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Psalm - Kapitel 49

Psalm 49

1 Dem Vorsänger. Von den Kindern Korahs. Ein Psalm. Höret dies, ihr Völker alle, merket doch auf, alle Bewohner der Welt, 2 ihr Kinder des Volkes und Herrensöhne, alle miteinander, reich und arm! 3 Mein Mund soll Weisheit reden und das Dichten meines Herzens verständig sein. 4 Ich will einem Spruche lauschen und beim Harfenspiel mein Rätsel lösen. 5 Warum sollte ich mich fürchten zur bösen Zeit, wenn mich die Missetat meiner Verfolger umringt? (Psalm 78.2) 6 Sie verlassen sich auf ihr Vermögen und prahlen mit ihrem großen Reichtum. 7 Und doch kann kein Bruder den andern erlösen; er vermag Gott das Lösegeld nicht zu geben! 8 Zu teuer ist die Erlösung ihrer Seelen, so daß er auf ewig davon abstehen muß! 9 Oder sollte er immerdar leben und die Grube nicht sehen? (Matthäus 16.26) 10 Doch, er wird sie sehen! Die Weisen müssen sterben, die Toren und Narren kommen miteinander um und müssen ihr Vermögen andern überlassen. 11 Das Grab ist ihr ewiges Haus, ihre Wohnung für und für, wenn sie auch nach ihren Namen Länder benannt haben. (Prediger 2.16) (Prediger 6.2) 12 Aber der Mensch bleibt nicht lange in seinem Glanz; er gleicht dem Vieh, das umgebracht wird. 13 Dieser ihr Weg ist ihre Torheit, und doch haben ihre Nachkommen Wohlgefallen an ihren Worten. (Pause.) (Prediger 3.19) (2. Petrus 2.12) 14 Herdenweise sinken sie ins Totenreich hinab, der Tod weidet sie, und die Redlichen werden am Morgen über sie herrschen. Ihre Gestalt ist zum Vergehen bestimmt, das Totenreich zu ihrer Wohnung. 15 Aber Gott wird meine Seele aus der Gewalt des Totenreiches erlösen; denn er wird mich annehmen! (Pause.) 16 Fürchte dich nicht, wenn einer reich wird, wenn die Ehre seines Hauses groß wird; (Hosea 13.14) 17 denn bei seinem Tod nimmt er das alles nicht mit, seine Ehre fährt ihm nicht nach! (Hiob 21.7) 18 Denn man preist ihn glücklich, solange er lebt (und man lobt dich, wenn es dir gut geht), (Prediger 5.13-14) 19 bis auch er eingehen wird zum Geschlecht seiner Väter, die in Ewigkeit das Licht nicht sehen. (Lukas 16.19) 20 Der Mensch im Glanz, doch ohne Verstand, ist gleich dem Vieh, das umgebracht wird!

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5. Mose - Kapitel 25

Weitere Schutzbestimmungen

1 Wenn ein Hader ist zwischen Männern, so soll man sie vor Gericht bringen und sie richten und den Gerechten gerecht sprechen und den Gottlosen verdammen. 2 Und so der Gottlose Schläge verdient hat, soll ihn doch der Richter heißen niederfallen, und man soll ihm vor dem Richter eine Zahl Schläge geben nach dem Maß seiner Missetat. 3 Wenn man ihm vierzig Schläge gegeben hat, soll man ihn nicht mehr schlagen, auf daß nicht, so man mehr Schläge gibt, er zuviel geschlagen werde und dein Bruder verächtlich vor deinen Augen sei. (2. Korinther 11.24) 4 Du sollst dem Ochsen, der da drischt, nicht das Maul verbinden. (1. Korinther 9.9) (1. Timotheus 5.18)

Gesetz über die Schwagerehe

5 Wenn Brüder beieinander wohnen und einer stirbt ohne Kinder, so soll des Verstorbenen Weib nicht einen fremden Mann draußen nehmen; sondern ihr Schwager soll sich zu ihr tun und sie zum Weibe nehmen und sie ehelichen. (Rut 4.5) (Matthäus 22.24) 6 Und den ersten Sohn, den sie gebiert, soll er bestätigen nach dem Namen seines verstorbenen Bruders, daß sein Name nicht vertilgt werde aus Israel. 7 Gefällt es aber dem Mann nicht, daß er sein Schwägerin nehme, so soll sie, seine Schwägerin hinaufgehen unter das Tor vor die Ältesten und sagen: Mein Schwager weigert sich, seinem Bruder einen Namen zu erwecken in Israel, und will mich nicht ehelichen. 8 So sollen ihn die Ältesten der Stadt fordern und mit ihm reden. Wenn er dann darauf besteht und spricht: Es gefällt mir nicht, sie zu nehmen, 9 so soll seine Schwägerin zu ihm treten vor den Ältesten und ihm einen Schuh ausziehen von seinen Füßen und ihn anspeien und soll antworten und sprechen: Also soll man tun einem jeden Mann, der seines Bruders Haus nicht erbauen will! 10 Und sein Namen soll in Israel heißen "des Barfüßers Haus". 11 Wenn zwei Männer miteinander hadern und des einen Weib läuft zu, daß sie ihren Mann errette von der Hand dessen, der ihn schlägt, und streckt ihre Hand aus und ergreift ihn bei seiner Scham,
12 so sollst du ihr die Hand abhauen, und dein Auge soll sie nicht verschonen. 13 Du sollst nicht zweierlei Gewicht in deinem Sack, groß und klein, haben;
14 und in deinem Hause soll nicht zweierlei Scheffel, groß und klein, sein. 15 Du sollst ein völlig und recht Gewicht und einen völligen und rechten Scheffel haben, auf daß dein Leben lange währe in dem Lande, das dir der HERR, dein Gott, geben wird. 16 Denn wer solches tut, der ist dem HERRN, deinem Gott, ein Greuel wie alle, die übel tun. (Micha 6.11)

Amaleks Schuld darf nicht vergessen werden

17 Gedenke was dir die Amalekiter taten auf dem Wege, da ihr aus Ägypten zoget, (2. Mose 17.8)
18 wie sie dich angriffen auf dem Wege und schlugen die letzten deines Heeres, alle die Schwachen, die dir hinten nachzogen, da du müde und matt warst, und fürchteten Gott nicht. 19 Wenn nun der HERR, dein Gott, dich zur Ruhe bringt von allen deinen Feinden umher im Lande, das dir der HERR, dein Gott, gibt zum Erbe einzunehmen, so sollst du das Gedächtnis der Amalekiter austilgen unter dem Himmel. Das vergiß nicht! (1. Samuel 15.2-3)