; (5. Mose 17.9) 18 und die Richter sollen wohl forschen. Und wenn der falsche Zeuge hat ein falsches Zeugnis wider seinen Bruder gegeben, 19 so sollt ihr ihm tun, wie er gedachte seinem Bruder zu tun, daß du das Böse von dir wegtust, 20 auf daß es die andern hören, sich fürchten und nicht mehr solche böse Stücke vornehmen zu tun unter dir. 21 Dein Auge soll sie nicht schonen; Seele um Seele, Auge um Auge, Zahn um Zahn, Hand um Hand, Fuß um Fuß. (2. Mose 21.23-25)