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Psalm - Kapitel 5

Psalm 5

1 Dem Vorsänger. Mit Flötenspiel. Ein Psalm Davids. Vernimm, o HERR, mein Reden, merke auf mein Seufzen! 2 Achte auf die Stimme meines Schreiens, mein König und mein Gott; denn zu dir will ich beten! 3 HERR, frühe wollest du meine Stimme hören; frühe will ich dir zu Befehl sein und ausschauen; (Psalm 84.4) 4 denn du bist nicht ein Gott, dem lockeres Wesen gefällt; wer böse ist, bleibt nicht bei dir. 5 Die Prahler bestehen vor deinen Augen nicht; du hassest alle Übeltäter. 6 Du bringst die Lügner um; den Blutgierigen und Falschen verabscheut der HERR. 7 Ich aber darf durch deine große Gnade in dein Haus eingehen; ich will anbeten, zu deinem heiligen Tempel gewendet, in deiner Furcht. 8 HERR, leite mich in deiner Gerechtigkeit um meiner Feinde willen, ebne deinen Weg vor mir her! (Psalm 26.8) 9 Denn in ihrem Munde ist nichts Zuverlässiges; ihr Herz ist ein Abgrund, ihr Rachen ein offenes Grab, glatte Zungen haben sie. 10 Sprich sie schuldig, o Gott, laß sie fallen ob ihren Ratschlägen, verstoße sie um ihrer vielen Übertretungen willen; denn sie haben sich empört wider dich. (Römer 6.13) 11 Aber laß sich freuen alle, die auf dich vertrauen, ewiglich laß sie jubeln und beschirme sie; und fröhlich sollen sein in dir, die deinen Namen lieben! 12 Denn du, HERR, segnest den Gerechten; du umgibst ihn mit Gnade wie mit einem Schilde. (Psalm 40.17)

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3. Mose - Kapitel 17

Von der Stßtte des Opfers

1 Und der HERR redete mit Mose und sprach: 2 Sage Aaron und seinen Söhnen und allen Kindern Israel und sprich zu ihnen: Das ist's, was der HERR geboten hat. 3 Welcher aus dem Haus Israel einen Ochsen oder Lamm oder Ziege schlachtet, in dem Lager oder draußen vor dem Lager, 4 und es nicht vor die Tür der Hütte des Stifts bringt, daß es dem HERRN zum Opfer gebracht werde vor der Wohnung des HERRN, der soll des Blutes schuldig sein als der Blut vergossen hat, und solcher Mensch soll ausgerottet werden aus seinem Volk. (Jesaja 66.3) 5 Darum sollen die Kinder Israel ihre Schlachttiere, die sie auf dem freien Feld schlachten wollen, vor den HERRN bringen vor die Tür der Hütte des Stifts zum Priester und allda ihre Dankopfer dem HERRN opfern. 6 Und der Priester soll das Blut auf den Altar des HERRN sprengen vor der Tür der Hütte des Stifts und das Fett anzünden zum süßen Geruch dem HERRN. 7 Und mitnichten sollen sie ihre Opfer hinfort den Feldteufeln opfern, mit denen sie Abgötterei treiben. Das soll ihnen ein ewiges Recht sein bei ihren Nachkommen. (5. Mose 32.17) 8 Darum sollst du zu ihnen sagen: Welcher Mensch aus dem Hause Israel oder auch ein Fremdling, der unter euch ist, ein Opfer oder Brandopfer tut 9 und bringt's nicht vor die Tür der Hütte des Stifts, daß er's dem HERRN tue, der soll ausgerottet werden von seinem Volk. (5. Mose 12.14)

Verbot des Genusses von Blut und verendeten Tieren

10 Und welcher Mensch, er sei vom Haus Israel oder ein Fremdling unter euch, irgend Blut ißt, wider den will ich mein Antlitz setzen und will ihn mitten aus seinem Volk ausrotten. (3. Mose 3.17)
11 Denn des Leibes Leben ist im Blut, und ich habe es euch auf den Altar gegeben, daß eure Seelen damit versöhnt werden. Denn das Blut ist die Versöhnung, weil das Leben in ihm ist. (Hebräer 9.22) 12 Darum habe ich gesagt den Kindern Israel: Keine Seele unter euch soll Blut essen, auch kein Fremdling, der unter euch wohnt. 13 Und welcher Mensch, er sei vom Haus Israel oder ein Fremdling unter euch, ein Tier oder einen Vogel fängt auf der Jagd, das man ißt, der soll desselben Blut hingießen und mit Erde zuscharren. 14 Denn des Leibes Leben ist in seinem Blut, solange es lebt; und ich habe den Kindern Israel gesagt: Ihr sollt keines Leibes Blut essen; denn des Leibes Leben ist in seinem Blut; wer es ißt, der soll ausgerottet werden. (1. Mose 9.4) 15 Und welche Seele ein Aas oder was vom Wild zerrissen ist, ißt, er sei ein Einheimischer oder Fremdling, der soll sein Kleid waschen und sich mit Wasser baden und unrein sein bis auf den Abend, so wird er rein. (3. Mose 11.40)
16 Wo er seine Kleider nicht waschen noch sich baden wird, so soll er seiner Missetat schuldig sein.