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Psalm - Kapitel 50

Psalm 50

1 Ein Psalm Asaphs: Der HERR, der starke Gott, hat geredet und ruft der Welt zu vom Aufgang der Sonne bis zu ihrem Niedergang. (1. Chronik 25.1) 2 Aus Zion, der Schönheit Vollendung, bricht Gottes Glanz hervor. 3 Unser Gott kommt und schweigt nicht; verzehrendes Feuer ist vor ihm, und es stürmt gewaltig um ihn her. (Psalm 96.13) 4 Er ruft den Himmel droben und die Erde zum Gericht seines Volkes herbei. (Jesaja 1.2) 5 Versammelt mir meine Frommen, die einen Bund mit mir gemacht haben über dem Opfer. (2. Mose 24.4-8) 6 Da verkündigten die Himmel seine Gerechtigkeit, daß Gott selbst Richter ist. (Pause.) 7 Höre, mein Volk, so will ich reden; Israel, ich lege gegen dich Zeugnis ab: Ich, Gott, bin dein Gott. 8 Deiner Opfer halben will ich dich nicht strafen, sind doch deine Brandopfer stets vor mir. (Jesaja 1.11) 9 Ich will keinen Farren aus deinem Hause nehmen, noch Böcke aus deinen Ställen! 10 Denn mein sind alle Tiere des Waldes, das Vieh auf den Bergen zu Tausenden. 11 Ich kenne alle Vögel auf den Bergen, und was sich auf dem Felde regt, ist mir bekannt. 12 Wenn mich hungerte, so würde ich es dir nicht sagen; denn mein ist der Erdkreis und was ihn erfüllt. 13 Soll ich Ochsenfleisch essen oder Bocksblut trinken? 14 Opfere Gott Dank und bezahle dem Höchsten deine Gelübde; 15 und rufe mich an am Tage der Not, so will ich dich erretten, und du sollst mich ehren! (Hiob 22.27) (Psalm 81.8) (Psalm 91.15) 16 Aber zum Gottlosen spricht Gott: Was zählst du meine Satzungen her und nimmst meinen Bund in deinen Mund, (Römer 2.21-23) 17 so du doch Zucht hassest und wirfst meine Worte hinter dich? 18 Wenn du einen Dieb siehst, so befreundest du dich mit ihm und hast Gemeinschaft mit Ehebrechern; (Epheser 5.11) 19 deinen Mund lässest du Böses reden, und deine Zunge flicht Betrug; 20 du sitzest und redest wider deinen Bruder, deiner Mutter Sohn verleumdest du! 21 Das hast du getan, und ich habe geschwiegen; da meintest du, ich sei gleich wie du; aber ich will dich strafen und es dir vor Augen stellen! (Psalm 73.11) 22 Merket doch das, die ihr Gottes vergesset, daß ich nicht hinwegraffe und kein Erretter da sei! 23 Wer Dank opfert, der ehrt mich, und wer den Weg bahnt, dem zeige ich Gottes Heil!

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3. Mose - Kapitel 12

Bestimmungen für die Wöchnerinnen

1 Und der HERR redete mit Mose und sprach: 2 Rede mit den Kindern Israel und sprich: Wenn ein Weib empfängt und gebiert ein Knäblein, so soll sie sieben Tage unrein sein, wie wenn sie ihre Krankheit leidet. (3. Mose 15.19) 3 Und am achten Tage soll man das Fleisch seiner Vorhaut beschneiden. (1. Mose 17.11-12) (Lukas 2.21) (Johannes 7.22) 4 Und sie soll daheimbleiben dreiunddreißig Tage im Blut ihrer Reinigung. Kein Heiliges soll sie anrühren, und zum Heiligtum soll sie nicht kommen, bis daß die Tage ihrer Reinigung aus sind. 5 Gebiert sie aber ein Mägdlein, so soll sie zwei Wochen unrein sein, wie wenn sie ihre Krankheit leidet, und soll sechsundsechzig Tage daheimbleiben in dem Blut ihrer Reinigung. 6 Und wenn die Tage ihrer Reinigung aus sind für den Sohn oder für die Tochter, soll sie ein jähriges Lamm bringen zum Brandopfer und eine junge Taube oder Turteltaube zum Sündopfer dem Priester vor die Tür der Hütte des Stifts. (3. Mose 5.7)
7 Der soll es opfern vor dem HERRN und sie versöhnen, so wird sie rein von ihrem Blutgang. Das ist das Gesetz für die, so ein Knäblein oder Mägdlein gebiert. 8 Vermag aber ihre Hand nicht ein Schaf, so nehme sie zwei Turteltauben oder zwei junge Tauben, eine zum Brandopfer, die andere zum Sündopfer; so soll sie der Priester versöhnen, daß sie rein werde. (Lukas 2.24)