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Psalm - Kapitel 5

Psalm 5

1 Dem Vorsänger. Mit Flötenspiel. Ein Psalm Davids. Vernimm, o HERR, mein Reden, merke auf mein Seufzen! 2 Achte auf die Stimme meines Schreiens, mein König und mein Gott; denn zu dir will ich beten! 3 HERR, frühe wollest du meine Stimme hören; frühe will ich dir zu Befehl sein und ausschauen; (Psalm 84.4) 4 denn du bist nicht ein Gott, dem lockeres Wesen gefällt; wer böse ist, bleibt nicht bei dir. 5 Die Prahler bestehen vor deinen Augen nicht; du hassest alle Übeltäter. 6 Du bringst die Lügner um; den Blutgierigen und Falschen verabscheut der HERR. 7 Ich aber darf durch deine große Gnade in dein Haus eingehen; ich will anbeten, zu deinem heiligen Tempel gewendet, in deiner Furcht. 8 HERR, leite mich in deiner Gerechtigkeit um meiner Feinde willen, ebne deinen Weg vor mir her! (Psalm 26.8) 9 Denn in ihrem Munde ist nichts Zuverlässiges; ihr Herz ist ein Abgrund, ihr Rachen ein offenes Grab, glatte Zungen haben sie. 10 Sprich sie schuldig, o Gott, laß sie fallen ob ihren Ratschlägen, verstoße sie um ihrer vielen Übertretungen willen; denn sie haben sich empört wider dich. (Römer 6.13) 11 Aber laß sich freuen alle, die auf dich vertrauen, ewiglich laß sie jubeln und beschirme sie; und fröhlich sollen sein in dir, die deinen Namen lieben! 12 Denn du, HERR, segnest den Gerechten; du umgibst ihn mit Gnade wie mit einem Schilde. (Psalm 40.17)

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4. Mose - Kapitel 36

Erbtöchter sollen nicht außerhalb des vßterlichen Stammes heiraten

1 Und die obersten Väter des Geschlechts der Kinder Gileads, des Sohnes Machirs, der Manasses Sohn war, von den Geschlechtern der Kinder Joseph, traten herzu und redeten vor Mose und vor den Fürsten, den obersten Vätern der Kinder Israel, 2 und sprachen: Meinem Herrn hat der HERR geboten, daß man das Land zum Erbteil geben sollte durchs Los den Kindern Israel; auch ward meinem Herrn geboten von dem HERRN, daß man das Erbteil Zelophehads, unsers Bruders, seinen Töchtern geben soll. (4. Mose 26.55) (4. Mose 27.6-7) 3 Wenn sie jemand aus den Stämmen der Kinder Israel zu Weibern nimmt, so wird unserer Väter Erbteil weniger werden, und so viel sie haben, wird zu dem Erbteil kommen des Stammes, dahin sie kommen; also wird das Los unseres Erbteils verringert. 4 Wenn nun das Halljahr der Kinder Israel kommt, so wird ihr Erbteil zu dem Erbteil des Stammes kommen, da sie sind; also wird das Erbteil des Stammes unserer Väter verringert, so viel sie haben. (3. Mose 25.10-13) 5 Mose gebot den Kindern Israel nach dem Befehl des HERRN und sprach: Der Stamm der Kinder Joseph hat recht geredet.
6 Das ist's, was der HERR gebietet den Töchtern Zelophehads und spricht: Laß sie freien, wie es ihnen gefällt; allein daß sie freien unter dem Geschlecht des Stammes ihres Vaters, 7 auf daß nicht die Erbteile der Kinder Israel fallen von einen Stamm zum andern; denn ein jeglicher unter den Kindern Israel soll anhangen an dem Erbe des Stammes seiner Väter. 8 Und alle Töchter, die Erbteil besitzen unter den Stämmen der Kinder Israel, sollen freien einen von dem Geschlecht des Stammes ihres Vaters, auf daß ein jeglicher unter den Kindern Israel seiner Väter Erbe behalte 9 und nicht ein Erbteil von einem Stamm falle auf den andern, sondern ein jeglicher hange an seinem Erbe unter den Stämmen der Kinder Israel. 10 Wie der HERR dem Mose geboten hatte, so taten die Töchter Zelophehads,
11 Mahela, Thirza, Hogla, Milka und Noa, und freiten die Kinder ihrer Vettern, (4. Mose 26.33) 12 des Geschlechts der Kinder Manasses, des Sohnes Josephs. Also blieb ihr Erbteil an dem Stamm des Geschlechts ihres Vaters. 13 Das sind die Gebote und Rechte, die der HERR gebot durch Mose den Kindern Israel auf dem Gefilde der Moabiter am Jordan gegenüber Jericho.